Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Seit 2023 gilt es für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu überprüfen und Verstöße zu verhindern. Dies betrifft besonders Branchen mit komplexen Lieferketten, wie die Automobilindustrie.

Wichtige Punkte:

  • Strenge Anforderungen: Risikoanalysen, Berichte und präzise Lieferantenüberwachung sind Pflicht.
  • Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
  • Steigende Anforderungen: Künftige EU-Regelungen könnten Schwellenwerte auf 250 Mitarbeitende senken und indirekte Lieferanten stärker einbeziehen.
  • Lösungen: Unternehmen sollten Prozesse digitalisieren, Lieferantenverträge anpassen und regelmäßige Audits durchführen.

Wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren, Produktionsunterbrechungen vermeiden und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

LkSG Compliance Prozess: 5 Schritte zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

LkSG Compliance Prozess: 5 Schritte zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Überwachung und Bewertung gesetzlicher Änderungen

Verantwortlichkeiten für Compliance zuweisen

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und kann haftbar gemacht werden, wenn Verstöße des Unternehmens zu Schäden führen. Ein Menschenrechtsbeauftragter, der direkt an die Geschäftsleitung berichtet, sollte die Überwachung des Risikomanagements übernehmen.

„Betroffene Unternehmen müssen eine Menschenrechtsstrategie entwickeln und einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen, der für das Risikomanagement verantwortlich ist." – Karl Schmidt-Degen und Dr. Helmut Nold, Institut für Management und Organisation (IMO)

Compliance sollte nicht isoliert in einer einzelnen Abteilung stattfinden. Stattdessen ist ein abteilungsübergreifender Ansatz notwendig, bei dem Teams aus Bereichen wie Einkauf, Recht und Nachhaltigkeitsmanagement zusammenarbeiten. So können gesetzliche Risiken umfassend gesteuert werden. Parallel dazu ist es essenziell, gesetzliche Neuerungen kontinuierlich zu beobachten.

Gesetzliche Aktualisierungen regelmäßig verfolgen

Ein effektives Monitoring beginnt mit der Nutzung offizieller Quellen. Die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet regelmäßig aktualisierte Handreichungen, Fragebögen und branchenspezifische Leitfäden. Unternehmen sollten diese mindestens einmal pro Quartal prüfen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Neben offiziellen Quellen können auch Medienberichte, NGO-Veröffentlichungen oder Diskussionen in sozialen Netzwerken als „substantiierte Kenntnis" gelten und eine sofortige Risikoanalyse auslösen. Ein Frühwarnsystem, das Informationen aus UN-/OECD-Leitlinien, Branchenforen, Gewerkschaftsmeldungen und internationalen Nachrichtenportalen einbezieht, hilft dabei, relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Auf Basis dieser Updates sollten Unternehmen die Auswirkungen auf ihre Lieferkette genau analysieren.

Auswirkungen auf die Lieferkette messen

Um Risiken effektiv zu bewerten, ist ein klarer Überblick über die Beschaffungsstruktur unerlässlich. Beginnen Sie mit einer allgemeinen Risikoanalyse auf Länder- und Branchenebene und vertiefen Sie diese auf spezifische Risiken bei Lieferanten und Standorten. Dabei ist es wichtig, Faktoren wie Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit, Umkehrbarkeit und Auswirkungen auf geschützte Personengruppen zu berücksichtigen. Neben finanziellen und Reputationsrisiken sollten auch soziale Risiken in den Fokus genommen werden.

Bewertungsebene Fokusbereich Informationsquellen
Abstrakte Risikoanalyse Allgemeine Risiken nach Land und Branche Indizes, Rankings, UN-/OECD-Leitlinien, NGO-Berichte
Konkrete Risikoanalyse Spezifische Risiken bei Standorten und Lieferanten Lieferantenfragebögen, Audits, Vor-Ort-Besuche
Ad-hoc-Risikoanalyse Indirekte Lieferanten und neue Geschäftsaktivitäten Medienberichte, Whistleblower-Hinweise, Marktdaten

Die Bewertung sollte sowohl regelmäßig – beispielsweise jährlich – als auch anlassbezogen erfolgen. Ein Anlass könnte der Eintritt in ein neues Beschaffungsland oder ein Hinweis auf mögliche Verstöße sein, etwa durch Medienberichte oder Beschwerden. Unternehmen sollten zudem Kennzahlen (KPIs) für ihre Beschwerdeverfahren entwickeln und die dabei gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich in ihre Risikoanalyse einfließen lassen.

Anpassung von Verträgen und Lieferantenbeziehungen

Vertragsklauseln überarbeiten

Damit Unternehmen die Anforderungen an Menschenrechts- und Umweltstandards gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen einhalten, ist die Überarbeitung von Vertragsklauseln unverzichtbar. Allgemeine Formulierungen sollten dabei vermieden werden. Stattdessen ist es wichtig, die Anforderungen klar und risikobezogen zu formulieren. Das schützt nicht nur vor rechtlicher Unsicherheit, sondern auch vor der unbeabsichtigten Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.

Ein weiterer zentraler Punkt: Verträge sollten Audit- und Informationsrechte beinhalten. Das bedeutet, dass Unternehmen das Recht haben sollten, Selbstauskünfte von ihren Lieferanten einzuholen, Vor-Ort-Audits durchzuführen oder externe Prüfer zu beauftragen. Werden dabei Risiken oder Verstöße festgestellt, müssen Lieferanten konkrete Präventions- und Abhilfepläne mit festgelegten Fristen vorlegen. Ergänzend dazu sollten Kündigungsrechte sowie Regelungen zur Kostenübernahme für Compliance-Maßnahmen – insbesondere für kleinere Lieferanten – in den Vertrag aufgenommen werden.

Solche Anpassungen schaffen eine solide Basis, um die Lieferantenstruktur zu diversifizieren und gleichzeitig Risiken zu minimieren.

Lieferantenbasis diversifizieren

Nach einer umfassenden Risikobewertung können Unternehmen gezielt alternative Lieferanten auswählen. Eine risikobasierte Lieferantenstrategie beginnt dabei mit einer allgemeinen Analyse der Risiken, die in bestimmten Ländern oder Branchen bestehen, und führt zu einer detaillierten Bewertung einzelner Lieferanten. Um die Abhängigkeit von Hochrisikoregionen zu verringern, können Unternehmen auf Multi-Sourcing setzen oder Nearshoring-Optionen in Betracht ziehen. Brancheninitiativen können dabei helfen, geeignete und gesetzeskonforme Lieferanten zu identifizieren.

Bei der Auswahl neuer Lieferanten sollten Kriterien wie die Wahrscheinlichkeit von Verstößen, deren Schweregrad und der eigene Einfluss berücksichtigt werden. Alle Änderungen und Entscheidungen sollten zudem systematisch dokumentiert werden, um den Berichtspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzukommen. Diese Berichte müssen mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Nach der Diversifizierung der Lieferantenbasis ist es entscheidend, durch regelmäßige Audits sicherzustellen, dass die vereinbarten Standards auch tatsächlich eingehalten werden.

Lieferanten-Compliance prüfen

Um die Einhaltung gesetzlicher Standards zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen unerlässlich. Dazu gehören strukturierte Selbstbewertungsfragebögen, Vor-Ort-Audits, Zertifizierungen durch Dritte wie SMETA oder amfori BSCI sowie Ad-hoc-Prüfungen, beispielsweise bei Hinweisen aus Medien oder Beschwerden. Das BAFA stellt hierfür einen umfangreichen Fragebogen mit 437 Fragen bereit, der als Grundlage für interne Berichte und Lieferantenbewertungen genutzt werden kann.

Die Folgen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind erheblich: Unternehmen mit einem Umsatz von über 400 Millionen Euro können Bußgelder von bis zu 2 % ihres durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes auferlegt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen droht sogar der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.

Operative Anpassungen für stabile Lieferketten

Lager- und Produktionspläne anpassen

Um die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, sind gezielte Investitionen in Anlagen und die Anpassung operativer Prozesse unverzichtbar. Ein risikobasierter Ansatz ist dabei entscheidend – der Fokus sollte auf schwerwiegenden und wahrscheinlichen Risiken liegen.

Eine mehrstufige Risikoanalyse hilft, potenzielle Gefahren zu erkennen. Dabei werden zunächst allgemeine Risiken nach Geschäftsbereich, Standort und Rohstoffen erfasst und anschließend spezifische Lieferbeziehungen bewertet. Es ist wichtig, auch indirekte Lieferanten und tiefere Ebenen der Lieferkette zu berücksichtigen. Andernfalls können „substantiierte Kenntnisse" über Verstöße zu unerwarteten Unterbrechungen führen.

Die Erkenntnisse aus Beschwerdemanagementsystemen und Risikoanalysen sollten direkt in die Produktionsplanung einfließen. Langfristige Beziehungen zu Lieferanten können die Stabilität und Ressourcenproduktivität verbessern und sicherstellen, dass ESG-Standards eingehalten werden. Gleichzeitig muss die Logistik flexibel auf diese Informationen reagieren und entsprechend angepasst werden.

Logistik- und Zollprozesse vorbereiten

Logistikprozesse müssen auf spezifische Verbote abgestimmt werden, etwa den illegalen Export gefährlicher Abfälle gemäß dem Basler Übereinkommen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Zollvorschriften eingehalten werden. Zudem ist es ratsam, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen wie Beschaffung und Logistik gezielt zu den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu schulen.

Externe Informationen wie Medienberichte, Brancheninitiativen oder Änderungen im Geschäftsbetrieb sollten umgehend in das Risikomanagement integriert werden.

Daten für Lieferketten-Transparenz nutzen

Nach der Anpassung interner Prozesse spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle, um Transparenz in der Lieferkette zu schaffen. Digitale Tools wie „Know Your Business Partner" (KYBP) können dabei helfen, Menschenrechts- und Umweltrisiken automatisiert zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren. Unternehmen sollten umfassende Daten zu ihrer Beschaffungsstruktur sammeln – dazu gehören Informationen über Betriebsstätten, Standorte, Produkte und Tätigkeitsländer. Mithilfe von Visualisierungen, die Umsatz- und Bestellvolumen berücksichtigen, lassen sich Hochrisikoknoten leichter erkennen.

Die BAFA-Risikodatenbank bietet wertvolle Informationen zu Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt für spezifische Sektoren, Länder und Rohstoffe. Diese Datenbank kann gezielt für die Logistikplanung genutzt werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen zugängliche Beschwerdekanäle für Mitarbeiter von Lieferanten und Anwohner in der Nähe ihrer Standorte einrichten. Dabei ist es hilfreich, Sprachbarrieren und fehlenden Internetzugang durch entsprechende Unterstützung zu überwinden.

Dokumentations- und Berichtspflichten

Compliance-Richtlinien erstellen

Erstellen Sie eine Grundsatzerklärung, die Ihre Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten klar beschreibt und öffentlich zugänglich ist. Ebenso sollten Unternehmen Verfahrensregeln für das Beschwerdemanagementsystem veröffentlichen, die den Schutz von Hinweisgebern sicherstellen. Ergänzen Sie Lieferantenverträge um spezifische Klauseln, die Menschenrechts- und Umweltstandards regeln.

„Unternehmen sollten bei der Risikobewertung explizit nicht ihre eigenen finanziellen Nachteile oder Reputationsschäden berücksichtigen, sondern die Perspektive wechseln und sich primär auf die Interessen der geschützten Personengruppen konzentrieren." – BAFA

Diese klar umrissenen Richtlinien dienen als Grundlage, um Berichte und Audits effizient vorzubereiten.

Berichte und Audits vorbereiten

Auf Basis der definierten Compliance-Richtlinien sind präzise Berichtspflichten und Audits unverzichtbar. Der jährliche Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Hierfür wird ein umfangreicher Fragebogen mit 437 Fragen verwendet. Zudem müssen diese Berichte mindestens sieben Jahre lang kostenfrei auf der Unternehmenswebsite abrufbar sein.

IT-gestützte Systeme spielen eine zentrale Rolle, um die anfallenden Datenmengen effizient zu verwalten und automatisierte Risikobewertungen durchzuführen. Überprüfen Sie jährlich die Wirksamkeit Ihrer Beschwerdeverfahren anhand von KPIs. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können schwerwiegende Konsequenzen haben: Bußgelder von bis zu 2 % des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre bei schwerwiegenden Verstößen.

Wie Fahrzeugbegutachtungen auf Marktveränderungen reagieren

Regulatorische Daten in der Marktanalyse nutzen

Gesetzliche Änderungen beeinflussen Fahrzeugbewertungen in der Lieferkette direkt. Professionelle Gutachten berücksichtigen dabei regulatorische Vorgaben zu Umweltstandards – wie etwa die Minamata-Konvention über Quecksilber oder die POP-Konvention – um potenzielle Risiken im Bereich Compliance zu bewerten. Solche Daten ermöglichen es Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit und Schwere von Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen bei bestimmten Fahrzeugtypen oder Herstellern besser einzuschätzen.

Die Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert eine detaillierte Bewertung spezifischer Standorte und Geschäftspartner, anstatt sich auf allgemeine Länderdaten zu stützen. Fahrzeugbegutachtungen spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie Herkunftsdaten zu Komponenten und Rohstoffen liefern, die für ein präzises „Risk Mapping" nach Standort und Produktkategorie essenziell sind. Liegen „substantiierte Kenntnisse“ über Verstöße vor – etwa durch Berichte über Zwangsarbeit in der Region Xinjiang – sind Unternehmen verpflichtet, unverzüglich Ad-hoc-Analysen durchzuführen. Ein Beispiel: Im Juni 2023 reichte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eine Beschwerde beim BAFA gegen Volkswagen, BMW und Mercedes-Benz ein. Der Vorwurf: unzureichende Nachweise zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in Zuliefererfabriken in Xinjiang. Solche regulatorischen Informationen sind die Grundlage für umfassende Fahrzeugbegutachtungen.

CUBEEs Ansatz für Fahrzeugbegutachtungen

CUBEE kombiniert digitale Prozesse mit fundiertem Regulierungswissen, um Marktdaten effizient in Fahrzeugbewertungen einzubinden. Das Unternehmen dokumentiert präzise über ein Netzwerk von Container-Standorten in Deutschland und Europa, was die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Sorgfaltspflichtsdokumentationen erfüllt. Mobile Gutachter führen vor Ort Fahrzeugbewertungen durch und nutzen dabei Daten aus Selbstbewertungen und Audits, um die Einhaltung von Lieferkettenanforderungen zu überprüfen.

Die digitale Erfassung ermöglicht eine systematische Dokumentation von Compliance-Metriken und automatisierte Risikobewertungen. Mit seiner Expertise in Marktdaten und Fahrzeugbewertungen unterstützt CUBEE Unternehmen dabei, regulatorische Vorgaben in ihre Risikomanagement-Strategien zu integrieren und Risiken in der Lieferkette frühzeitig zu minimieren.

Fazit: Lieferkettenrisiken durch gesetzliche Änderungen managen

Gesetzliche Vorgaben wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) machen eine strukturierte Risikoüberwachung unverzichtbar. Im Zentrum eines effektiven Risikomanagements steht die Risikoanalyse, die eng mit der gesamten Strategie des Unternehmens verknüpft ist. Ohne eine konsequente Überwachung drohen Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Das Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der Unternehmen erlaubt, ihre Ressourcen gezielt einzusetzen. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betont, können so „die wichtigsten und dringendsten Themen zuerst angegangen werden“. Risiken werden nach ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit priorisiert, was eine klare Struktur für Maßnahmen schafft. BAFA hebt zudem hervor, dass Unternehmen den Fokus weg von rein finanziellen Risiken hin zu den Interessen der betroffenen Personen in der Lieferkette lenken sollten. Diese Priorisierung führt zu dokumentierten Verfahren und dem Einsatz digitaler Compliance-Tools.

Eine lückenlose Dokumentation ist dabei unerlässlich. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten über einen Zeitraum von sieben Jahren zu dokumentieren. Der 437 Fragen umfassende BAFA-Fragebogen dient dabei als Orientierungshilfe. Wer frühzeitig ein strukturiertes Risikoinventar erstellt und Lieferverträge anpasst, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkt auch die operative Stabilität der Lieferkette.

Digitale Compliance-Lösungen haben sich inzwischen als Standard etabliert. Angesichts der Vielzahl an direkten Zulieferern ist der Einsatz von IT-gestützten Systemen für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Mit der bevorstehenden EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD) werden die Anforderungen weiter verschärft, insbesondere in Bezug auf indirekte Lieferanten. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern sich auch langfristig auf künftige Regulierungen vorbereiten. Wer jetzt in entsprechende Lösungen investiert, legt den Grundstein für eine stabile und regelkonforme Lieferkette.

FAQs

Welche Maßnahmen helfen Unternehmen, die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen?

Um die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einzuhalten, müssen Unternehmen gezielt Risiken entlang ihrer Lieferkette erkennen, bewerten und entsprechend handeln. Dabei stehen der Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung von Umweltstandards klar im Fokus.

Wichtige Maßnahmen für Unternehmen

  • Regelmäßige Risikoanalysen: Unternehmen sollten systematisch potenzielle Risiken identifizieren und bewerten. Dabei geht es darum, Gefährdungen für Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen.
  • Transparenz schaffen: Es ist entscheidend, eine klare Übersicht über alle Zulieferer und deren Prozesse zu erhalten. Nur so können potenzielle Schwachstellen aufgedeckt werden.
  • Präventionsmaßnahmen umsetzen: Dazu gehören Schulungen für Mitarbeiter und Zulieferer sowie regelmäßige Audits, um Standards zu sichern.
  • Beschwerdeverfahren einrichten: Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, Missstände zu melden. Ein gut funktionierendes Beschwerdesystem ist hier essenziell.
  • Jährliche Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Maßnahmen und Fortschritte in einem Bericht offenzulegen, um die Einhaltung der Vorgaben transparent zu machen.

Durch eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Prozesse stellen Unternehmen sicher, dass sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit und ihren Ruf stärken.

Wie können Unternehmen ihre Lieferantenverträge an neue gesetzliche Vorgaben anpassen?

Um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gerecht zu werden, sollten Unternehmen ihre Lieferantenverträge gezielt überarbeiten. Dabei ist es entscheidend, Compliance-Klauseln einzufügen, die Lieferanten zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verpflichten. Zusätzlich können Audit- und Prüfungsrechte vereinbart werden, um durch Vor-Ort-Kontrollen oder digitale Prüfungen die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen.

Verträge sollten außerdem Mechanismen wie Vertragsstrafen oder ein Kündigungsrecht bei Verstößen enthalten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Einführung eines Lieferkettentransparenz-Reportings, das Lieferanten verpflichtet, regelmäßig Informationen über ihre Beschaffungsstruktur und mögliche Risiken offenzulegen. Um auf künftige gesetzliche Änderungen flexibel reagieren zu können, können Anpassungsklauseln integriert werden, die eine schnelle Aktualisierung der Vertragsinhalte ermöglichen.

Diese Anpassungen bieten Unternehmen eine stabile Basis für ein rechtssicheres und verantwortungsbewusstes Lieferkettenmanagement.

Wie wirkt sich die neue EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf Unternehmen aus?

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) verlangt von Unternehmen, dass sie Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten globalen Lieferkette sicherstellen. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen potenzielle Risiken frühzeitig erkennen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken umsetzen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. Bei Nichteinhaltung drohen zivilrechtliche Konsequenzen.

Die Richtlinie tritt stufenweise in Kraft: Ab 2027 gilt sie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ab 2028 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Zusätzlich kommen strengere Berichtspflichten, verbindliche Klimaschutzpläne und eine Überwachung durch nationale Behörden hinzu.

Für Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig aktiv zu werden. Nur so können sie Risiken in ihren Lieferketten rechtzeitig reduzieren und die neuen Vorgaben erfüllen.

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