Franchising im Automobilsektor in Europa birgt rechtliche Herausforderungen. Während Deutschland kein spezifisches Franchise-Gesetz hat, setzen Länder wie Frankreich, Italien, Spanien und Belgien auf klare gesetzliche Regelungen. Diese beeinflussen Offenlegungspflichten, Vertragsgestaltung und Wettbewerbsregeln erheblich. Besonders Kfz-Franchises müssen nationale Besonderheiten berücksichtigen, um rechtssicher zu agieren. In Deutschland dominieren flexible, rechtsprechungsbasierte Ansätze, während andere Länder standardisierte Vorgaben mit höherer Rechtssicherheit bieten. Der EU-Kartellrahmen schafft eine Basis, doch nationale Unterschiede bleiben entscheidend.
Franchise-Recht in Deutschland und Europa
In Europa gibt es keine einheitliche Franchise-Gesetzgebung. Während einige Länder spezifische Franchise-Gesetze erlassen haben, wird Franchising in Deutschland ausschließlich durch allgemeine Rechtsvorschriften geregelt. Diese unterschiedlichen Ansätze beeinflussen die Anforderungen an Kfz-Franchises erheblich – von der Vertragsgestaltung über Offenlegungspflichten bis hin zu kartellrechtlichen Vorgaben. Im Folgenden werden die rechtlichen Unterschiede und ihre Auswirkungen näher erläutert.
In Deutschland basiert die Regelung von Franchise-Verträgen auf allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage für Vertragsbeziehungen, vorvertragliche Aufklärungspflichten und die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Ergänzend regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) kaufmännische Verträge, während das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Vorschriften aus dem Miet-, Arbeits- und Gewerberecht weitere Vorgaben liefern.
In der Praxis bedeutet dies: Kfz-Franchiseverträge in Deutschland gelten als „gemischte Verträge“, die an verschiedenen Gesetzen und der Rechtsprechung gemessen werden. Vorvertragliche Informationspflichten ergeben sich aus der Rechtsprechung zu culpa in contrahendo – eine gesetzlich festgelegte Checkliste gibt es jedoch nicht.
Im Gegensatz dazu haben Länder wie Frankreich, Italien, Spanien und Belgien spezielle Franchise-Gesetze eingeführt. Beispiele sind das französische Loi Doubin, das italienische Gesetz Nr. 129/2004, das spanische Real Decreto 201/2010 und belgische Regelungen. Diese Gesetze schreiben detaillierte Vorabinformationen vor, definieren Mindestinhalte für Offenlegungsdokumente, setzen Fristen und regeln die Konsequenzen bei Verstößen.
Für Kfz-Franchises bedeutet das konkret: Unternehmen wie die CUBEE Sachverständigen AG, die Container-Standorte und mobile Gutachter in Deutschland und Europa betreibt, müssen in Ländern mit spezifischen Franchise-Gesetzen standardisierte Informationspakete bereitstellen. In Deutschland hingegen wird der Schutz erst nachträglich durch die Gerichte gewährleistet.
Rolle des europäischen Kartellrechts
Das europäische Kartellrecht schafft eine gemeinsame Grundlage für alle Länder. Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (aktuell VO (EU) 2022/720, zuvor 330/2010) legt fest, unter welchen Bedingungen vertikale Vereinbarungen wie Franchise- und Vertriebsverträge vom Kartellverbot des Artikels 101 AEUV ausgenommen sind. Dabei spielen Marktanteilsschwellen und die Vermeidung sogenannter Hardcore-Beschränkungen – wie absolute Gebietsschutzvereinbarungen oder Preisbindungen – eine zentrale Rolle.
Die Verordnung regelt, welche Gebiets- und Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Klauseln zur Exklusivität, zum Online-Vertrieb von Fahrzeugen und Ersatzteilen oder zur Werkstattbindung dürfen den aktiven Verkauf in fremde Gebiete nicht verhindern, während passiver Verkauf – etwa über Websites – grundsätzlich erlaubt bleibt. Verstöße gegen diese Vorgaben können kartellrechtlich angreifbar sein und nach nationalem AGB-Recht unwirksam werden, etwa gemäß § 307 BGB.
Entwicklung im Kfz-Sektor
Im Kfz-Sektor galten lange Zeit zusätzliche spezifische Regelungen wie die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (z. B. VO (EG) Nr. 1400/2002, später 461/2010). Diese wurden schrittweise liberalisiert, sodass heute die allgemeine Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung im Vordergrund steht. Dadurch haben Hersteller mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Netzwerke.
Praktische Auswirkungen
In Deutschland müssen Kfz-Franchisegeber ihre Offenlegungspraxis sowohl an der Rechtsprechung als auch an Branchenstandards wie dem Europäischen Verhaltenskodex für Franchising ausrichten, den der Deutsche Franchiseverband übernommen hat. Obwohl diese Kodizes nicht rechtsverbindlich sind, beeinflussen sie, wie Gerichte die Sorgfaltspflichten eines Franchisegebers bewerten.
In Ländern mit speziellen Franchise-Gesetzen arbeiten Franchisegeber hingegen mit gesetzlich festgelegten Formularen und Fristen. Verträge sind stärker standardisiert, da Mindestinhalte vorgeschrieben sind und teils auch Beschränkungen bei Kündigungen oder Nicht-Verlängerungen bestehen. Dies reduziert den Verhandlungsspielraum, erhöht jedoch die Rechtssicherheit im Vorfeld.
Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Netzwerken
Die nationalen Unterschiede erfordern länderspezifische Anpassungen für grenzüberschreitende Kfz-Franchise-Netzwerke. Hersteller, Importeure oder Dienstleister wie die CUBEE Sachverständigen AG müssen ihre Verträge und Kooperationsstrukturen entsprechend anpassen. Ein einheitlicher EU-Kernvertrag auf Basis der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung kann durch nationale Anhänge ergänzt werden, die lokale Offenlegungspflichten, Verbraucherschutzanforderungen und Formvorschriften berücksichtigen.
Diese rechtlichen Unterschiede beeinflussen den operativen Alltag grenzüberschreitender Kfz-Franchise-Netzwerke erheblich: Während Deutschland flexible, rechtsprechungsbasierte Lösungen bevorzugt, bieten spezialisierte Franchise-Gesetze in anderen Ländern mehr Standardisierung und Vorhersehbarkeit. Gleichzeitig schafft das EU-Kartellrecht einen gemeinsamen Mindeststandard, der durch nationale Besonderheiten ergänzt wird.
1. Deutschland
Franchise-spezifische Gesetzgebung
Deutschland hebt sich von anderen europäischen Ländern ab, da es kein eigenes Franchise-Gesetz hat. Während Länder wie Frankreich, Spanien, Belgien und Italien spezielle Regelungen entwickelt haben, stützt sich Deutschland auf allgemeine Rechtsvorschriften wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie EU-Verordnungen.
Franchiseverträge werden hierzulande als Mischverträge betrachtet, die Elemente verschiedener Rechtsgebiete kombinieren. Besonders im Kfz-Bereich wird der Vertrag selbst zur zentralen Grundlage, was den Franchisegebern eine große Gestaltungsfreiheit ermöglicht.
Seit dem 1. Juni 2010 gibt es die EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VGVO), die vertikale Vertriebssysteme regelt und klare Grenzen für Wettbewerbsbeschränkungen setzt. Werden diese Grenzen überschritten, können Klauseln gemäß § 307 BGB unwirksam sein.
Offenlegungspflichten
In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungspflichten vor Vertragsabschluss. Stattdessen basiert die Informationspflicht auf dem Prinzip der culpa in contrahendo. Gerichte und der Europäische Verhaltenskodex des Deutschen Franchiseverbands spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Trotz Diskussionen über ein mögliches „Modellgesetz“ bleibt das derzeitige System fragmentiert und stützt sich auf bestehende Gesetze und Rechtsprechung. Für Kfz-Franchisegeber ist es ratsam, freiwillig umfassende Informationspakete bereitzustellen – etwa zu Geschäftsmodell, Kostenstruktur, Risiken sowie Gebiets- und Wettbewerbsregelungen. Dies minimiert potenzielle Haftungsrisiken.
Der Deutsche Franchiseverband hat den Europäischen Verhaltenskodex übernommen, der als freiwilliger Leitfaden dient. Obwohl rechtlich nicht verbindlich, wird er bei der gerichtlichen Bewertung von Sorgfaltspflichten berücksichtigt. Für grenzüberschreitende Kfz-Franchise-Netzwerke, wie die von CUBEE Sachverständigen AG, bedeutet dies, dass in Deutschland Branchenstandards im Vordergrund stehen, während in anderen Ländern gesetzliche Formvorschriften beachtet werden müssen.
Registrierungspflichten
Franchiseverträge müssen in Deutschland nicht behördlich registriert werden. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung sichergestellt. Franchisegeber sollten dabei insbesondere die Anforderungen des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie des GWB beachten. Für Kfz-Franchises ist die Übereinstimmung mit der VGVO besonders wichtig.
Kfz-spezifische Regelungen
Zusätzlich zur VGVO gelten im Kfz-Bereich die Bestimmungen der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO). Diese europäischen Regelungen betreffen vertikale Vertriebsbindungen und wirken sich auf Franchise- und selektive Vertriebssysteme aus.
Die Kfz-GVO legt unter anderem fest, wie Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Multi-Branding, Standortwechsel sowie der Zugang unabhängiger Werkstätten zu technischem Wissen und Ersatzteilen geregelt werden. Eine wichtige Regel ist die 80-Prozent-Grenze, die exklusive Bezugsbindungen einschränkt, um den Wettbewerb nicht übermäßig zu beeinträchtigen.
Für Kfz-Franchises bedeutet das, dass Hersteller und Franchisegeber exklusive oder wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen nur im Rahmen der kartellrechtlichen Vorgaben treffen dürfen. Die klassische Vertragshändlerstruktur wird zunehmend durch Agentur- und franchiseähnliche Modelle ersetzt.
Im Bereich Aftersales und Gutachten sorgen branchenspezifische Anforderungen – wie die Qualifikation von Sachverständigen, Dokumentationspflichten und der Datenschutz bei der digitalen Schadenabwicklung – für rechtliche Sicherheit. Die CUBEE Sachverständigen AG unterstützt dies durch standardisierte, digitale Kfz-Gutachten, die über ein bundesweites Netzwerk bereitgestellt werden.
Im nächsten Abschnitt werden die Regelungen in anderen europäischen Ländern beleuchtet, um die Unterschiede zu den deutschen Rahmenbedingungen herauszustellen.
2. Frankreich
Franchise-spezifische Gesetzgebung
Frankreich hebt sich von Deutschland durch eine eigene Gesetzgebung für Franchising ab. Während in Deutschland allgemeine Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung den Rahmen bilden, existiert in Frankreich ein klar definierter rechtlicher Rahmen, der Franchising als Teil der „réseaux de distribution“ (Vertriebsnetze) regelt. Dadurch bietet Frankreich ein Modell mit streng kodifizierten Vorschriften, das den flexibleren Ansatz in Deutschland kontrastiert.
Das französische System kombiniert allgemeines Handelsrecht mit detaillierten vorvertraglichen Vorgaben. Diese Regelungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit als in Deutschland, wo viele Pflichten erst durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert wurden.
Die Anforderungen in Frankreich sind nicht nur umfangreicher, sondern auch formeller dokumentiert. Franchisegeber müssen sich an präzise gesetzliche Vorgaben halten, während in Deutschland branchenübliche Standards und freiwillige Kodizes dominieren. Für Kfz-Franchises bedeutet das, dass Verträge in Frankreich strengeren formalen Kriterien unterliegen. Ein zentraler Aspekt dieser Regelungen sind die Offenlegungspflichten, die im nächsten Abschnitt näher erläutert werden.
Offenlegungspflichten
Ein Kernstück der französischen Franchise-Regulierung ist die Loi Doubin, die umfassende vorvertragliche Informationspflichten vorschreibt. Franchisegeber sind verpflichtet, mindestens 20 Tage vor Vertragsunterzeichnung oder einer Zahlung ein detailliertes Informationsdokument (document d'information précontractuelle, DIP) bereitzustellen. Dieses Dokument muss unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Angaben zur Identität und Rechtsform des Franchisegebers
- Details zur Geschichte und Größe des Netzwerks
- Marktanalysen und -charakteristika
- Finanzielle Verpflichtungen
- Wesentliche Vertragsbedingungen wie Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Exklusivität
Ein Verstoß gegen die Loi Doubin kann zur Nichtigkeit des Vertrags und zu Schadensersatzforderungen führen.
Für Kfz-Franchises bedeutet das einen erheblichen Aufwand bei der Dokumentation. Franchisegeber müssen sicherstellen, dass Finanzprognosen und Marktdaten sorgfältig geprüft und aktuell sind. Zudem ist es wichtig, den rechtzeitigen Versand des DIP zu dokumentieren, um Streitigkeiten über Investitionsentscheidungen zu vermeiden.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo Informationspflichten auf dem Prinzip der culpa in contrahendo basieren und oft freiwillig sind, sorgt die Loi Doubin für mehr Transparenz und klare Haftungsrisiken bei Regelverstößen.
Registrierungspflichten
Eine spezifische Franchise-Registrierung ist in Frankreich nicht erforderlich. Der Fokus liegt vielmehr auf der Registrierung von Unternehmen und Marken.
Kfz-spezifische Regelungen
Französische Kfz-Franchises unterliegen den EU-Wettbewerbsvorschriften für vertikale Vereinbarungen, einschließlich der aktuellen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Diese Vorschriften schränken Hardcore-Beschränkungen wie Preisbindungen und absolute Gebietsschutzklauseln ein.
Darüber hinaus prägen nationale Wettbewerbsgesetze sowie Entscheidungen französischer und EU-Behörden die Gestaltung zulässiger Klauseln in Bereichen wie Exklusivgebieten, Wettbewerbsverboten, Internetverkäufen und Multi-Branding. Franchisegeber müssen ihre Standardverträge regelmäßig aktualisieren, um sie an die sich wandelnde kartellrechtliche Praxis anzupassen.
Kfz-Franchisenehmer in Frankreich sind verpflichtet, in markenkonforme Räumlichkeiten und moderne IT-Systeme zu investieren. Diese Kosten müssen im DIP transparent ausgewiesen werden.
Für deutsche Franchisegeber, die den französischen Markt betreten möchten, sind umfassende Anpassungen nötig. Dazu gehört die Erstellung eines rechtskonformen DIP, die Übersetzung des Franchisevertrags und dessen Anpassung an französische Rechtsterminologie. Außerdem müssen Klauseln zu Gerichtsstand, anwendbarem Recht, Wettbewerbsbeschränkungen und Gebühren den französischen und EU-Vorschriften entsprechen. Diese spezifischen Anforderungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich intensiv mit den französischen Regelungen auseinanderzusetzen, um erfolgreich im Markt Fuß zu fassen.
3. Italien
Franchise-spezifische Gesetzgebung
In Italien wird die Beziehung zwischen Franchisegebern und -nehmern durch ein eigenes Gesetz geregelt: Gesetz Nr. 129/2004. Dieses Gesetz legt klare Rechte und Pflichten für beide Parteien fest und schafft damit einen verbindlichen Rahmen. Im Vergleich dazu basiert das deutsche System überwiegend auf allgemeinem Vertragsrecht und Gerichtsurteilen, was weniger eindeutige Vorgaben bietet.
Das italienische Modell verbindet allgemeine zivilrechtliche Prinzipien mit spezifischen Vorschriften für Franchises, die branchenübergreifend gelten – auch für KFZ-Franchises wie Werkstattketten, Karosseriebetriebe oder Reifenservices. Zusätzlich gelten die EU-Wettbewerbsregeln, insbesondere die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 2022/720).
Ein zentraler Unterschied zu Deutschland liegt in der Kodifizierung, die in Italien mehr Rechtssicherheit schafft. Während deutsche Franchisegeber oft auf freiwillige Verhaltenskodizes und Gerichtsurteile angewiesen sind, reduzieren die klaren gesetzlichen Vorgaben in Italien das Risiko von Streitigkeiten über unklare Vertragsklauseln oder unzureichende Informationen.
Für deutsche KFZ-Franchisegeber, die in Italien Fuß fassen möchten, bedeutet dies jedoch zusätzliche Arbeit. Verträge müssen an die italienischen Vorschriften angepasst werden, insbesondere in Bezug auf vorvertragliche Informationspflichten. Diese Anforderungen werden im Folgenden näher beleuchtet.
Offenlegungspflichten
Nach Art. 4 des Gesetzes Nr. 129/2004 sind Franchisegeber verpflichtet, potenziellen Franchisenehmern spätestens 30 Tage vor Vertragsunterzeichnung ein detailliertes Informationsdokument, das sogenannte documento informativo precontrattuale (DIP), auszuhändigen. Dieses Dokument muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Vollständige Unternehmensdaten und die Rechtsform des Franchisegebers
- Eine Beschreibung des Franchise-Systems
- Informationen zu Marken- und Schutzrechten
- Eine Liste der bestehenden Franchisenehmer mit Basisdaten für Referenzgespräche
- Finanzielle Verpflichtungen und Investitionskosten
- Wichtige Vertragsbedingungen wie Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsregelungen
Besonders die Offenlegung der Franchisenehmer-Liste gibt Interessenten die Möglichkeit, sich durch direkte Gespräche ein Bild über die wirtschaftlichen Perspektiven und die Unterstützung im System zu machen. Werden diese Pflichten verletzt, kann dies zur Anfechtung des Vertrags oder zu Schadensersatzforderungen führen. Deshalb müssen Franchisegeber den Inhalt des DIP sorgfältig erstellen und die Übergabe dokumentieren, etwa durch eine Empfangsbestätigung mit Datum. Für KFZ-Franchises bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, da Kennzahlen wie Werkstattauslastung, Reparaturpreise und Konkurrenzanalysen präzise aufbereitet werden müssen.
Registrierungspflichten
Eine zentrale Franchise-Registrierung ist in Italien nicht erforderlich. Allerdings müssen Marken und Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sein.
KFZ-spezifische Regelungen
Neben den allgemeinen Franchise-Vorgaben gelten für italienische KFZ-Franchises zusätzliche Anforderungen, die den Wettbewerb betreffen. Die aktuelle Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 2022/720) erlaubt mehr Flexibilität beim Mehrmarken- und Online-Vertrieb. Gleichzeitig bleiben jedoch Kernbeschränkungen wie feste Wiederverkaufspreise oder absolute Gebietsschutzklauseln untersagt.
Franchise-Verträge müssen klare Regelungen zu Exklusivgebieten, Wettbewerbsverboten und Online-Verkäufen enthalten. Besonders wichtig sind dabei Standards für Werkstätten, Garantieabwicklung und Ersatzteilversorgung, um den Wettbewerb zwischen autorisierten und unabhängigen Betrieben nicht zu stark einzuschränken.
Italienische KFZ-Franchisenehmer müssen in markenkonforme Räumlichkeiten und moderne IT-Systeme investieren. Diese Kosten sollten im DIP transparent dargestellt werden. Für Werkstatt-Franchises gewinnen standardisierte Prozesse bei der Schadenbegutachtung und Fahrzeugbewertung zunehmend an Bedeutung. Einheitliche digitale Qualitätsstandards spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Ein Beispiel für Unterstützung in diesem Bereich ist die CUBEE Sachverständigen AG, die italienische Franchise-Werkstätten mit digitalisierten KFZ-Gutachten unterstützt. Über Container-Standorte und mobile Gutachter bietet CUBEE standardisierte Schadensbewertungen und Wertgutachten an. Damit hilft das Unternehmen KFZ-Franchisenehmern, die geforderten Standards einzuhalten und effizient zu arbeiten.
4. Spanien
Franchise-spezifische Gesetzgebung
In Spanien gibt es kein eigenes Franchise-Gesetz. Stattdessen wird Franchising durch das Handelsgesetzbuch, allgemeines Zivilrecht und Wettbewerbsrecht geregelt, ergänzt durch EU-Vorgaben für vertikale Vertriebsbindungen. Obwohl ein eigenständiges Gesetz fehlt, existieren klare Offenlegungsregelungen, die denen anderer europäischer Länder ähneln.
Im Vergleich zu Deutschland, wo Informationspflichten größtenteils durch Gerichtsurteile entwickelt wurden, bietet das spanische System eine stärkere Struktur. Diese Formalisierung führt jedoch zu zusätzlichen Anforderungen, insbesondere bei der vorvertraglichen Informationsbereitstellung. Diese gesetzlichen Grundlagen bilden die Basis für die spezifischen Offenlegungspflichten, die im nächsten Abschnitt detailliert beschrieben werden.
Offenlegungspflichten
Franchisegeber in Spanien sind verpflichtet, potenziellen Franchisenehmern ausführliche Informationen rechtzeitig vor Vertragsabschluss bereitzustellen – ein Prozess, der deutlich strukturierter ist als in Deutschland.
Das spanische Offenlegungsdokument umfasst typischerweise folgende Inhalte:
- Vollständige Unternehmensangaben inklusive Rechtsform des Franchisegebers
- Beschreibung des Franchise-Konzepts und Geschäftsmodells
- Informationen zu Marken- und Schutzrechten, wie Logos oder Warenzeichen
- Details zur Gebührenstruktur, einschließlich Einstiegs- und laufender Kosten
- Angaben zu erforderlichen Investitionen, z. B. für Ausstattung, Werkzeuge und Software
- Finanzielle Prognosen oder Benchmarks, sofern verfügbar
- Daten zu bestehenden Franchisenehmern im Netzwerk
Für KFZ-Franchisegeber – etwa Werkstattketten oder Lackierbetriebe – müssen diese Informationen durch branchenspezifische Details ergänzt werden. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an Werkstattstandards, notwendige Diagnosegeräte, Schulungsprogramme und Partnerschaften mit Sachverständigen-Netzwerken. Deutsche Franchisegeber sollten ihre vorvertraglichen Informationsprozesse an die strengeren spanischen Vorgaben anpassen und alle Unterlagen in spanischer Sprache, idealerweise mehrere Wochen vor Vertragsabschluss, bereitstellen.
Versäumnisse bei den Offenlegungspflichten können schwerwiegende Folgen haben. Verträge könnten angefochten werden, oder es können Schadensersatzforderungen entstehen, da die bereitgestellten Informationen Franchisenehmern eine fundierte Risikobewertung ermöglichen. Im nächsten Abschnitt werden die Registrierungspflichten in Spanien erläutert.
Registrierungspflichten
In Spanien müssen Franchisegeber bestimmte Netzwerkdaten in einem öffentlichen Register eintragen und regelmäßig aktualisieren. Für ausländische Franchisegeber – insbesondere aus Deutschland – ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen in den autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) zu prüfen. Diese regionalen Vorgaben können zusätzliche Planung und Dokumentation erfordern. Unabhängig davon müssen Marken und Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sein.
KFZ-spezifische Regelungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Franchise-Vorgaben unterliegen KFZ-Franchises in Spanien den EU-Kartellvorschriften für vertikale Vereinbarungen. Besonders relevant sind die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, die festlegen, welche Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Die Vertikal-GVO setzt eine Marktanteilsgrenze von 30 % fest, innerhalb derer bestimmte Beschränkungen vom Kartellverbot ausgenommen sind. Gleichzeitig sind absolute Einschränkungen des Verkaufs in bestimmte Gebiete – sogenannte Kernbeschränkungen – unzulässig.
KFZ-Franchiseverträge sollten klare Regelungen zu diesen Punkten enthalten:
- Gebietsschutz und Exklusivitätsvereinbarungen
- Mehrmarkenvertrieb und Online-Verkauf
- Bezugsbindungen für Ersatzteile, idealerweise unter 80 % des Einkaufsumsatzes
- Werkstattstandards und Garantieabwicklung
- Zugang zu technischen Informationen und Diagnosesystemen
Der Automobilsektor in Spanien unterliegt zudem nationalen Vorschriften zu Transport, Verbraucherschutz und Werkstätten, die Themen wie autorisierte Reparaturen, Garantien und den Zugang zu technischen Informationen regeln. Franchisegeber im KFZ-Bereich müssen daher neben allgemeinen Franchiseanforderungen auch branchenspezifische Bestimmungen einhalten, etwa zu Werkstattzulassungen, Umweltauflagen und Verbraucherschutz. Diese Anforderungen ähneln den Regelungen in anderen EU-Ländern.
Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, können deutsche KFZ-Franchisegeber auf digitale Lösungen und spezialisierte Netzwerke zurückgreifen. Ein Beispiel ist die CUBEE Sachverständigen AG (https://cubee.expert), die bei der Erstellung einheitlicher und rechtssicherer Fahrzeuggutachten in Europa unterstützt.
5. Belgien
Franchise-spezifische Gesetzgebung
Belgien nimmt in Europa eine besondere Rolle ein: Anders als in Deutschland gibt es hier klare gesetzliche Vorgaben zur vorvertraglichen Aufklärung im Franchising. Während in Deutschland die Informationspflichten vor allem aus dem allgemeinen Vertragsrecht und der Rechtsprechung abgeleitet werden, verlangt das belgische Franchisegesetz, dass Franchisegeber vor Abschluss eines Vertrags ein umfassendes Informationsdokument vorlegen. Dieses Gesetz basiert auf speziellen Offenlegungsvorschriften, die mit dem allgemeinen Vertrags-, Handels- und Wettbewerbsrecht kombiniert sind. Zudem müssen die EU-Kartellvorschriften für vertikale Vertriebsbindungen berücksichtigt werden.
Für deutsche Franchisegeber bedeutet das, dass sie ihre Offenlegungen an die strengeren Anforderungen in Belgien anpassen müssen. Diese Regelungen bilden die Grundlage für die detaillierten Offenlegungspflichten, die im belgischen Recht festgelegt sind.
Offenlegungspflichten
Die Offenlegungspflichten in Belgien sind deutlich präziser als in Deutschland. Franchisegeber müssen potenziellen Partnern vor Vertragsabschluss ein detailliertes Informationsdokument zur Verfügung stellen. Dieses Dokument enthält unter anderem:
- Angaben zur Identität und Rechtsform des Franchisegebers,
- eine Beschreibung des Franchise-Systems,
- Informationen zu gewerblichen und geistigen Rechten (z. B. Marken und Know-how),
- Details zur Vertragsdauer und zu Kündigungsbedingungen,
- die jeweiligen Pflichten beider Parteien,
- Gebührenstrukturen,
- Informationen zu bestehenden Franchisenehmern,
- Hinweise auf mögliche Rechtsstreitigkeiten.
Dieses Dokument muss mindestens 20 Tage vor Vertragsabschluss übergeben werden, damit ausreichend Zeit zur Prüfung bleibt. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann der Franchisevertrag angefochten oder es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. In Streitfällen prüfen die belgischen Zivilgerichte, ob das Informationsdokument vollständig und korrekt erstellt wurde.
Für Franchisegeber im KFZ-Bereich, wie Werkstattketten, Reifendienste oder Gutachter-Netzwerke, empfiehlt es sich, das Dokument durch branchenspezifische Informationen zu ergänzen. Dazu könnten Details zur Werkstattausstattung, zu Diagnosesystemen oder Schulungsprogrammen gehören. Auch sollte die Dokumentation idealerweise sowohl in deutscher als auch in französischer oder flämischer Sprache vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Registrierungspflichten
Im Gegensatz zu Ländern wie Spanien gibt es in Belgien keine behördliche Registrierung von Franchiseverträgen oder Franchisegebern. Der Fokus liegt ausschließlich auf den vorvertraglichen Informationspflichten. Eine behördliche Kontrolle der Dokumente erfolgt nicht – diese wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte vorgenommen. Selbstverständlich müssen Marken und Unternehmen jedoch ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sein.
KFZ-spezifische Regelungen
Für KFZ-Franchises gelten in Belgien zusätzlich zu den allgemeinen Offenlegungspflichten sektorspezifische Vorschriften im Automobilvertrieb. Diese betreffen insbesondere Themen wie Exklusivitäten, Gebietsschutz, Markenbindungen und die Beendigung von Vertriebsverträgen. KFZ-Franchiseverträge sollten daher klare Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
- Schutz von Gebieten und Exklusivitätsvereinbarungen,
- Vorgaben zu Markenbindungen,
- Bedingungen für die Vertragsbeendigung.
Diese Regelungen schaffen eine rechtliche Grundlage, die beiden Parteien mehr Sicherheit bei ihrer Zusammenarbeit bietet.
Vor- und Nachteile
Auf Grundlage der zuvor beschriebenen Regelungen ergibt sich eine kompakte Übersicht über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze in der Franchise-Gesetzgebung. Wie bereits erläutert, reicht das Spektrum in Europa von den flexiblen, nicht kodifizierten Regelungen in Deutschland bis hin zu den klar strukturierten Vorgaben in Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien und Belgien. Beide Modelle bringen spezifische Vorteile und Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der KFZ-Franchises.
Deutschlands flexible Regelung
In Deutschland existiert kein eigenes Franchise-Gesetz. Stattdessen wird Franchising durch allgemeines Zivil-, Handels-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie durch die Rechtsprechung und den Europäischen Verhaltenskodex für Franchising geregelt. Diese Vertragsfreiheit ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Franchise-Systeme. Ob Gebührenmodelle, Gebietsschutzregelungen, Werkstattstandards oder digitale Prozesse – etwa in der Schadenabwicklung oder bei der Integration von Gutachten – alles kann flexibel an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden, solange die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben (z. B. §§ 134, 138, 307 BGB, GWB, EU-Kartellrecht) eingehalten werden.
Für innovative Ansätze wie containerbasierte Begutachtungsstandorte oder mobile Gutachter-Netzwerke bietet diese Flexibilität klare Vorteile. Zudem verringern die geringen formalen Anforderungen den administrativen Aufwand und erleichtern den Markteintritt.
Allerdings bringt diese Freiheit auch eine Schattenseite mit sich: die Rechtsunsicherheit. Franchisegeber und -nehmer müssen sich durch ein komplexes Netz aus nationalen Regelungen und Fallrecht arbeiten. Für kleinere KFZ-Betriebe wie Werkstätten oder Autohäuser bedeutet dies oft höhere Kosten für rechtliche Beratung und ein gesteigertes Risiko bei der Vertragsgestaltung. Häufig ist juristische Unterstützung notwendig, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Im Gegensatz dazu bieten Länder mit spezifischen Franchise-Gesetzen weniger Flexibilität, dafür aber klarere und besser vorhersehbare Rahmenbedingungen.
Klare Regelungen in Frankreich, Italien, Belgien und Spanien
Länder mit speziellen Franchise-Gesetzen setzen auf Transparenz und Vorhersehbarkeit. Die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungspflichten schaffen eine solide Grundlage für fundierte Entscheidungen – ein entscheidender Faktor für Autohändler und Werkstattpartner, die oft hohe Investitionen tätigen.
Der Schutz der Franchisenehmer ist in diesen Ländern deutlich ausgeprägter. Verstöße gegen Offenlegungspflichten können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie die Anfechtung oder Nichtigkeit von Verträgen sowie Schadensersatzforderungen. Franchisegeber, die unvollständige oder irreführende Informationen zu Profitabilität oder versteckten Kosten bereitstellen, tragen ein erhöhtes rechtliches Risiko. Diese verpflichtende Transparenz stärkt das Vertrauen in das Franchise-System.
Auf der anderen Seite geht diese Transparenz mit einem höheren Dokumentationsaufwand einher. Franchisegeber müssen umfangreiche Offenlegungsdokumente erstellen und regelmäßig aktualisieren – gerade in grenzüberschreitenden KFZ-Netzwerken kann dies ressourcenintensiv sein. Darüber hinaus schränkt die geringere Vertragsflexibilität die Möglichkeit ein, Innovationen wie neue digitale Services oder Änderungen bei der Werkstattausstattung schnell umzusetzen.
Vergleich der Systeme
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die zentralen Unterschiede zwischen den Systemen:
| Kriterium | Deutschland | Frankreich, Italien, Spanien und Belgien |
|---|---|---|
| Spezifisches Franchise-Gesetz | Nein – allgemeines Zivil- und Handelsrecht | Ja – spezifische gesetzliche Regelungen |
| Vorvertragliche Offenlegung | Durch Rechtsprechung (culpa in contrahendo) | Gesetzlich geregelt |
| Vertragsflexibilität | Sehr hoch | Moderat – teilweise eingeschränkt |
| Schutz der Franchisenehmer | Abhängig von der Fallpraxis; geringer Schutz | Höherer Schutz durch klare gesetzliche Vorgaben |
| Administrativer Aufwand | Gering | Hoch |
| Risiko für Franchisenehmer | Höher durch Informationsasymmetrien | Niedriger durch transparente Regelungen |
| EU-Kartellrecht | Gilt umfassend | Gilt umfassend |
Gemeinsame Grundlage: EU-Kartellrecht
Unabhängig von den nationalen Unterschieden basiert die Franchise-Gesetzgebung in allen Systemen auf der EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VO 2022/720). Diese Verordnung definiert, welche Vertriebs- und Franchiseverträge vom Kartellverbot des Art. 101 AEUV ausgenommen sind, und setzt klare Grenzen, etwa bei Preisbindungen oder Gebietsschutzmaßnahmen. Dennoch bleiben die nationalen Unterschiede entscheidend, insbesondere bei vorvertraglichen Informationspflichten, spezifischen Formvorschriften und Regelungen zu Kündigung oder Haftung.
Fazit
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Franchising variieren innerhalb Europas stark. In Deutschland stützt man sich auf allgemeines Zivil-, Handels- und Kartellrecht sowie richterliche Grundsätze. Im Gegensatz dazu haben Länder wie Frankreich, Italien, Spanien und Belgien spezifische Franchise-Gesetze mit klar definierten vorvertraglichen Informationspflichten. Diese Unterschiede beeinflussen die Vertragsgestaltung erheblich: Während in Deutschland eine weitgehende Vertragsfreiheit besteht, die später durch AGB-Kontrollen eingeschränkt werden kann, greifen die anderen Länder bereits vor Vertragsabschluss mit detaillierten Informations- und Dokumentationsvorgaben ein.
Für Automotive-Franchisegeber bedeutet dies, dass jeder Zielmarkt individuell juristisch geprüft werden muss. Ein Vertrag, der in Deutschland rechtlich einwandfrei ist, könnte in Ländern wie Frankreich oder Spanien unwirksam sein, wenn dort spezifische Offenlegungsvorgaben nicht erfüllt werden. Besonders heikel sind Klauseln zu vorvertraglichen Informationspflichten, Bezugsbindungen (z. B. Umsatzobergrenzen von etwa 80 %), Wettbewerbs- und Preisbindungen sowie Kündigungsregelungen. Diese Aspekte müssen zwingend an die jeweiligen nationalen Vorgaben angepasst werden, um Verstöße gegen Kartellrecht und Haftungsrisiken zu vermeiden. Eine systematische Anpassung der Verträge ist daher unerlässlich.
Die EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung zu Artikel 101 AEUV bietet zwar eine gemeinsame Grundlage, wird jedoch von nationalen Gerichten und Behörden unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Das EU-Parlament diskutiert derzeit über eine einheitliche Richtlinie für Franchiserecht, die europaweit transparente Vertragsstandards schaffen und Franchisenehmer besser schützen soll. Franchisegeber sollten diese Entwicklungen genau beobachten und ihre Systeme rechtzeitig anpassen.
Für eine erfolgreiche internationale Expansion empfiehlt sich eine umfassende Rechtsprüfung bestehender Verträge, eine länderspezifische Analyse in Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsberatern und die Anpassung von Offenlegungsdokumenten an nationale Anforderungen. Standardisierte Vertragsmodule können durch länderspezifische Ergänzungen erweitert werden, die Besonderheiten im Verbraucherschutz, Datenschutz, bei technischen Normen oder Prüfverfahren berücksichtigen. Ein praxisnahes Beispiel zeigt, wie solche Anpassungen aussehen können.
Die CUBEE Sachverständigen AG hat ihr Franchise-Netzwerk konsequent an die regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Länder angepasst. Mit einem digitalisierten Gutachtenprozess kombiniert das Unternehmen operative Effizienz mit lokalem Fachwissen – ein Ansatz, der den unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
Wer als KFZ-Franchisegeber in Europa erfolgreich sein möchte, muss die nationalen Unterschiede aktiv in die Vertragsgestaltung und Prozessarchitektur einbinden. Nur so können Haftungsrisiken minimiert, Franchisenehmer fair geschützt und langfristige Stabilität gewährleistet werden.
FAQs
Welche Vorteile bietet die flexible Regelung für KFZ-Franchises in Deutschland im Vergleich zu den spezifischen Franchise-Gesetzen anderer europäischer Länder?
In Deutschland genießen KFZ-Franchises eine rechtlich vergleichsweise flexible Grundlage. Während in anderen europäischen Ländern oft spezifische Franchise-Gesetze gelten, bietet Deutschland mehr Spielraum bei der Gestaltung von Verträgen und Geschäftsmodellen. Das eröffnet Franchisegebern und -nehmern die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die genau auf ihre jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind.
Dieser Freiraum ist besonders interessant für Unternehmen, die neue oder unkonventionelle Ansätze verfolgen möchten. Trotzdem ist es wichtig, alle rechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen, um potenzielle Konflikte oder Missverständnisse zu vermeiden. Für professionelle Unterstützung bei der Bewertung von Fahrzeugen oder Schadensfällen bietet CUBEE schnelle und präzise KFZ-Gutachten an – flexibel vor Ort oder mobil verfügbar.
Wie beeinflusst das Fehlen eines speziellen Franchise-Gesetzes in Deutschland die Rechtssicherheit von Franchiseverträgen?
In Deutschland existiert kein spezifisches Franchise-Gesetz, was die rechtliche Absicherung von Franchiseverträgen komplizierter macht. Ohne einheitliche gesetzliche Regelungen entstehen oft Unsicherheiten bei der Interpretation von Vertragsklauseln, was Konflikte zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern begünstigen kann.
In der KFZ-Branche bietet die CUBEE Sachverständigen AG wertvolle Unterstützung durch schnelle und präzise Gutachten. Diese Gutachten sind besonders hilfreich, wenn es um die Klärung von Schäden oder die Bewertung von Fahrzeugen geht. Dank eines digitalisierten Prozesses und flexibler Begutachtungsoptionen wird eine effiziente und verlässliche Abwicklung gewährleistet.
Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es für Kfz-Franchisegeber, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind?
Kfz-Franchisegeber, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, stehen vor der Aufgabe, die teils stark unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften der jeweiligen Länder zu berücksichtigen. Diese Unterschiede betreffen unter anderem die Vertragsgestaltung, den Verbraucherschutz und steuerliche Regelungen. Ein zentraler Aspekt ist das Verständnis der spezifischen Franchise-Gesetze, die von Land zu Land erheblich variieren können.
Um rechtliche Risiken zu reduzieren, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Der Einsatz von Experten für internationale Rechtsfragen kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. In Deutschland und Europa bietet beispielsweise ein gut vernetztes Unternehmen wie die CUBEE Sachverständigen AG wertvolle Unterstützung. Durch schnelle und professionelle Dienstleistungen erleichtert es Kfz-Franchisegebern die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
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