Der Import eines Elektroautos nach Deutschland erfordert Planung, rechtliche Kenntnisse und die richtigen Dokumente. Ob aus der EU oder einem Nicht-EU-Land, die Schritte variieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Technische Anforderungen: Prüfen Sie die EU-Typgenehmigung (CoC). Fehlt sie, ist eine Einzelgenehmigung nötig. Ab Juli 2024 gelten strengere Sicherheitsvorgaben.
- Zoll und Steuern: Bei Nicht-EU-Importen fallen 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer an. Fahrzeuge aus der EU sind zollfrei, aber Umsatzsteuerpflichtig, wenn sie als „neu“ gelten.
- Dokumente: Kaufvertrag, CoC, Fahrzeugpapiere und Zollunterlagen sind essenziell. Für Nicht-EU-Fahrzeuge ist ein TÜV-Gutachten erforderlich.
- Zulassung: Eine eVB-Nummer, SEPA-Mandat und ein Termin bei der Zulassungsstelle sind notwendig. Zusätzliche Gebühren entstehen bei E-Kennzeichen.
- Förderungen: Bis 2030 gibt es Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge.
Ein strukturierter Ansatz und vollständige Dokumentation erleichtern den Prozess. Lesen Sie weiter für Details zu Zoll, Zulassung und Förderungen.
E-Auto Import nach Deutschland: 5 Schritte vom Kauf bis zur Zulassung
Vor dem Kauf: Vorbereitende Prüfungen
EU-Normen-Konformität prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug die EU-Typgenehmigung besitzt, indem Sie die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) prüfen. Fehlt diese Bescheinigung – zum Beispiel bei Fahrzeugen aus den USA oder China – müssen Sie eine individuelle Genehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die Gebühren hierfür beginnen bei etwa 59 € für die Datenbearbeitung und 396 € für die Genehmigungserteilung.
Ab dem 7. Juli 2024 gelten für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw) und N1 (Transporter) strengere Sicherheitsvorgaben, wie sie in der Verordnung (EU) 2019/2144 festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem die Intelligent Speed Assistance (ISA) und Cybersicherheitsvorgaben gemäß UN-Regelung Nr. 155. Werfen Sie auch einen Blick auf die Emissionsschlüssel (Feld 47/48 im CoC). Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern AP, AQ oder AR könnten eine Ausnahmegenehmigung benötigen, wenn sie nach dem 1. September 2024 erstmals zugelassen werden sollen. Kontaktieren Sie den Hersteller, um die Konformität Ihrer Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) zu überprüfen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Elektrofahrzeug mit den in Deutschland gängigen Ladesteckern wie Typ 2 oder CCS kompatibel ist.
Sobald die technische Konformität bestätigt ist, sollten Sie die steuerlichen Details klären.
Steuerliche und rechtliche Anforderungen verstehen
Ein Fahrzeug wird als neu eingestuft, wenn es weniger als 6.000 Kilometer gefahren ist oder jünger als sechs Monate ist. Andernfalls gilt es als gebraucht.
Innergemeinschaftlicher Erwerb (EU):
- Es fällt eine Umsatzsteuer von 19 % in Deutschland an.
- Die Steuererklärung muss spätestens zehn Tage nach der Einfuhr oder Zulassung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.
Import aus Nicht-EU-Ländern:
- Auf den Gesamtwert (Fahrzeugpreis plus Versandkosten) werden 10 % Zollabgaben erhoben.
- Zusätzlich wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällig.
- Fahrzeuge aus EFTA-Staaten wie der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein können zollbefreit sein, sofern ein Ursprungsnachweis vorliegt.
Bevor Sie den Kauf abschließen, sollten Sie die Angaben zum Verkäufer und den Kaufvertrag genau prüfen.
Verkäuferdetails und Kaufvertrag prüfen
Treffen Sie sich persönlich mit dem Verkäufer und besichtigen Sie das Fahrzeug vor Ort. Der Kaufvertrag muss alle wesentlichen Informationen enthalten, darunter: Käufer- und Verkäuferdaten, Hersteller, VIN, Baujahr, Kaufpreis, Kaufdatum sowie die Unterschriften beider Parteien. Die VIN ist besonders wichtig, da sie sowohl für die Zollanmeldung als auch für die Umsatzsteuer-Erklärung benötigt wird.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Nordamerika importieren, sollten Sie den Title (USA) oder das Certificate of Ownership (Kanada) sorgfältig prüfen. Achten Sie darauf, ob Vermerke zu ausstehenden Finanzierungen (Lienholder) vorhanden sind. Fahrzeuge ohne originale Dokumente wie Title oder Manufacturer's Statement of Origin sollten vermieden werden, da sie in der Regel weder verschifft noch in Deutschland zugelassen werden können. Es ist ratsam, vor dem Kauf Kopien der Fahrzeugdokumente an Ihre örtliche Zulassungsbehörde zu senden, um sicherzustellen, dass die technischen Daten für eine Zulassung ausreichen.
Importprozess: Dokumente und Zollabfertigung
Erforderliche Importdokumente
Für die Zollabfertigung brauchen Sie zuerst den Kaufvertrag oder die Rechnung des Verkäufers. Diese Dokumente dienen als Beleg für den rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeugs . Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) muss in der elektronischen Export- und Importanmeldung angegeben werden und auf allen Papieren, die Angaben zum Halter enthalten, erscheinen . Zusätzlich ist die überprüfte Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich.
Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern erfolgt die Anmeldung normalerweise über das elektronische ATLAS-System. Für Fahrzeuge mit einem Wert bis 1.000 € und einem Gewicht bis 1.000 kg ist auch eine mündliche Anmeldung möglich .
Für „neue“ Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen Sie das Formular 010166 (Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. Seit Juni 2024 können Sie die Zoll-Ident-App nutzen, die mit QR-Code und biometrischer Authentifizierung einen schnelleren Zugang zum Zollportal ermöglicht. Das Portal wird bereits von über 680.000 Nutzern für digitale Anträge, einschließlich der Kraftfahrzeugsteuer, verwendet.
Sobald alle Dokumente vollständig sind, können Sie mit der Zollanmeldung und der Zahlung der entsprechenden Steuern beginnen.
Zollanmeldung und Steuerzahlung
Mit den gesammelten Importdokumenten starten Sie die Zollanmeldung.
Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern fallen 10 % Zollgebühren und 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtwert an. Die Steuer wird auf den Fahrzeugpreis inklusive Zollgebühren und Versandkosten berechnet . Diese Beträge sind am Zollamt bar oder per Karte (bis maximal 2.000 €) zu zahlen. Fahrzeuge aus EFTA-Staaten wie der Schweiz können zollfrei eingeführt werden, wenn ein Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Herstellererklärung) vorliegt. Auch Personen, die dauerhaft nach Deutschland umziehen, können ihr Fahrzeug zollfrei importieren, sofern sie es mindestens sechs Monate vor dem Umzug besessen haben und eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland planen .
Bei EU-Importen gelten besondere Regeln für neue Fahrzeuge: Elektrofahrzeuge mit mehr als 7,2 Kilowatt Leistung und weniger als 6.000 km Laufleistung oder jünger als sechs Monate unterliegen der individuellen Fahrzeugeinzelbesteuerung mit 19 % Mehrwertsteuer. Diese Steuererklärung muss spätestens zehn Tage nach der Einreise des Fahrzeugs oder innerhalb von zehn Tagen nach der Zulassung beim BZSt eingereicht werden. Die Rechnung des Lieferanten ist dabei beizufügen. Für gebrauchte Fahrzeuge aus der EU entfallen normalerweise Zollgebühren, jedoch ist ein Nachweis über die im Ursprungsland gezahlte Mehrwertsteuer erforderlich.
Batterie- und Umweltdokumente
Nach der Zollabfertigung müssen Sie spezielle Unterlagen zu Umwelt- und Batteriethemen vorlegen.
Dazu gehören Nachweise zur Batteriegarantie, Herkunft und Energieverbrauch. Diese Informationen werden im digitalen Batteriepass gemäß der EU-Verordnung 2023/1542 festgehalten. Sie sind sowohl für Umweltauflagen als auch für mögliche Steuervergünstigungen wichtig . Für gebrauchte Elektrofahrzeuge kann das Zollamt ein Wertgutachten (z. B. EUROTAX) verlangen, um den aktuellen Fahrzeugwert unter Berücksichtigung des Batteriezustands und des Fahrzeugalters zu ermitteln. Ältere Elektrofahrzeuge müssen aus Sicherheitsgründen während des Transports teilweise demontiert werden.
Nach der Zulassung erhalten Sie die Umweltplakette, die für die Zufahrt zu deutschen Umweltzonen notwendig ist. Diese wird nach Vorlage der technischen Fahrzeugpapiere ausgestellt .
Zulassung und technische Prüfungen
Technische Abnahme und Prüfungen
Nach der Zollabfertigung steht die technische Prüfung an. Liegt ein CoC (Certificate of Conformity) vor, werden die technischen Daten direkt übernommen . Fehlt das CoC bei EU-Fahrzeugen, müssen die technischen Daten entweder durch den Hersteller oder frühere Zulassungsdokumente nachgewiesen werden.
Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern, wie etwa den USA oder Kanada, ist eine Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich. Diese erfordert ein Vollgutachten von TÜV, DEKRA oder einem anderen anerkannten Sachverständigen. Die Kosten hierfür hängen vom Fahrzeugtyp ab . Während gebrauchte Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten ebenfalls eine Abnahme nach § 21 StVZO benötigen, gelten für Neufahrzeuge die Regelungen nach § 13 EC-FGV.
Eine Hauptuntersuchung (HU) ist bei allen Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern Pflicht, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Bei EU-Importen greift die HU-Pflicht erst ab einem Alter von drei Jahren. Die Prüfung umfasst unter anderem Beleuchtung, Reifen, Bremsen und die Hochvolt-Sicherheit. Moderne Fahrzeuge müssen zudem die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 155 in Bezug auf Cybersicherheit und Software-Updates erfüllen.
Nach erfolgreicher technischer Prüfung kann der Zulassungsprozess abgeschlossen werden.
Fahrzeug-Zulassung abschließen
Nach der technischen Abnahme benötigen Sie für die Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von einem deutschen Kfz-Versicherer. Es ist ratsam, vorab online einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle zu vereinbaren, da viele Behörden Termine nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben.
Für die Zulassung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Bei Nicht-EU-Importen zusätzlich: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls
Falls kein CoC vorliegt, wird stattdessen ein Sachverständigengutachten benötigt. Außerdem ist ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erforderlich. Die Zulassungsgebühren bewegen sich meist zwischen 26,30 € und 60,00 €.
Wenn Sie ein E-Kennzeichen beantragen möchten, um Vorteile wie kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren zu erhalten, entstehen zusätzliche Kosten von etwa 50 bis 60 €. Ausländische Kennzeichen und Zulassungspapiere werden von den Behörden eingezogen, und Sie erhalten dafür eine Empfangsbestätigung. In einigen Fällen verlangt die Zulassungsstelle eine Identitätsprüfung des Fahrzeugs, bei der die Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) überprüft wird.
Für professionelle Unterstützung bei Gutachten und technischen Prüfungen können Sie sich an CUBEE Sachverständigen AG wenden. Nach Abschluss aller Schritte ist Ihr E-Auto bereit für den uneingeschränkten Einsatz auf deutschen Straßen.
Steuern, Förderungen und Dokumentation
Nach der erfolgreichen Zulassung eines E-Autos stehen steuerliche Aspekte und die Sicherung aller wichtigen Dokumente im Fokus.
Importsteuern berechnen
Beim Import eines Elektroautos aus Nicht-EU-Ländern fallen in der Regel 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer an. Diese Abgaben werden nach der sogenannten CIF-Methode berechnet, die den Kaufpreis sowie Versand- und Versicherungskosten umfasst.
Beispielrechnung: Ein Fahrzeug mit einem Wert von 30.000 € und Versandkosten von 1.500 € verursacht 3.000 € Zoll (10 %) und 6.555 € Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Insgesamt belaufen sich die Importkosten also auf 9.555 €. Für Fahrzeuge aus EU-Ländern entfällt der Zoll, allerdings kann je nach Fahrzeugalter und Status des Importeurs die Umsatzsteuer anfallen.
Ausnahmen:
- Produktion in der EU: Wurde das Fahrzeug in der EU hergestellt und aus einem Land mit Handelsabkommen (z. B. Schweiz) importiert, kann der Zollsatz mit einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) auf 0 % reduziert werden.
- Oldtimer: Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sind zollfrei und unterliegen nur einer Mehrwertsteuer von 7 %.
- Umzug nach Deutschland: Bei einem dauerhaften Umzug entfällt der Zoll vollständig, vorausgesetzt, das Fahrzeug war mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz und wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Import nicht verkauft.
Verfügbare Förderungen für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, genießen eine Kfz-Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren. Diese Regelung endet spätestens am 31. Dezember 2030. Danach wird nur noch die Hälfte der regulären Kfz-Steuer fällig.
Das Beste daran: Die Steuerbefreiung erfolgt automatisch. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Fahrzeugdaten direkt an die Zollverwaltung. Sollte das E-Auto den Besitzer wechseln, überträgt sich die verbleibende Steuerbefreiung auf den neuen Halter. Auch Fahrzeuge, die nachträglich auf einen Elektroantrieb umgerüstet wurden, profitieren, sofern die Umrüstung zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 erfolgte.
Eine sorgfältige Dokumentation ist der Schlüssel, um Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen und spätere Nachweise problemlos zu erbringen.
Vollständige Dokumentation aufbewahren
Alle wichtigen Importdokumente sollten sicher aufbewahrt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Kaufvertrag mit vollständigen Fahrzeugdaten
- Zollerklärungen
- Steuerformulare
Für Versicherungs- oder Wiederverkaufszwecke kann ein professionelles Wertgutachten hilfreich sein. Die CUBEE Sachverständigen AG bietet eine schnelle und digitalisierte Fahrzeugbewertung über ein deutschlandweites Netzwerk an. Solche Gutachten sichern nicht nur den aktuellen Fahrzeugwert, sondern erleichtern auch zukünftige Transaktionen.
Fazit: Ihre E-Auto Import Checkliste im Überblick
Der Import eines Elektroautos nach Deutschland erfordert eine gründliche Vorbereitung und vollständige Dokumentation. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten, um den Prozess erfolgreich abzuschließen:
- EU-Konformität prüfen: Ein Certificate of Conformity (CoC) erleichtert die Zulassung erheblich. Fehlt dieses Dokument, ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV oder DEKRA notwendig. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand in Bezug auf Zeit und Kosten.
- Dokumente zusammenstellen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Originalunterlagen vorhanden sind. Dazu gehören Kaufvertrag, ausländische Zulassungspapiere (z. B. der „Title“ aus den USA) und technische Datenblätter.
- Zoll und Steuern: Für Importe außerhalb der EU fallen 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer an. Nach deren Zahlung benötigen Sie eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei EU-Neufahrzeugen (jünger als sechs Monate oder mit weniger als 6.000 km) ist die Umsatzsteuer innerhalb von zehn Tagen nach Kauf an das deutsche Finanzamt zu zahlen.
- Zulassung vorbereiten: Besorgen Sie eine eVB-Nummer, füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch Dienstleister wie die CUBEE Sachverständigen AG, die eine digitale Fahrzeugbewertung anbieten. Sollte es an technischen Daten fehlen, können Organisationen wie DEKRA die notwendigen Datenblätter erstellen.
Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen langfristig auf – von Kaufverträgen über Zollerklärungen bis hin zu Steuerformularen. Diese Dokumente sind nicht nur für behördliche Nachweise wichtig, sondern auch für mögliche Förderansprüche.
FAQs
Welche Voraussetzungen muss ein Elektroauto für den Import und die Zulassung in Deutschland erfüllen?
Damit ein Elektroauto in Deutschland zugelassen werden kann, muss es die technischen Vorgaben der EU-Typgenehmigung erfüllen. Dafür ist eine gültige EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) erforderlich. Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht, beispielsweise in den Bereichen Bauartgenehmigung, Batteriesicherheit und Typ-2-Ladeanschluss.
Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Prüfungsnachweis gemäß StVZO notwendig. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern werden oft zusätzliche Nachweise wie Geräusch-, Brems- oder Emissionsgutachten verlangt, auch wenn rein elektrische Fahrzeuge keine Abgasemissionen erzeugen. Darüber hinaus muss die Batterie- und Hochvolttechnik den deutschen Sicherheitsvorschriften entsprechen und von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden.
Die CUBEE Sachverständigen AG bietet an ihren deutschlandweit gut erreichbaren Standorten Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Gutachten, wie Sicherheits- oder Bremsprüfungen, an. So können die notwendigen Prüfungen schnell und professionell durchgeführt werden.
Welche Kosten entstehen bei Steuern und Zöllen, wenn ich ein Elektroauto aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland importiere?
Beim Import eines reinen Elektroautos aus einem Nicht-EU-Land gelten in Deutschland zwei wesentliche Abgaben: 10 % Zoll auf den Gesamtwert von Fahrzeug und Transport sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Diese Kosten können je nach Fahrzeugwert und Transportbedingungen unterschiedlich ausfallen.
Ein Vorteil für Elektrofahrzeuge: Die reguläre Kfz-Steuer entfällt zunächst komplett. Nach Ablauf dieses Steuerbefreiungszeitraums wird die Kfz-Steuer dauerhaft um 50 % reduziert.
Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Anforderungen und möglichen Kosten zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Welche Unterlagen benötige ich, um ein importiertes Elektroauto in Deutschland zuzulassen?
Für die Zulassung eines importierten Elektroautos in Deutschland benötigen Sie einige wichtige Unterlagen, die Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle einreichen müssen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters oder einer bevollmächtigten Person
- Ausländische Fahrzeugpapiere, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I/II aus dem Herkunftsland
- Kaufvertrag oder Originalrechnung als Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer – bei rein elektrischen Fahrzeugen entfällt dies
- Vollmacht, falls eine andere Person das Fahrzeug anmeldet
Abhängig vom Herkunftsland und Fahrzeugtyp können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie etwa:
- Certificate of Conformity (COC) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus der EU stammt
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und vom Zoll bei Importen aus Nicht-EU-Ländern
- Vollabnahme nach § 21 StVZO (TÜV-Prüfung) – bei Elektroautos ist keine Abgasuntersuchung notwendig
Es ist wichtig, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Sie sich unsicher sind oder Unterstützung benötigen, können Experten wie etwa CUBEE den Prozess für Sie reibungslos und professionell begleiten.
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