Der Brexit hat die Fahrzeugzulassung zwischen Großbritannien und der EU grundlegend verändert. Seit Februar 2024 gelten getrennte Typgenehmigungssysteme: Großbritannien nutzt das GB-Typgenehmigungssystem, während die EU weiterhin ihr eigenes System verwendet. Was heißt das für Sie?
- Fahrzeuge mit britischer Typgenehmigung (z. B. „g11“) sind in der EU nicht mehr automatisch zugelassen.
- Für den Import britischer Fahrzeuge nach Deutschland ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Einzelabnahme erforderlich.
- Bis zum 6. Juli 2026 gilt eine Übergangsregelung für bestimmte Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung.
- Ohne gültige EU-Zertifizierung drohen höhere Kosten und längere Zulassungsprozesse.
Besonders betroffen: Käufer und Importeure britischer Fahrzeuge sowie Hersteller, die in beiden Märkten aktiv sind. Abweichende Standards, wie bei Sicherheits- und Emissionsvorschriften, erschweren die Zulassung zusätzlich.
Lösung: Eine CoC-Beschaffung oder Einzelabnahme kann helfen, die Zulassung in Deutschland zu sichern. Experten wie die CUBEE Sachverständigen AG unterstützen bei der Prüfung und Anpassung von Fahrzeugen.
Handeln Sie jetzt, um unnötige Kosten und Komplikationen zu vermeiden.
Das Problem: Geteilte Typgenehmigungssysteme nach dem Brexit
Brexit Typgenehmigung: GB vs EU Fahrzeugzulassung Vergleich
GB-Typgenehmigung vs. EU-Typgenehmigung
Seit dem 1. Februar 2024 gibt es in Großbritannien ein eigenständiges GB-Typgenehmigungssystem, während die EU weiterhin ihr System gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 verwendet. Beide Systeme erkennen nur ihre eigenen Genehmigungen an.
Die Unterschiede liegen nicht nur in der geografischen Gültigkeit, sondern auch in den technischen Anforderungen. So hat die EU GSR2 verpflichtend eingeführt, während Großbritannien diese Sicherheitsstandards nur teilweise oder verzögert übernimmt. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung e11 sind in der gesamten EU zugelassen, während die g11-Kennzeichnung ausschließlich für England, Wales und Schottland gilt. Nordirland nimmt eine Sonderstellung ein: Dort gilt weiterhin die EU-Typgenehmigung mit der Kennzeichnung n11.
Diese technischen Abweichungen führen zu erheblichen Herausforderungen, insbesondere für Fahrzeugbesitzer, die grenzüberschreitend unterwegs sind.
Hauptprobleme für grenzüberschreitende Fahrzeugbesitzer
Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen schaffen praktische Hürden – vor allem für deutsche Fahrzeugbesitzer, die britische Autos importieren möchten. Jährlich werden rund 2 Millionen Neufahrzeuge in Großbritannien verkauft, doch viele davon sind für den deutschen Markt nicht mehr ohne Weiteres zugänglich. Einige Hersteller entscheiden sich ausschließlich für die GB-Zertifizierung, was den Zugang zum EU-Markt verhindert.
Die finanziellen Auswirkungen sind spürbar. Alastair Peoples, Sprecher der National Franchised Dealership Association (NFDA), erklärte:
"The industry faces a 'generational challenge' from post-Brexit trading rules, which will mean higher costs and reduced choice for consumers."
Ein besonders drastisches Beispiel zeigt sich in Nordirland: Die Einzelhandelsverkäufe von Vauxhall sanken dort bis Ende 2025 um 59 %, während sie im übrigen Großbritannien um 16 % stiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie stark die geteilten Genehmigungssysteme den Fahrzeugmarkt beeinflussen – ein Problem, das auch deutsche Käufer britischer Fahrzeuge direkt trifft.
sbb-itb-d35113a
Auswirkungen auf Fahrzeugbesitzer in Deutschland
EU-Zulassungen erforderlich, GB-Zulassungen nicht mehr gültig
Seit dem 1. Februar 2020 wird Großbritannien offiziell als Drittstaat außerhalb der EU behandelt. Das bedeutet, dass Typgenehmigungen der britischen Vehicle Certification Agency (VCA) in Deutschland und der gesamten EU-27 nicht mehr anerkannt werden. Für Fahrzeugbesitzer in Deutschland heißt das konkret: Eine Zulassung allein auf Basis einer britischen Typgenehmigung ist nicht mehr möglich.
Fahrzeuge mit einer e11-Kennzeichnung sind in Deutschland ungültig, sofern der Hersteller die Genehmigung nicht auf eine EU-27-Behörde übertragen hat. Diese Übertragung ist an Codes wie e1 (Deutschland) oder e2 (Frankreich) erkennbar. Hersteller mussten für alle UK-Typgenehmigungen, die nach dem 1. Januar 2008 erteilt wurden, bei einer EU-27-Behörde die Übernahme der Genehmigung beantragen. Bis zum 6. Juli 2026 gilt eine Übergangsregelung, die es Herstellern erlaubt, weiterhin EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) für britische Fahrzeuge auszustellen – allerdings nur, wenn der Fahrzeugtyp über eine gültige EU-Typgenehmigung verfügt.
Während die EU auf GSR II (General Safety Regulation II) umgestellt hat, hält Großbritannien derzeit noch an GSR I fest. Auch bei den Emissionsstandards gibt es Unterschiede: Großbritannien verlangt für leichte Nutzfahrzeuge Euro 6d und akzeptiert keine Nachweise für Euro 6e. Fahrzeuge, die ausschließlich nach britischen Standards zertifiziert sind, könnten daher wichtige Sicherheitsmerkmale fehlen, die in Deutschland für eine Neuzulassung erforderlich sind. Diese Regelungen beeinflussen die Verfügbarkeit britischer Modelle auf dem deutschen Markt erheblich.
Reduzierte Fahrzeugverfügbarkeit
Neben den Zulassungsanforderungen gibt es auch marktspezifische Hürden, die sowohl Hersteller als auch deutsche Käufer betreffen. Der administrative und finanzielle Aufwand für Hersteller hat deutlich zugenommen. Um die Verpflichtungen für in Großbritannien genehmigte Fahrzeuge zu übernehmen, müssen sie umfangreiche Dokumentationen bei EU-Behörden einreichen und zusätzliche Gebühren entrichten. Diese Mehrkosten und die gestiegene Komplexität führen dazu, dass einige Hersteller bestimmte Modelle nicht mehr für den EU-Markt anbieten oder diese ausschließlich für den britischen Markt produzieren.
Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Fahrzeuge der Kategorien M, N und O in Großbritannien nicht mehr mit vorläufigen GB-Typgenehmigungen zugelassen werden. Stattdessen ist eine vollständige GB-Zertifizierung erforderlich. Diese Entwicklung verstärkt die Markttrennung weiter. Für deutsche Käufer bedeutet das: Eine geringere Auswahl an britischen Fahrzeugmodellen und längere Wartezeiten, falls Hersteller überhaupt eine EU-Zertifizierung für bestimmte Modelle beantragen.
Lösungen für Zulassungs- und Importprobleme
Um die Herausforderungen durch getrennte Typgenehmigungssysteme zu bewältigen, haben Fahrzeugbesitzer zwei Hauptoptionen:
EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) beschaffen
Das Certificate of Conformity (CoC) bestätigt, dass ein Fahrzeug den EU-Typgenehmigungsstandards entspricht. Für Fahrzeuge mit britischer Typgenehmigung kann ein CoC nur ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug zusätzlich eine gültige EU-Typgenehmigung besitzt – erkennbar an der „e"-Kennzeichnung auf dem Typenschild. Wurde ein Fahrzeug ausschließlich für den britischen Markt produziert, ist die Ausstellung eines CoC nicht möglich.
Die Beschaffung eines CoC ist relativ einfach: Fahrzeughalter wenden sich mit der Fahrgestellnummer (FIN) und den notwendigen Zulassungsunterlagen an den Hersteller oder einen autorisierten Händler. Viele Hersteller, wie BMW oder Mercedes-Benz, bieten hierfür Online-Portale an. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1 bis 4 Wochen. Bei Neufahrzeugen ist das CoC meist kostenlos, während für Duplikate Kosten zwischen 100 EUR und 300 EUR anfallen können. Das CoC enthält wichtige technische Daten wie die FIN, Emissionsstandards (z. B. Euro 6d), CO₂-Werte und zugelassene Reifengrößen.
„Ohne CoC ist die Zulassung eines importierten Fahrzeugs in vielen Fällen deutlich komplexer – mit höheren Kosten und längeren Standzeiten." – Carvion Beratungsteam
Falls ein CoC nicht erhältlich ist, gibt es jedoch eine alternative Lösung: die Einzelabnahme.
Weitere Zulassungsoptionen
Wenn ein CoC nicht verfügbar ist – beispielsweise bei Fahrzeugen, die ausschließlich für den britischen Markt ohne EU-Typgenehmigung produziert wurden – bleibt die Einzelabnahme nach § 21 StVZO als Alternative. Bei dieser Methode wird das Fahrzeug von einem anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV oder DEKRA) technisch geprüft. Die Kosten für eine Einzelabnahme liegen zwischen 300 EUR und 800 EUR, und die Bearbeitungszeit beträgt etwa 1 bis 3 Wochen, abhängig von der Terminverfügbarkeit. Vor der Prüfung sind oft technische Anpassungen notwendig, wie die Umstellung der Scheinwerfer auf den Rechtsverkehr, die Anpassung des Tachometers auf km/h sowie die korrekte Positionierung der Nebelschlussleuchten.
Obwohl diese Methode aufwendiger und teurer als die CoC-Beschaffung ist, bleibt sie insbesondere bei Fahrzeugen aus Drittstaaten wie dem post-Brexit-Großbritannien die einzige Möglichkeit, eine Zulassung in Deutschland zu erhalten.
Professionelle Hilfe bei Fahrzeugkonformität
Die CoC-Beschaffung (Certificate of Conformity) oder Einzelabnahme kann oft eine echte Herausforderung sein, besonders wenn technische Anpassungen erforderlich sind oder Unsicherheiten bei der Typgenehmigung bestehen. Diese Prozesse sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch komplex. Hier kommt professionelle Unterstützung ins Spiel. Mit der Hilfe erfahrener Sachverständiger lassen sich offene Fragen gezielt klären und sicherstellen, dass Fahrzeuge den deutschen und europäischen Vorschriften entsprechen.
Wie die CUBEE Sachverständigen AG unterstützen kann

Die CUBEE Sachverständigen AG bietet umfassende KFZ-Gutachten an, die speziell darauf ausgerichtet sind, Konformitätsfragen zu lösen. Neben klassischen Leistungen wie Schadensbewertungen und Wertgutachten helfen die Experten auch bei der Überprüfung technischer Fahrzeugdaten und der Vorbereitung auf Einzelabnahmen. Ihr Fachwissen garantiert, dass importierte Fahrzeuge auf die Einhaltung aller relevanten Standards geprüft werden.
Ein Beispiel: Fahrzeuge aus Großbritannien stehen oft im Fokus, da ihr Zulassungsstatus nach dem Brexit unklar sein kann. Bevor teure Anpassungen vorgenommen werden, sorgt eine fachkundige Begutachtung durch CUBEE für Klarheit. Darüber hinaus prüfen die Sachverständigen, ob Umbauten korrekt und regelkonform durchgeführt wurden.
Digitale und mobile Dienstleistungen
CUBEE bietet nicht nur Vor-Ort-Begutachtungen an, sondern setzt auch auf digitale Prozesse, um die Abwicklung effizienter zu gestalten. Dank eines digitalisierten Bewertungsablaufs können Fahrzeughalter schnell und präzise Gutachten erhalten. Für maximale Flexibilität gibt es zwei Optionen: Sie können einen der Container-Standorte in Deutschland besuchen oder den mobilen Gutachterdienst nutzen. Letzterer ist besonders praktisch, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, da ein Sachverständiger direkt zum Fahrzeug kommt.
Der digitale Ansatz von CUBEE sorgt für kurze Bearbeitungszeiten und eine transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses. Und das Beste: Alle Dienstleistungen sind kostenfrei, was den Zugang zu professioneller Beratung für alle erleichtert.
Fazit: Umgang mit Typgenehmigungsänderungen nach dem Brexit
Der Brexit hat die Regeln für Typgenehmigungen grundlegend verändert. GB-Zulassungen werden in der EU nicht mehr anerkannt, was Fahrzeughalter vor die Herausforderung stellt, sich mit getrennten Systemen auseinanderzusetzen. Ein wichtiger Punkt dabei: Bis zum 6. Juli 2026 können Hersteller noch EU-Konformitätsbescheinigungen (CoC) für britische Fahrzeuge ausstellen – allerdings nur, wenn eine EU-Typgenehmigung vorliegt. Nach diesem Datum wird der Prozess deutlich komplizierter.
Wenn Sie ein britisches Fahrzeug importieren oder besitzen, ist schnelles Handeln gefragt. Die Beschaffung einer gültigen CoC oder eine Einzelabnahme nimmt Zeit in Anspruch und erfordert technisches Fachwissen. Professionelle Unterstützung ist dabei oft unverzichtbar, besonders wenn es um die Einhaltung deutscher und europäischer Standards geht.
Hier können die digitalen und mobilen Dienstleistungen der CUBEE Sachverständigen AG eine große Hilfe sein. Anstatt sich durch komplizierte Vorschriften zu kämpfen, können Fahrzeughalter schnelle und präzise Gutachten erhalten – entweder an einem der Container-Standorte oder durch mobile Sachverständige direkt vor Ort. Der digitalisierte Prozess sorgt dabei für Transparenz und eine zügige Bearbeitung.
Da sich technische Normen ständig weiterentwickeln, ist es wichtig, informiert zu bleiben. Neue Anforderungen, wie die UN-Vorschriften R155 (Cybersicherheit) und R156 (Software-Updates), gelten ab dem 1. Februar 2026 für neue Fahrzeugtypen. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann kostspielige Nachbesserungen und Probleme bei der Zulassung vermeiden.
FAQs
Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug eine EU- oder GB-Typgenehmigung hat?
In den Zulassungs- oder Fahrzeugpapieren finden Sie die notwendigen Informationen. EU-Typgenehmigungen erkennen Sie normalerweise an einer e-Nummer, während GB-Typgenehmigungen durch eine separate GB-Nummer ausgewiesen sind. Werfen Sie einen Blick in diese Dokumente, um die Art der Genehmigung zu überprüfen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines UK-Imports in Deutschland?
Um ein Fahrzeug aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland zuzulassen, benötigen Sie in der Regel eine gültige EU-Typgenehmigung. Seit dem Brexit gibt es jedoch Unterschiede bei den Zulassungen. Fahrzeuge aus Großbritannien können entweder eine GB-Zulassung oder eine UK (NI)-Zulassung haben.
Für die Zulassung in Deutschland ist ausschließlich die EU-Typgenehmigung relevant. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug über die erforderlichen Dokumente verfügt, um unnötige Verzögerungen bei der Zulassung zu vermeiden.
Wann lohnt sich eine Einzelabnahme statt einer CoC-Beschaffung?
Eine Einzelabnahme bietet sich an, wenn kein CoC-Dokument (Certificate of Conformity) vorliegt oder dessen Beschaffung mit hohen Kosten oder erheblichem Aufwand verbunden ist. Besonders relevant ist dies bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen sind oder über spezifische Umbauten verfügen. In solchen Situationen stellt die Einzelabnahme eine praktische und oft günstigere Lösung dar.
Verwandte Blogbeiträge
- Welche Fahrzeuge benötigen eine Typgenehmigung?
- Wie funktioniert die Zertifizierung von Fahrzeugen?
- Dokumente für den Fahrzeugimport nach Großbritannien
- Wie wirkt sich die Typgenehmigung auf Oldtimer im EU-Handel aus?
