Die Euro-7-Standards bringen ab 2027 strengere Regeln für Fahrzeugemissionen in der EU. Sie betreffen alle Antriebsarten – Benzin, Diesel, Hybrid und Elektro – und regulieren erstmals auch Brems- und Reifenabrieb. Ziel ist die Reduzierung von Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx) und Feinstaub (PM), um die Luftqualität zu verbessern.

Wichtige Punkte auf einen Blick:

  • Starttermine: Ab 29. November 2027 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; ab 2028/2029 für Lkw und Busse.
  • Neue Anforderungen:
    • Einheitliche Emissionsgrenzwerte für Diesel und Benziner (NOx: 60 mg/km).
    • Erfassung ultrafeiner Partikel (>10 nm).
    • Vorschriften für Brems- und Reifenabrieb.
    • Batterieleistung bei E-Autos: Mindestens 80 % Kapazität nach 5 Jahren/100.000 km.
  • Kosten: Neuwagen könnten bis zu 150 € teurer werden, laut Herstellern bis zu 2.000 €.
  • Wartung: On-Board-Monitoring (OBM) überwacht Emissionen in Echtzeit, höhere Anforderungen an Abgasreinigungssysteme.
  • Bestandsschutz: Fahrzeuge vor den Stichtagen sind von den neuen Regeln ausgenommen.

Die Standards bedeuten höhere Anschaffungskosten, strengere Prüfungen und mehr Wartungsaufwand. Wer vor 2027 kauft, kann Kosten sparen. Umweltzonen und Wiederverkaufswerte machen jedoch Euro-7-konforme Fahrzeuge langfristig attraktiver.

Wann die Euro-7-Standards in Kraft treten

Euro-7-Standards Einführungszeitplan 2026-2032

Euro-7-Standards Einführungszeitplan 2026-2032

Umsetzungstermine

Die Euro-7-Verordnung (EU-Verordnung 2024/1257) sieht unterschiedliche Fristen vor, abhängig vom Fahrzeugtyp und dessen Zulassungsstatus. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gilt: Ab dem 29. November 2026 dürfen nur noch neue Typgenehmigungen vergeben werden, die die Vorgaben erfüllen. Ab dem 29. November 2027 müssen dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Kategorien die neuen Emissionsstandards einhalten.

Für schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse startet die Umsetzung etwas später. Neue Typgenehmigungen müssen ab dem 29. Mai 2028 den Euro-7-Standards entsprechen, während ab dem 29. Mai 2029 alle Neuzulassungen diese Anforderungen erfüllen müssen. Kleinserienhersteller erhalten etwas mehr Zeit: Für leichte Fahrzeuge gilt eine Frist bis zum 1. Juli 2030, für schwere Fahrzeuge bis zum 1. Juli 2031. Auch Reifen haben gestaffelte Termine: C1-Reifen ab dem 1. Juli 2028, C2 ab dem 1. April 2030 und C3 ab dem 1. April 2032. Im nächsten Abschnitt wird genauer beschrieben, welche Fahrzeugklassen von diesen Regelungen betroffen sind.

Welche Fahrzeuge sind betroffen

Die Euro-7-Norm gilt für alle Antriebsarten – Benzin, Diesel, Hybrid und Elektro. Sie umfasst Personenwagen (M1), leichte Nutzfahrzeuge (N1), schwere Lkw (N2, N3) sowie Busse (M2, M3).

Eine wichtige Neuerung ist, dass erstmals auch Nicht-Abgas-Emissionen wie Brems- und Reifenabrieb reguliert werden. Diese Vorgaben betreffen ausdrücklich auch Elektrofahrzeuge. Für E-Autos und Hybride gibt es zudem Anforderungen an die Batterieleistung: Nach fünf Jahren oder 100.000 km muss die Kapazität noch mindestens 80 % betragen, nach acht Jahren oder 160.000 km noch mindestens 72 %.

Fahrzeuge, die vor den genannten Stichtagen zugelassen wurden, sind von den neuen Regelungen ausgenommen.

Was sich von Euro-6 zu Euro-7 geändert hat

Strengere Emissionsgrenzwerte

Der markanteste Unterschied zwischen Euro-6 und Euro-7 liegt in den einheitlichen Emissionsgrenzwerten für alle Antriebsarten. Während Euro-6 noch unterschiedliche Grenzwerte für Diesel und Benziner vorsah, gelten unter Euro-7 nun kraftstoffunabhängige Limits für alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge. Diesel-Fahrzeuge müssen jetzt denselben NOx-Grenzwert von 60 mg/km einhalten wie Benziner – zuvor lag dieser für Diesel noch bei 80 mg/km.

Ein weiterer Punkt ist die Änderung bei ultrafeinen Partikeln: Die Messgrenze wurde von über 23 nm auf über 10 nm gesenkt, wodurch auch kleinere Partikel erfasst werden. Zudem gibt es erstmals Vorschriften für nicht-abgasbedingte Emissionen wie Bremsabrieb (7 mg/km bis 2035, danach 3 mg/km) und Reifenabrieb. Auch Ammoniak (NH3) wird jetzt für alle Fahrzeugklassen reguliert – unter Euro-6 war dies bei leichten Fahrzeugen nicht der Fall.

Die Testbedingungen wurden ebenfalls verschärft. Real Driving Emissions (RDE)-Tests beginnen nun direkt ab Motorstart und nicht erst nach fünf Minuten oder wenn das Kühlwasser 70 °C erreicht hat, wie es bei Euro-6d der Fall war. Diese Tests decken zudem extremere Bedingungen wie höhere Temperaturen und Höhenlagen ab. Außerdem müssen Fahrzeuge mit einem On-Board-Monitoring (OBM) ausgestattet sein, das Emissionen in Echtzeit überwacht und sicherstellt, dass die Grenzwerte über die gesamte Lebensdauer eingehalten werden. Diese strengeren Anforderungen gehen einher mit verlängerten Haltbarkeitsvorgaben, die im nächsten Abschnitt näher beleuchtet werden.

Längere Haltbarkeitsanforderungen

Unter Euro-7 müssen Abgasreinigungssysteme wie Katalysatoren und Partikelfilter über die komplette vorgeschriebene Lebensdauer hinweg zuverlässig funktionieren. Für leichte Fahrzeuge bedeutet das: Die Systeme müssen bis zu 160.000 km oder acht Jahre lang niedrige Emissionswerte gewährleisten – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den bisherigen 100.000 km oder fünf Jahren unter Euro-6.

„Die EU-Gesetzgeber sind dabei, einen EU-weiten Standard zu definieren, der die Verantwortung der Hersteller von der Emissionseinhaltung in vordefinierten Betriebsprofilen auf das vollständige Emissionsverhalten im realen Einsatz ausdehnt – im Wesentlichen unabhängig von Umwelt- und Betriebsbedingungen." – FEV Group

Das On-Board-Monitoring stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die entsprechenden Sensoren müssen während der gesamten Fahrzeuglebensdauer zuverlässig arbeiten und dabei auch physikalischen Einschränkungen wie Taupunktschutz und Aufwärmzyklen gerecht werden.

Euro-6 vs. Euro-7 im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Standards und verdeutlicht, welche Neuerungen Fahrzeughalter erwarten:

Merkmal Euro-6 (Leichtfahrzeuge) Euro-7 (Leichtfahrzeuge)
NOx-Grenzwert (Benzin) 60 mg/km 60 mg/km
NOx-Grenzwert (Diesel) 80 mg/km 60 mg/km
Partikelgröße Messgrenze > 23 nm > 10 nm
Bremsabrieb Nicht reguliert 7 mg/km (bis 2035), dann 3 mg/km
Ammoniak (NH3) Nicht reguliert Reguliert für alle Fahrzeuge
Batteriehaltbarkeit Kein EU-Standard 80 % (5 Jahre/100.000 km); 70 % (8 Jahre/160.000 km)
RDE Kaltstart Nach 5 Min. oder 70 °C Kühlmittel Ab Motorstart
Haltbarkeit Abgassystem 100.000 km / 5 Jahre 160.000 km / 8 Jahre

Wie Euro-7 Fahrzeughalter betrifft

Die neuen Euro-7-Regelungen haben nicht nur technische Auswirkungen, sondern betreffen auch direkt die Kosten und den Marktwert von Fahrzeugen.

Höhere Preise für Neufahrzeuge

Die Umsetzung der Euro-7-Normen wird Neufahrzeuge teurer machen. Hersteller müssen ihre Modelle mit komplexen Abgasnachbehandlungssystemen, On-Board-Monitoring-Technologien und speziellen Bremsstaubfiltern ausstatten, um die strengeren Vorgaben zu erfüllen . Besonders die Regulierung des Bremsabriebs, der bis 2035 von 7 mg/km auf 3 mg/km reduziert werden soll, erfordert zusätzliche Technik, die die Produktionskosten erhöht .

Während die Europäische Kommission von moderaten Mehrkosten zwischen 90 und 150 € pro Pkw ausgeht – weniger als 1 % des durchschnittlichen Fahrzeugpreises – schätzt der europäische Herstellerverband ACEA die zusätzlichen Kosten auf etwa 2.000 € pro Fahrzeug . Für Elektro- und Hybridfahrzeuge steigen die Produktionskosten weiter, da die Batterien strengeren Anforderungen genügen müssen, wie etwa einer Mindestrestkapazität von 80 % nach 5 Jahren oder 100.000 km .

Hinzu kommen neue verpflichtende Assistenzsysteme ab Juli 2026, darunter Notbremssysteme für Fußgänger und Radfahrer sowie Systeme zur Ablenkungsüberwachung. Diese zusätzlichen Technologien werden die Preise weiter in die Höhe treiben. Als Entlastung plant die deutsche Regierung ab 2026 eine Förderung von 3.000 € für Elektrofahrzeuge für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 €. Familien können zusätzlich 500 € pro Kind (bis zu maximal 1.000 €) erhalten.

Neben den höheren Anschaffungskosten bringen die Euro-7-Regelungen auch steigende Wartungs- und Compliance-Kosten mit sich.

Wartungs- und Compliance-Kosten

Das On-Board-Monitoring (OBM) spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der neuen Standards. Es überwacht emissionsrelevante Werte in Echtzeit und fordert bei Überschreitungen sofortige Reparaturen ein. Die verlängerten Haltbarkeitsanforderungen – bis zu 200.000 km oder 10 Jahre – bedeuten zudem häufigere Wartungshinweise, die sensorgesteuert ausgegeben werden.

Auch Verschleißteile wie Bremsbeläge und Reifen müssen die neuen Abriebgrenzwerte einhalten. Das führt zu höheren Preisen für Ersatzteile. Elektrofahrzeuge profitieren zwar von Echtzeit-Daten zur Batteriezustandsüberwachung (State of Health), doch auch hier gelten strengere Vorgaben: Nach 8 Jahren oder 160.000 km muss eine Mindestkapazität von 72 % gewährleistet sein.

„Die neuen OBM-Technologien, die auf Sensoren im Fahrzeug basieren, werden die Emissionen während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs überwachen, um bei Bedarf Reparaturen sicherzustellen." – Europäische Kommission

Wiederverkaufswert älterer Fahrzeuge

Während Fahrzeuge, die vor den Stichtagen zugelassen wurden, Bestandsschutz genießen, verlieren ältere Modelle durch lokale Fahrverbote an Attraktivität. Städte wie Stuttgart und München haben bereits Einschränkungen für bestimmte Zonen eingeführt oder planen solche Maßnahmen.

Euro-7-Fahrzeuge werden mit einem digitalen Umweltfahrzeugpass (EVP) ausgestattet, der Echtzeit-Emissionsdaten liefert. Fahrzeuge ohne diese Transparenz könnten auf dem Gebrauchtwagenmarkt als unsicherere Investition wahrgenommen werden. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchte, sollte auf Modelle nach Euro-6e setzen. Dieser Standard, der ab Januar 2025 für alle Neuzulassungen gilt, garantiert uneingeschränkten Zugang zu Umweltzonen.

Diese Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig es ist, zukünftige Fahrzeugentscheidungen sorgfältig abzuwägen.

Was Fahrzeughalter jetzt tun sollten

Nachdem die Auswirkungen von Euro-7 auf Kauf, Wartung und Wiederverkauf beleuchtet wurden, stellt sich die Frage: Was können Fahrzeughalter konkret tun, um vorbereitet zu sein? Die Einführung von Euro-7 macht eine durchdachte Planung notwendig, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Planung Ihres nächsten Fahrzeugkaufs

Der 29. November 2027 ist ein Schlüsseldatum: Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Euro-7-Norm erfüllen. Wer vor diesem Datum kauft, kann Mehrkosten von bis zu 2.000 € vermeiden. Beim Fahrzeugkauf lohnt es sich, den Zwischenstandard Euro-6e im Blick zu behalten. Dieser wird ab dem 1. Januar 2026 für alle Neuzulassungen verpflichtend und sichert uneingeschränkten Zugang zu Umweltzonen .

Auch für diejenigen, die ihr aktuelles Fahrzeug weiterhin nutzen möchten, gibt es wichtige Punkte zu beachten.

Ihr aktuelles Fahrzeug konform halten

Fahrzeuge, die bereits vor den Euro-7-Stichtagen zugelassen wurden, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, sie müssen nicht nachgerüstet werden und behalten ihre ursprüngliche Emissionsklassifizierung . Dennoch ist es ratsam, emissionsrelevante Komponenten wie SCR-Katalysatoren, Partikelfilter und AdBlue-Systeme regelmäßig zu warten. So bleibt das Fahrzeug nicht nur Euro-6-konform, sondern es lassen sich auch lokale Fahrverbote vermeiden .

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ist der Batteriezustand ein zentraler Aspekt. Moderne Bordcomputer zeigen den sogenannten State of Health (SoH) der Batterie an. Durch gezielte Überwachung und optimierte Ladevorgänge lässt sich die Lebensdauer der Batterie verlängern und den Anforderungen gerecht werden .

Ein weiterer Punkt, der in den Fokus rückt, sind Bremsen und Reifen. Ab dem 1. Juli 2028 treten erstmals Grenzwerte für den Bremsabrieb in Kraft: 3 mg/km für reine Elektrofahrzeuge und 7 mg/km für andere Antriebsarten. Um diese Werte einzuhalten, wird die Wahl hochwertiger, verschleißarmer Ersatzteile immer wichtiger.

Euro-7 und Fahrzeugbewertungen

Mit der Einführung von Euro-7 ändern sich nicht nur die Anforderungen für Fahrzeughalter, sondern auch die Standards für KFZ-Gutachten. Die neuen Regelungen erfordern eine detailliertere Bewertung bei Schadens- und Wertgutachten, um den strengeren Vorgaben gerecht zu werden.

Veränderungen bei der Fahrzeugbewertung

Ein zentraler Punkt von Euro-7 ist die verpflichtende Überwachung der Emissionen über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs. Während bei Euro-6 die Einhaltung der Grenzwerte nur bei der Erstzulassung überprüft wurde, müssen Fahrzeuge unter Euro-7 diese Werte über bis zu 200.000 km oder 10 Jahre hinweg einhalten. Das bedeutet, dass bei jeder Fahrzeugbewertung der dokumentierte Verlauf der Emissionen eine entscheidende Rolle spielt.

Das On-Board-Monitoring (OBM) erfasst kontinuierlich die NOx- und Partikelemissionen. Bei Gutachten wird überprüft, ob die Sensoren korrekt arbeiten und keine Verstöße gegen die Vorschriften vorliegen. Solche Verstöße können erhebliche Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert und die Reparaturkosten haben.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen rückt die Batterieleistung stärker in den Fokus. Nach fünf Jahren oder 100.000 km muss die Batterie noch mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen, nach acht Jahren oder 160.000 km mindestens 72 %. Dieser sogenannte „State of Health“ (SoH) ist mittlerweile ein zentraler Faktor bei der Fahrzeugbewertung und spielt eine wichtige Rolle bei Versicherungsbewertungen und Wertgutachten.

Zusätzlich werden erstmals auch Nicht-Abgas-Emissionen, etwa durch Bremsen und Reifen, berücksichtigt – und zwar bei allen Fahrzeugtypen, einschließlich Elektroautos. Neue Grenzwerte für den Bremsabrieb, wie beispielsweise maximal 3 mg/km bis 2035, sind ebenfalls Teil der Bewertung.

Diese neuen und komplexen Anforderungen machen spezialisierte Gutachten unverzichtbar. Hier kommt die Expertise der CUBEE Sachverständigen AG ins Spiel.

Wie CUBEE Sachverständigen AG unterstützen kann

CUBEE Sachverständigen AG

Die CUBEE Sachverständigen AG bietet umfassende KFZ-Gutachten, die alle neuen Euro-7-Anforderungen berücksichtigen. Mit einem deutschlandweiten Netzwerk aus Container-Standorten und mobilen Gutachtern vor Ort ermöglicht CUBEE schnelle und präzise Bewertungen – sei es für Schadens- oder Wertgutachten.

Dank digitalisierter Prozesse können OBM-Daten einfach ausgelesen und die Emissionshistorie eines Fahrzeugs lückenlos dokumentiert werden. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge erstellt CUBEE zudem zertifizierte Berichte zum Batteriezustand, die den Euro-7-Standards entsprechen. Diese Berichte sind nicht nur für den Wiederverkauf entscheidend, sondern auch eine wichtige Grundlage für Versicherungsbewertungen.

Im Falle von Unfallschäden oder Manipulationsverdacht – etwa bei entfernten AdBlue-Systemen oder defekten Partikelfiltern – prüft CUBEE die Funktion und Integrität der Abgasnachbehandlungssysteme. Damit wird sichergestellt, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllt.

Für Fahrzeughalter bedeutet dies: Mit einem Gutachten von CUBEE lassen sich die Emissionskonformität nachweisen, realistische Restwerte ermitteln und potenzielle Probleme frühzeitig erkennen. In einer Zeit, in der die Einhaltung von Euro-7-Standards entscheidend für den Fahrzeugwert und den Marktzugang ist, sind solche Gutachten ein unverzichtbares Werkzeug.

Fazit

Ab dem 29. November 2026 bringt die Einführung der Euro-7-Standards tiefgreifende Veränderungen für den Fahrzeugmarkt mit sich. Neben den Abgasemissionen werden erstmals auch Bremsstaub und Reifenabrieb reguliert – und das über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs, die auf bis zu 200.000 km oder 10 Jahre festgelegt ist . Durch diese verlängerten Haltbarkeitsanforderungen wird eine kontinuierliche Überwachung mit On-Board-Monitoring-Systemen (OBM) unverzichtbar.

Diese Änderungen bringen sowohl Herausforderungen als auch neue Chancen mit sich. Neufahrzeuge werden teurer: So könnte der Preis eines Kleinwagens um etwa 150 € steigen. Gleichzeitig wird die Bewertung von Fahrzeugen komplexer. Während Batterien so konzipiert sein müssen, dass sie einer frühzeitigen Alterung entgegenwirken, wird bei Verbrennungsmotoren die Funktionsfähigkeit der Überwachungssysteme eine entscheidende Rolle spielen. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur die Einhaltung der Emissionsvorgaben, sondern auch den Wiederverkaufswert. Die damit verbundenen Kosten und Anforderungen unterstreichen die Bedeutung einer genauen Fahrzeugbewertung.

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs stellt sich die Frage: Kurzfristig mag ein Euro-6-Fahrzeug günstiger sein, doch langfristig erweist sich ein Euro-7-konformes Modell oft als bessere Wahl. Es erfüllt die strengeren Umweltauflagen und bietet dadurch mehr Zukunftssicherheit. Professionelle Bewertungen durch Sachverständige – wie beispielsweise von der CUBEE Sachverständigen AG – können dabei helfen, die Emissionskonformität nachzuweisen und einen realistischen Wert des Fahrzeugs zu ermitteln.

Zusätzlich trägt Euro-7 dazu bei, emissionsbedingte Gesundheitsrisiken zu senken. Eine vorausschauende Planung und fundierte Gutachten sind essenziell, um den Wert eines Fahrzeugs langfristig zu sichern.

FAQs

Wie wirken sich die Euro-7-Standards auf die Preise von Neufahrzeugen aus?

Ab 2026 treten die neuen Euro-7-Standards in Kraft, und diese könnten die Preise für Neuwagen spürbar in die Höhe treiben. Der Grund? Die strengeren Emissionsvorgaben verlangen nach moderneren Technologien und Anpassungen in der Fahrzeugproduktion, was die Herstellungskosten deutlich erhöht.

Für Käufer bedeutet das: Neuwagen könnten künftig teurer werden, da die Hersteller die gestiegenen Kosten oft direkt an die Kunden weitergeben. Wer also mit dem Gedanken spielt, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, sollte sich rechtzeitig mit den möglichen finanziellen Konsequenzen auseinandersetzen.

Wie unterscheiden sich die Emissionsvorgaben von Euro-6 und Euro-7?

Die Euro-7-Norm bringt im Vergleich zur Euro-6-Norm deutlich strengere Vorgaben für Schadstoffemissionen wie Stickoxide (NOx), Feinstaub (PM) und Ammoniak (NH₃) mit sich. Neu hinzu kommt die Messung der Partikelanzahl bei Benzinmotoren. Besonders bemerkenswert: Die Grenzwerte für manche Schadstoffe werden um bis zu 80 % gesenkt.

Ein entscheidender Unterschied ist zudem die Verschärfung der Real-Driving-Emission-Tests (RDE). Diese sollen sicherstellen, dass die Grenzwerte nicht nur unter Laborbedingungen, sondern auch im alltäglichen Straßenverkehr eingehalten werden. Die neuen Anforderungen gelten für alle Fahrzeugklassen und zielen darauf ab, die Luftqualität nachhaltig zu verbessern und die Umweltbelastung weiter zu verringern.

Welche langfristigen Vorteile haben Fahrzeughalter durch Euro-7-konforme Fahrzeuge?

Euro-7-konforme Fahrzeuge bringen eine Reihe von Vorteilen mit sich, die sowohl die Umwelt als auch die Fahrzeughalter betreffen. Dank der strengeren Abgasnormen werden Schadstoff- und CO₂-Emissionen deutlich reduziert. Das wirkt sich positiv auf die Luftqualität aus und unterstützt den Klimaschutz. Langfristig könnte dies auch gesundheitliche Vorteile bringen, indem es die Belastung durch verschmutzte Luft verringert – was wiederum die Gesundheitskosten senken und die Lebensqualität steigern kann.

Auch finanziell gibt es Vorteile. Weniger Emissionen könnten zu niedrigeren Kfz-Steuern führen, und in manchen Fällen könnten auch die Kraftstoffkosten sinken. Darüber hinaus bieten Euro-7-konforme Fahrzeuge eine gewisse Zukunftssicherheit. Da sie den kommenden Umweltstandards entsprechen, könnten sie einen höheren Wiederverkaufswert erzielen und auf lange Sicht eine lohnende Investition sein.

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