Seit dem Brexit ist der Fahrzeugimport nach Großbritannien komplexer geworden. Neben Zollformalitäten und Steuerzahlungen benötigen Sie spezifische Dokumente und Genehmigungen. Wichtig: Ab dem 1. Februar 2026 gelten strengere Vorschriften für die Typgenehmigung. Hier sind die zentralen Anforderungen:
- Zulassungs- und Eigentumsnachweise: Original-Fahrzeugpapiere und Kaufbelege.
- Typgenehmigung: Certificate of Conformity (COC) oder GB Conversion IVA.
- Zoll- und Steuerunterlagen: EORI-Nummer, NOVA-Meldung, Nachweise über Zoll- und Steuerzahlungen.
- Versicherung und Kfz-Steuer: Britische Versicherung und Steuerzahlung für die DVLA-Registrierung.
- Technische Prüfungen: MOT-Test und ggf. Anpassungen (z. B. Scheinwerfer, Tachometer).
Planen Sie ausreichend Zeit ein, da die Registrierung bei der DVLA bis zu sechs Wochen dauern kann. Professionelle Gutachter können den Prozess erleichtern, insbesondere bei fehlenden Dokumenten oder Oldtimern.
Fahrzeugimport nach Großbritannien: 5 Schritte und erforderliche Dokumente
1. Fahrzeugzulassungs- und Eigentumsdokumente
Beim Fahrzeugimport sind die Zulassungs- und Eigentumsnachweise unverzichtbar. Diese Dokumente müssen im Original eingereicht werden, da die britische Zulassungsbehörde DVLA keine Kopien oder Faxe akzeptiert und die Originale auch nicht zurücksendet. Im Folgenden werden das V5C-Dokument, der Eigentumsnachweis und die Typgenehmigungsunterlagen näher erläutert.
V5C Registration Certificate
Das V5C, umgangssprachlich als „log book“ bekannt, ist das offizielle Fahrzeugzulassungsdokument in Großbritannien, ausgestellt von der DVLA. Es enthält wichtige technische Informationen wie die Fahrgestellnummer, den Hubraum und die Emissionswerte. Für den Import ist zunächst die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original erforderlich, um das Herstellungsdatum und die Zulassungshistorie nachzuweisen. Nach erfolgreicher Registrierung wird das britische V5C innerhalb von bis zu sechs Wochen ausgestellt.
Ein wichtiger Hinweis: Das V5C dokumentiert lediglich den Fahrzeughalter, nicht den Eigentümer. Falls das Dokument nach sechs Wochen nicht eintrifft, kann ein Ersatz für £25 beantragt werden.
Nachweis des Eigentums und Kaufrechnung
Neben dem V5C ist ein Nachweis über den Eigentumsübergang erforderlich. Hierbei dient die Rechnung des Verkäufers als zentraler Beleg, da sie das Abholdatum und die Kaufdetails dokumentiert. Zusätzlich zur ausländischen Zulassungsbescheinigung können ein Kaufvertrag oder eine beglaubigte Vereinbarung als Nachweis dienen. Sollte die Originalzulassungsbescheinigung nicht verfügbar sein, akzeptiert die DVLA alternativ einen offiziellen Brief des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Fahrzeugclubs, der das Herstellungsdatum bestätigt.
Typgenehmigungsdokumentation
Nach der Einreichung der Zulassungs- und Eigentumsdokumente ist die Typgenehmigung der nächste notwendige Schritt im Importprozess. Ohne diese kann ein importiertes Fahrzeug nicht bei der DVLA registriert werden. Zuständig für die Typgenehmigung ist die Vehicle Certification Agency (VCA).
Für Fahrzeuge aus der EU reicht in der Regel eine europäische Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) aus, sofern das Fahrzeug den britischen Standards entspricht. Dazu gehören beispielsweise ein Tachometer in Meilen pro Stunde (MPH) und Scheinwerfer, die für den Linksverkehr ausgelegt sind. Sollte im COC unter Punkt 0.6 Einschränkungen für den Linksverkehr angegeben sein, ist möglicherweise eine Einzelgenehmigung (IVA) erforderlich, die etwa €86,90 kostet.
Ab dem 1. Februar 2026 wird für Fahrzeuge der Kategorien M und N eine vollständige GB- oder UKNI-Typgenehmigung (g11 oder n11) zwingend vorgeschrieben sein.
2. Inspektion und Konformitätszertifikate
Nach der Typgenehmigung folgt die Überprüfung der Sicherheits- und Umweltstandards. Seit dem Brexit hat Großbritannien eigene Prüfverfahren eingeführt, die sich von den deutschen TÜV-Zertifikaten unterscheiden. Für die meisten importierten Fahrzeuge ist entweder eine Individual Vehicle Approval (IVA) oder die spezifischere GB Conversion IVA notwendig, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug den britischen Vorschriften entspricht. Anschließend bestätigt der MOT-Test die Straßentauglichkeit.
MOT-Test-Zertifikat
Der MOT-Test entspricht der britischen Hauptuntersuchung und ist für alle Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, verpflichtend, bevor sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden dürfen. Unregistrierte Importfahrzeuge dürfen nur zur MOT-Prüfung oder zur Zulassung auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für Fahrzeuge unter zehn Jahren ist die Vorlage der Zulassung zur Registrierung erforderlich. Bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind, entfällt in der Regel die formelle IVA-Prüfung. Dennoch bleibt der MOT-Test notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
TÜV/Dekra-Zertifikat für deutsche Fahrzeuge

Während der MOT-Test die grundlegende Verkehrssicherheit überprüft, dient das TÜV- oder Dekra-Zertifikat in Deutschland der technischen Bestätigung. Diese Bescheinigungen belegen den technischen Zustand eines Fahrzeugs nach deutschen Standards, erfüllen jedoch nicht die Anforderungen für eine britische Zulassung. Großbritannien verlangt entweder eine eigene Fahrzeugzulassung oder einen MOT-Test, um sicherzustellen, dass die spezifischen britischen Bau- und Nutzungsvorschriften sowie die Straßenverkehrsbeleuchtungsverordnungen eingehalten werden. Die frühere gegenseitige Anerkennung europäischer Prüfzertifikate wurde durch die GB Conversion IVA ersetzt. Dabei müssen Fahrzeughalter nachweisen, dass ihr Fahrzeug für den britischen Straßenverkehr geeignet ist.
Umbaudokumentation
Für Fahrzeuge aus Deutschland sind häufig Anpassungen notwendig, insbesondere bei Linkslenker-Fahrzeugen. Die GB Conversion IVA verlangt Originalrechnungen oder Quittungen für durchgeführte Umbauten. Typische Anpassungen umfassen die Umstellung der Scheinwerfer auf den Linksverkehr, den Austausch des Tachometers auf Meilen pro Stunde (MPH) sowie die Installation oder Anpassung von Nebelschlussleuchten. Bei größeren Änderungen, wie etwa strukturellen Umbauten, Motorwechseln oder Farbänderungen, müssen die entsprechenden Belege bei der Registrierung an die DVLA eingereicht werden.
3. Zoll- und Steuerdokumentation
Nach der technischen Prüfung steht die zollrechtliche Abwicklung an. Fahrzeuge, die dauerhaft importiert werden, müssen verzollt und bei den Steuerbehörden gemeldet werden. Ohne diese Nachweise ist eine Zulassung bei der DVLA nicht möglich. Hier sind die wichtigsten Dokumente, die für Zoll- und Steuerzwecke benötigt werden.
Zollabfertigungsbescheinigung
Die Zollanmeldung erfolgt über das CDS-System, meist durch eine Spedition oder einen Zollagenten. Für den Import nach England, Wales oder Schottland ist eine EORI-Nummer erforderlich, die mit "GB" beginnt. Diese Nummer wird auch für die NOVA-Meldung (Notification of Vehicle Arrivals) benötigt, die innerhalb von 14 Tagen an HMRC übermittelt werden muss – eine Grundvoraussetzung für die DVLA-Zulassung.
Soll ein zuvor aus Großbritannien exportiertes Privatfahrzeug wiedereingeführt werden, kann mit dem Formular C179B eine Befreiung von Zoll und Mehrwertsteuer beantragt werden. Für Personen, die nach Großbritannien ziehen, bietet das Formular ToR01 (Transfer of Residence Relief) entsprechende Erleichterungen. Nach der Online-Einreichung des Formulars C179B erhält man eine Referenznummer, mit der der Bearbeitungsstatus verfolgt werden kann. Begleitdokumente sollten zusammen mit der Referenznummer per E-Mail an ecsm.nchcars@hmrc.gov.uk gesendet werden.
Nachweis der Einfuhrzollzahlung
Zahlungsbelege für Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle sind essenziell und müssen aufbewahrt werden, da sie für die Fahrzeugregistrierung benötigt werden. Die Kaufrechnung dient als Nachweis für den Fahrzeugwert und den Eigentumsübergang, was die Grundlage für die Steuerberechnung bildet. Unternehmen erhalten ein C79 Import VAT Certificate, das den Nachweis über die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer an HMRC liefert. Zudem sollte eine Kopie der Einfuhranmeldung aufbewahrt werden, falls später eine Befreiung von den Zollbedingungen beantragt werden muss. Wichtig: Wer das Fahrzeug vor Abschluss der Zollformalitäten auf öffentlichen Straßen nutzt, riskiert rechtliche Konsequenzen – ausgenommen sind Fahrten zu einer vorab gebuchten MOT- oder Genehmigungsprüfung.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) Dokumentation
Ein zentraler Punkt der Zollabwicklung ist die korrekte Erfassung der Vehicle Identification Number (VIN), auch bekannt als Fahrgestellnummer. Diese Nummer ist für alle Zolldokumente erforderlich, einschließlich der NOVA-Meldung und des Formulars C179B. Es ist wichtig, dass die physische VIN mit den Angaben in den Zulassungsdokumenten übereinstimmt, um Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden. Bei der Wiedereinfuhr eines zuvor in Großbritannien zugelassenen Fahrzeugs kann die Kombination aus der früheren britischen Zulassungsnummer und der VIN helfen, eine Befreiung von Zoll und Mehrwertsteuer zu erlangen. Die VIN ist nicht nur für die Zollabfertigung notwendig, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Individual Vehicle Approval (IVA) und der endgültigen Registrierung bei der DVLA.
4. Versicherungs- und Kfz-Steueranforderungen
Neben den Zollformalitäten sind eine gültige Versicherung und die Kfz-Steuerzahlung unerlässlich, bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf. Diese Nachweise sind für die Registrierung bei der DVLA erforderlich. Sobald die Zollabwicklung abgeschlossen ist, folgen diese wichtigen Schritte, um das Fahrzeug abzusichern und steuerlich anzumelden.
Grenzversicherung
Bevor ein importiertes Fahrzeug in Großbritannien gefahren wird, muss es versichert sein. Dafür benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) sowie die Angaben aus der ursprünglichen Zulassungsbescheinigung (bei deutschen Fahrzeugen: Teil I). Wer ohne Versicherung auf öffentlichen Straßen fährt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug zu einer vorab gebuchten MOT- oder Genehmigungsprüfung bewegt wird.
UK-Fahrzeugversicherungszertifikat
Für die Zulassung bei der DVLA ist eine britische Versicherungspolice erforderlich. In Nordirland muss zusätzlich ein Versicherungszertifikat oder eine Deckungsnote zusammen mit dem Formular V55/4 oder V55/5 eingereicht werden. In England, Wales und Schottland ist die Versicherung zwar nicht zwingend für die Anmeldung mit dem V55-Formular vorgeschrieben, jedoch unabdingbar, sobald das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Nach Abschluss der Versicherung sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Daten korrekt in der Motor Insurance Database (MID) eingetragen sind.
Bestätigung der Kfz-Steuerzahlung
Die Kfz-Steuer (Vehicle Excise Duty) wird bei der Registrierung des Fahrzeugs mit dem Formular V55/4 (für Neufahrzeuge) oder V55/5 (für Gebrauchtwagen) direkt an die DVLA entrichtet. Voraussetzung dafür sind eine gültige britische Versicherung, ein aktuelles MOT-Zertifikat (bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind) und die NOVA-Bestätigung von HMRC. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie das V5C-Fahrzeuglogbuch und eine britische Zulassungsnummer. Erst mit diesen Dokumenten dürfen Sie das Fahrzeug legal auf britischen Straßen nutzen. Falls das Fahrzeug nicht sofort genutzt werden soll, ist dennoch eine Registrierung erforderlich. In diesem Fall muss zusätzlich eine Statutory Off Road Notification (SORN) abgegeben werden.
5. Professionelle Gutachterdienste
Nach Abschluss der technischen und zollrechtlichen Prüfungen sind professionelle Gutachten ein zentraler Bestandteil des Importprozesses.
Vorteile professioneller Fahrzeugbewertungen
Eine professionelle Fahrzeugbewertung dient häufig als offizieller Nachweis für die HMRC und kann die Handelsrechnung ersetzen, insbesondere wenn das Fahrzeug privat gekauft wurde oder keine standardisierte Rechnung vorliegt. Diese Bewertung liefert einen genauen Fahrzeugwert, der als Grundlage für die Berechnung von Mehrwertsteuer und Zollgebühren dient.
Falls kein Certificate of Conformity vorhanden ist, erstellen Sachverständige ein technisches Datenblatt mit allen relevanten Fahrzeugdetails, das für die DVLA-Registrierung erforderlich ist. Außerdem bestätigen Gutachten die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN), die sowohl für die HMRC-Meldung als auch für die Zulassung benötigt wird.
Für Oldtimer bieten spezielle Gutachten eine Dokumentation des Originalzustands und der historischen Bedeutung. Diese helfen nicht nur bei Zollformalitäten, sondern können auch bei der Beantragung besonderer steuerlicher Regelungen für historische Fahrzeuge nützlich sein. Die Kosten für solche technische Dokumentationen im Rahmen eines Fahrzeugimports belaufen sich in der Regel auf etwa 300 €.
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie die CUBEE Sachverständigen AG Sie bei diesen Schritten unterstützt.
Wie CUBEE Sachverständigen AG den Fahrzeugimport unterstützt

Die CUBEE Sachverständigen AG bietet ein digitalisiertes Netzwerk, das schnelle und professionelle Gutachten speziell für Importprozesse bereitstellt. Zu den Dienstleistungen gehören Wertgutachten, technische Datenblätter und Schadensbewertungen. Diese Services stehen an gut erreichbaren Standorten in Deutschland zur Verfügung oder werden durch mobile Gutachter direkt vor Ort am Fahrzeug durchgeführt.
Dank des digitalisierten Prozesses erhalten Kunden die erforderlichen Dokumente schnell – oft noch vor der Ankunft des Fahrzeugs. Dies ist besonders wichtig, da die Meldung an die HMRC innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeugankunft erfolgen muss. Für Oldtimer bietet CUBEE zudem spezialisierte Gutachter, die den besonderen Anforderungen historischer Fahrzeuge gerecht werden.
Fazit
Der Fahrzeugimport nach Großbritannien erfordert eine gründliche Planung und die rechtzeitige Einreichung aller notwendigen Dokumente. Dazu gehören unter anderem der ausländische Fahrzeugschein, die Kaufrechnung und die NOVA-Meldung. Diese Unterlagen müssen vollständig und korrekt sein, um Verzögerungen oder potenzielle Strafen zu vermeiden.
Besonders wichtig ist die Einhaltung von Fristen. Beispielsweise muss die NOVA-Meldung innerhalb von 14 Tagen bei der HMRC eingereicht werden. Zudem ist es erforderlich, die Zollabfertigung abzuschließen, bevor die DVLA-Registrierung erfolgen kann – ein Prozess, der in der Regel 4 bis 6 Wochen dauert.
Fehlende oder unvollständige Dokumente, wie ein Certificate of Conformity oder ein technisches Datenblatt, können den Zulassungsprozess erheblich behindern oder sogar scheitern lassen.
Eine frühzeitige, professionelle Unterstützung – etwa durch die CUBEE Sachverständigen AG – kann den Prozess erheblich erleichtern. Ein qualifiziertes Gutachten dient nicht nur als offizieller Nachweis für die HMRC, sondern bildet auch die Grundlage für die korrekte Berechnung von Steuern und Zöllen.
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und der richtigen Unterstützung wird der Fahrzeugimport reibungslos gemeistert.
FAQs
Welche Dokumente und Schritte sind notwendig, um ein Fahrzeug nach Großbritannien zu importieren?
Um ein Fahrzeug nach Großbritannien zu importieren, müssen Sie einige wichtige Schritte durchlaufen. Zuerst sollten Sie klären, ob Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer anfallen. Ist das geklärt, organisieren Sie den Transport des Fahrzeugs und reichen die NOVA-Erklärung bei der HMRC ein. Diese Erklärung ist notwendig, damit die Zollbehörde über die Einfuhr informiert ist. Danach erfolgt die Zollabfertigung, bei der alle Gebühren und Abgaben beglichen werden müssen.
Anschließend beantragen Sie die Zulassung des Fahrzeugs bei der DVLA. Dafür benötigen Sie das Formular V55/5. Sobald der Antrag genehmigt ist, werden Ihnen die britischen Kennzeichen ausgestellt, und Sie dürfen das Fahrzeug offiziell auf britischen Straßen nutzen. Um den gesamten Prozess möglichst unkompliziert zu gestalten, sollten Sie alle notwendigen Dokumente bereithalten, wie z. B. Kaufbelege, Fahrzeugpapiere und Nachweise über die Zollabwicklung.
Welche Unterlagen benötige ich für die DVLA-Registrierung eines importierten Fahrzeugs?
Um ein importiertes Fahrzeug bei der DVLA zu registrieren, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Nachweis des Eigentums: Zum Beispiel einen Kaufvertrag oder eine Rechnung.
- Ausländische Zulassungsdokumente: Alle relevanten Papiere, die das Fahrzeug im Herkunftsland registrieren.
- Falls erforderlich, ein gültiger TÜV-Nachweis: Dieser bestätigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
- Versicherungsnachweis: Eine gültige Versicherungspolice für das Fahrzeug.
- Nachweis der Einhaltung britischer Standards: Dazu gehören beispielsweise Dokumente zu den Emissionsnormen.
Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Registrierungsprozess zu vermeiden. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es hilfreich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um die Anforderungen zu überprüfen und offene Fragen zu klären.
Wie unterstützt die CUBEE Sachverständigen AG den Fahrzeugimport nach Großbritannien?
Die CUBEE Sachverständigen AG macht den Fahrzeugimport nach Großbritannien unkompliziert, indem sie schnelle und präzise KFZ-Gutachten bereitstellt. Diese Gutachten decken Schadensbewertungen, Wertgutachten sowie Oldtimer-Bewertungen ab und erfüllen die Anforderungen der britischen Behörden. Sie sind essenziell für Zoll- und Steuerberechnungen. Durch einen vollständig digitalisierten Prozess sind die Ergebnisse nicht nur zuverlässig, sondern auch zügig verfügbar.
Darüber hinaus bietet CUBEE Fahrzeuginspektionen an, die für die Zulassung im Vereinigten Königreich notwendig sind, wie beispielsweise Sicherheits- und Emissionsnachweise. Die erstellten Berichte können direkt an relevante Stellen wie den Importeur oder die DVLA übermittelt werden, was den gesamten Prozess erheblich vereinfacht.
Mit einem europaweiten Netzwerk von Container-Standorten und mobilen Gutachtern stellt CUBEE sicher, dass Ihr Fahrzeug schon vor dem Versand umfassend dokumentiert wird. Dadurch werden Wartezeiten reduziert und alle erforderlichen Unterlagen – wie Fahrzeugbrief, VIN-Bestätigung oder Wertnachweise – rechtzeitig und korrekt eingereicht. So bleibt der Importprozess reibungslos und effizient.
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