Die Weitergabe von Daten in KFZ-Gutachten ist streng geregelt und erfordert eine klare rechtliche Grundlage. Fahrzeugdaten gelten als personenbezogene Daten und unterliegen daher den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Jede Übermittlung muss zweckgebunden sein, durch Verschlüsselung geschützt werden und auf einer der sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO basieren, wie z. B. Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. Verstöße können hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wichtige Punkte:
- Rechtsgrundlagen: Art. 6 DSGVO (z. B. Vertrag, Einwilligung, rechtliche Verpflichtung).
- Technische Sicherheit: Verschlüsselung und Zugriffskontrollen sind Pflicht (§ 64 BDSG).
- Löschfristen: Daten müssen gelöscht werden, wenn der Zweck entfällt (z. B. 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen).
- Häufige Fehler: Zweckentfremdung, fehlende Einwilligungen oder unsichere Übertragungsmethoden.
- Praxisbeispiel: Ein Gutachter wurde mit 5.000 € Bußgeld belegt, weil er Daten unbefugt weitergab.
Fazit: Nur notwendige Daten erfassen, sicher übertragen und rechtlich absichern, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Rechtlicher Rahmen: DSGVO- und BDSG-Anforderungen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die Grundlage für den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten EU. Ergänzend dazu regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) spezifische nationale Anforderungen in Deutschland. Das BDSG kommt immer dann zum Einsatz, wenn die DSGVO oder andere Bundesgesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), keine Regelungen vorsehen.
Für private Sachverständige ist das BDSG relevant, sobald personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden – vorausgesetzt, die Tätigkeit fällt nicht in den rein privaten oder familiären Bereich. Während die DSGVO allgemeine Vorgaben liefert, bietet das BDSG zusätzliche Regelungen, beispielsweise zur Videoüberwachung (§ 4 BDSG) oder zu Auskunftsrechten. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns genauer an, welche Anforderungen die DSGVO an die Datenverarbeitung stellt.
DSGVO-Anforderungen für die Datenverarbeitung
Die rechtlichen Grundlagen für jede Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 6 DSGVO festgelegt. Ohne eine dieser Grundlagen ist die Weitergabe von Daten, wie sie in Gutachten enthalten sind, nicht erlaubt. Bei KFZ-Gutachten kommen hauptsächlich Einwilligungen, die Erfüllung von Verträgen, rechtliche Verpflichtungen oder berechtigte Interessen als Rechtsgrundlagen infrage.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO. Demnach müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald der ursprüngliche Zweck ihrer Verarbeitung entfällt – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen schreiben eine längere Speicherung vor. In Deutschland gelten beispielsweise folgende Fristen:
- 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen,
- 6 Jahre für Geschäftsbriefe. Für Daten, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Gewährleistung stehen, beträgt die typische Aufbewahrungsdauer 4 Jahre.
BDSG-Regelungen zur Datenweitergabe
Das BDSG präzisiert die DSGVO-Vorgaben in einigen Bereichen, insbesondere bei der digitalen Übermittlung von Daten, wie sie in KFZ-Gutachten vorkommen. Laut § 64 BDSG müssen Verantwortliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ergreifen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten während der Übertragung sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem:
- Zugangskontrollen,
- Speicherkontrollen,
- Übertragungskontrollen,
- und insbesondere die Verschlüsselung digitaler Daten.
„Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter... müssen die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten."
Darüber hinaus regelt § 25 BDSG die Datenübermittlung durch öffentliche Stellen an private Empfänger. Eine Weitergabe ist nur dann erlaubt, wenn sie für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, der Empfänger ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Zudem muss der Empfänger sicherstellen, dass die Daten ausschließlich für den ursprünglich festgelegten Zweck verwendet werden.
Wann Datenweitergabe erlaubt ist
DSGVO-Rechtsgrundlagen für Datenweitergabe bei KFZ-Gutachten
Artikel 6 der DSGVO definiert sechs rechtliche Grundlagen, die eine Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit KFZ-Gutachten ermöglichen. Ohne eine dieser Grundlagen ist jede Übermittlung personenbezogener Daten nicht zulässig. Besonders relevant in der Praxis sind Vertragserfüllung, berechtigte Interessen und rechtliche Verpflichtungen.
Die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erlaubt die Weitergabe, wenn sie für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendig ist. Ein Beispiel wäre die Übermittlung von Gutachtendaten an die Versicherung des Unfallgegners, sofern der Kunde dies im Rahmen des Auftrags wünscht. Eine rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) greift, wenn gesetzliche Vorschriften dies erfordern, etwa bei Meldungen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Ein wichtiger Aspekt bei KFZ-Gutachten ist, dass Fahrzeugdaten als personenbezogene Daten gelten und daher denselben Schutzanforderungen unterliegen wie andere sensible Informationen. Im Folgenden werden die Bedingungen und Verfahren zur Datenweitergabe bei KFZ-Gutachten genauer beleuchtet.
Weitergabe von Daten an Auftragsverarbeiter
Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie IT-Anbietern, Cloud-Diensten oder Abrechnungssoftware, fällt unter die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall bleibt der Gutachter als Verantwortlicher in der Pflicht und muss mit dem Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen. Dieser Vertrag legt fest, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und welche technischen sowie organisatorischen Maßnahmen der Dienstleister umzusetzen hat.
Bei der Auswahl von Dienstleistern sollten Gutachter sicherstellen, dass diese die Anforderungen der DSGVO erfüllen und über angemessene Sicherheitsmaßnahmen verfügen. Der AVV muss klare Regelungen enthalten, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien, Löschfristen und Kontrollrechten des Verantwortlichen.
Rechtfertigung durch berechtigtes Interesse
Ein weiteres wichtiges Fundament für die Datenweitergabe ist das berechtigte Interesse. Diese Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) kann herangezogen werden, wenn die Verarbeitung einen klaren Nutzen bietet, die Auswirkungen auf die Privatsphäre begrenzt sind und die betroffene Person die Weitergabe als nachvollziehbar erachten kann. Typische Beispiele sind interne Verwaltungszwecke, Betrugsprävention oder die Einbindung von Rechtsberatern.
Hierfür ist der Drei-Stufen-Test erforderlich: Zuerst wird ein legitimes Interesse definiert (Zwecktest). Anschließend wird geprüft, ob die Verarbeitung notwendig ist (Erforderlichkeitstest). Zuletzt erfolgt eine Abwägung, ob die Rechte der betroffenen Person überwiegen (Abwägungstest). Der Drei-Stufen-Test sollte dokumentiert werden, um die Rechtmäßigkeit im Zweifel nachweisen zu können.
| Rechtsgrundlage (DSGVO) | Anwendung bei KFZ-Gutachten |
|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 lit. a – Einwilligung | Freiwillige Weitergabe an Dritte, die nicht direkt am Schadensfall beteiligt sind |
| Art. 6 Abs. 1 lit. b – Vertrag | Übermittlung an die beteiligte Versicherung zur Schadensregulierung oder an das KBA zur Fahrzeugabmeldung |
| Art. 6 Abs. 1 lit. c – Rechtliche Verpflichtung | Meldungen an Finanzbehörden oder im Rahmen gesetzlicher Fahrzeugüberwachungen |
| Art. 6 Abs. 1 lit. f – Berechtigtes Interesse | Weitergabe an IT-Dienstleister, Rechtsberater oder für interne organisatorische Zwecke |
Wann Datenweitergabe verboten ist
Ohne eine gültige Rechtsgrundlage ist die Weitergabe von Daten grundsätzlich untersagt. Besonders kritisch wird es, wenn Daten für andere Zwecke genutzt werden, als ursprünglich vorgesehen.
Die DSGVO sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bei schwerwiegenden Fällen, wie der vorsätzlichen Weitergabe personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken, drohen gemäß § 42 BDSG sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Praxisbeispiele zeigen, wie schnell Unternehmen in Konflikt mit den Datenschutzvorgaben geraten können.
Häufige Verstöße bei der Datenweitergabe
Ein Beispiel: Im September 2022 verhängte die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg ein Bußgeld von 5.000 Euro gegen einen Gutachter, der unbefugt auf das elektronische Grundbuch zugriff und Daten an einen Immobilienentwickler weiterleitete. Ebenfalls im selben Monat wurde ein Immobilienunternehmen mit 50.000 Euro bestraft, da es erhaltene Daten nutzte, ohne die betroffenen Personen über deren Herkunft zu informieren.
Ein weiteres Beispiel betrifft die niedersächsische Datenschutzbehörde, die im Juli 2022 Volkswagen zu einem Bußgeld von 1,1 Millionen Euro verurteilte. Gründe hierfür waren unter anderem fehlende Informationen über die Datenverarbeitung durch Kameras an einem Testfahrzeug (Art. 13 DSGVO) und das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Dienstleister.
Andere typische Verstöße umfassen:
- Weitergabe von ungeschwärzten Fotos, auf denen Gesichter oder Kennzeichen unbeteiligter Personen zu erkennen sind
- Nutzung unsicherer Messenger-Dienste für sensible Gutachtendaten
- Zweckentfremdung von Daten für Marketing oder Lead-Generierung ohne rechtliche Grundlage
Löschpflichten und Betroffenenrechte
Sobald der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung erfüllt ist oder keine Rechtsgrundlage mehr besteht, müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden. Beispielsweise gelten in Deutschland für KFZ-Gutachten in der Regel Aufbewahrungsfristen von vier Jahren für vertragliche und Gewährleistungszwecke, während steuerrelevante Unterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.
Betroffene haben gemäß Art. 17 DSGVO ein „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeutet, dass ihre Daten gelöscht werden müssen, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt. Dies gilt auch nach Widerruf einer Einwilligung. Gutachter sollten daher automatisierte Löschroutinen einführen, um sicherzustellen, dass Daten nicht länger gespeichert werden als erforderlich.
| Verstoßart | Beispiel | Mögliche Sanktion |
|---|---|---|
| Fehlende Rechtsgrundlage | Weitergabe an Dritte ohne Vertrag oder Einwilligung | Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes |
| Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | Nutzung von Cloud-Diensten ohne AVV | Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes |
| Zweckentfremdung | Verwendung von Gutachtendaten für Marketingzwecke | Bußgeld und Schadensersatzansprüche |
| Verstoß gegen Löschpflicht | Speicherung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist | Verwaltungsstrafe und Löschanordnung |
| Kommerzielle Datenweitergabe | Vorsätzliche Weitergabe großer Datenmengen zu Gewinnzwecken | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
Best Practices für Datenschutz bei KFZ-Gutachten
Die strengen Regelungen der DSGVO und des BDSG verlangen einen bewussten Umgang mit Daten. Hier sind bewährte Maßnahmen, um den Datenschutz bei KFZ-Gutachten zu gewährleisten.
Datenminimierung und Einwilligungsdokumentation
Nur notwendige Daten erfassen: Bei einem KFZ-Gutachten sollten ausschließlich Daten erhoben werden, die tatsächlich benötigt werden. Dazu gehören Fahrzeugidentifikationsnummer und Kennzeichen, sofern sie für die rechtliche Gültigkeit des Gutachtens oder die Kommunikation mit Versicherungen zwingend erforderlich sind. Technische Fahrzeugdaten wie Bremsverhalten oder Lenkbewegungen gelten als personenbezogen, wenn sie einer Person zugeordnet werden können.
Nach den Leitlinien des KBA dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck unverzichtbar sind. Das bedeutet: Für die Schadensbewertung sind beispielsweise Kilometerstand und schadensbezogene Sensordaten relevant, nicht aber Angaben wie Fahrstil, Musikvorlieben oder Sitzpositionen. Bei Fahrzeugen mit lokaler Datenspeicherung sollten gezielt nur die notwendigen Daten ausgelesen werden, anstatt einen kompletten Systemdump durchzuführen.
Einwilligungen dokumentieren: Die Zustimmung der Betroffenen sollte durch ein Consent-Management-System protokolliert werden. Kunden müssen klar und verständlich informiert werden, welche Daten erfasst werden und warum.
Sind die Daten einmal erhoben, ist ihre sichere Übermittlung der nächste wichtige Schritt.
Sichere digitale Methoden zur Datenweitergabe
Verschlüsselung als Standard: Datenübertragungen müssen stets verschlüsselt erfolgen – etwa über TLS/SSL (HTTPS). Zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wie physische und elektronische Zugangskontrollen sowie Protokolle zur Nachverfolgung von Zugriffen sorgen für weiteren Schutz. Pseudonymisierung ist eine weitere Möglichkeit, um Risiken zu minimieren. Dabei werden technische Fahrzeugdaten während der Analysephase von der Identität des Eigentümers getrennt.
In Deutschland gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen und 6 Jahre für Geschäftskorrespondenz.
Datenschutz bei der CUBEE Sachverständigen AG

Die CUBEE Sachverständigen AG setzt auf digitalisierte Prozesse und standardisierte Abläufe, um den Datenschutz konsequent umzusetzen. Von der Terminvereinbarung bis zur Berichtserstellung erfolgt der gesamte Begutachtungsprozess digital. Dabei wird durchgängige Verschlüsselung genutzt, und jeder Schritt der Datenverarbeitung wird lückenlos dokumentiert. Diese Maßnahmen basieren auf den Prinzipien der Datenminimierung und sicheren Übertragung.
Die technische Infrastruktur bei CUBEE folgt dem Ansatz Privacy by Design: Datenschutz wird von Anfang an in die Auswahl von Hardware und Software integriert. Alle Datenübertragungen sind verschlüsselt, und Zugriffe werden protokolliert. Zudem stellt CUBEE durch Auftragsverarbeitungsverträge sicher, dass externe IT-Dienstleister die DSGVO-Vorgaben einhalten.
Für Kunden bedeutet das: Transparenz und Sicherheit bei jedem Gutachten. Die digitale Dokumentation erfüllt die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO. Automatisierte Löschfristen sorgen dafür, dass Daten nicht länger gespeichert werden als gesetzlich vorgeschrieben. Technische Logs werden nach der Erstellung des Abschlussberichts regelmäßig gelöscht oder überschrieben.
Fazit: Compliance bei KFZ-Gutachten sicherstellen
Die DSGVO und das BDSG setzen klare Regeln: Daten dürfen nur im rechtlichen Rahmen und für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden. Die beschriebenen Datenschutzmaßnahmen verdeutlichen, dass ein Verstoß ernsthafte Konsequenzen haben kann – von Bußgeldern über Haftungsansprüche bis hin zu einem beschädigten Ruf. Wie der Deutscher Gutachter & Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV) warnt:
"Such a mistake can really ruin your entire professional career"
Einmal verlorenes Vertrauen ist schwer zurückzugewinnen, und negative Informationen verbreiten sich oft schneller, als einem lieb ist. Strikte Maßnahmen und hohe Standards sind daher unerlässlich, um langfristige berufliche Integrität zu sichern.
Professionelle Standards schützen nicht nur sensible Daten, sondern auch die Reputation. Sachverständige, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, senden ein klares Signal von Kompetenz und Verlässlichkeit. Matthias Mertens von der CERTA GmbH hebt hervor:
"The importance of a court-proof appraisal in legal proceedings lies in its ability to serve as a trustworthy piece of evidence"
Diese Vertrauenswürdigkeit entsteht durch transparente und nachvollziehbare Prozesse sowie die konsequente Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Die Kernprinzipien lauten: nur notwendige Daten erfassen, sichere Verschlüsselung nutzen und klare, dokumentierte Abläufe gewährleisten. Wer diese Grundsätze konsequent befolgt, schützt nicht nur die Rechte der Kunden, sondern sichert auch die eigene berufliche Zukunft.
FAQs
Welche Vorschriften gelten für die Weitergabe von Daten bei KFZ-Gutachten?
Die Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit einem KFZ-Gutachten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die sorgfältig eingehalten werden müssen. Im Mittelpunkt steht dabei die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie erlaubt die Weitergabe von Daten nur dann, wenn ein klarer Rechtsgrund vorliegt – beispielsweise durch eine Einwilligung, zur Erfüllung eines Vertrags oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Dabei gilt stets: Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.
Zusätzlich ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die DSGVO um nationale Regelungen, während spezifische Vorschriften wie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) den Umgang mit Fahrzeug- und Halterdaten genau definieren. Auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) spielt eine wichtige Rolle, da es festlegt, unter welchen Bedingungen das Kraftfahrt-Bundesamt Daten an Behörden oder private Stellen weitergeben darf.
Um die Datenweitergabe rechtssicher zu gestalten, ist es entscheidend, diese Regelungen genau zu beachten. Dazu gehört auch, alle erforderlichen Einwilligungen und Dokumente wie den Fahrzeugschein oder TÜV-Berichte ordnungsgemäß zu erfassen. Hilfreich können hierbei praktische Checklisten sein, wie sie beispielsweise von Cubee in Form von Leitfäden angeboten werden. Solche Tools erleichtern die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erheblich.
Wie stelle ich sicher, dass die Weitergabe von Fahrzeugdaten DSGVO-konform ist?
Um Fahrzeugdaten im Einklang mit der DSGVO weiterzugeben, müssen einige wichtige Schritte beachtet werden. Zuerst sollte eine rechtliche Grundlage festgelegt werden – etwa die Einwilligung des Fahrzeughalters, die Erfüllung eines Vertrags oder gesetzliche Vorgaben. Dabei ist es entscheidend, dass die Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
Sammeln Sie nur die wirklich notwendigen Informationen und informieren Sie die betroffenen Personen transparent durch eine verständliche Datenschutzerklärung über die Verarbeitung. Wenn externe Dienstleister wie Werkstätten oder Versicherungen eingebunden werden, ist es unerlässlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Dieser sollte klare Regelungen zu Datenschutzstandards und Sicherheitsmaßnahmen enthalten.
Die CUBEE Sachverständigen AG setzt auf einen digitalisierten Prozess, der diese Anforderungen konsequent umsetzt. So wird sichergestellt, dass Kundendaten stets sicher und rechtskonform behandelt werden. Vertrauen Sie darauf, dass Ihre Daten in guten Händen sind.
Welche häufigen Fehler passieren bei der Datenweitergabe in KFZ-Gutachten und welche Folgen hat das?
Ein häufiger Fehler liegt in der Weitergabe personenbezogener Daten von Fahrzeughaltern ohne rechtliche Grundlage oder ausdrückliche Zustimmung. Dabei werden oft die Datenschutzprinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung missachtet. Das bedeutet, es werden entweder mehr Informationen als nötig weitergegeben oder Daten nicht ausreichend anonymisiert. Hinzu kommt, dass häufig technische und organisatorische Schutzmaßnahmen fehlen, was dazu führen kann, dass Unbefugte Zugriff auf sensible Daten erhalten.
Die Konsequenzen solcher Verstöße können erheblich sein: Geldbußen von bis zu 20.000.000 € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, Sanktionen durch Behörden oder sogar der Verlust der Gutachterlizenz. In besonders schweren Fällen können auch strafrechtliche Folgen eintreten, etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen wie § 37 StVG.
Um diese Risiken zu minimieren, sollten Gutachter nur Daten weitergeben, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt. Die Einwilligung der Betroffenen sollte sorgfältig dokumentiert und Daten vor der Weitergabe anonymisiert werden. Zusätzlich tragen robuste IT-Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen dazu bei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten und mögliche Probleme zu vermeiden.
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