Der Import eines Oldtimers in die EU, insbesondere nach Deutschland, bietet steuerliche Vorteile, wenn alle Vorgaben erfüllt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind, profitieren von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (7 % statt 19 %) und einem zollfreien Import. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, sich weitgehend im Originalzustand befinden und durch Dokumente sowie Gutachten als historisches Fahrzeug eingestuft werden.

Wichtige Punkte:

  • Alter & Zustand: Mindestens 30 Jahre alt, keine modernen Umbauten, Originalzustand.
  • Dokumentation: Altersnachweis, Originalitätsbestätigung, Zustandsbewertung, Historie.
  • Gutachten: § 23 StVZO für bereits zugelassene Fahrzeuge, § 21 StVZO für Importe.
  • Zoll & Steuern: Zollcode 97051000 für Sammlungsstücke, 7 % Mehrwertsteuer, 0 % Zoll.
  • Technische Prüfung: TÜV-Abnahme nach deutschen Standards, H-Kennzeichen für Vorteile.

Eine sorgfältige Planung, vollständige Unterlagen und Expertenhilfe erleichtern den Prozess erheblich und reduzieren die Kosten.

Rechtliche Anforderungen und Fahrzeugberechtigung

Was als Oldtimer gilt

In der EU wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.

„Wenn ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde, ist es nach der offiziellen Definition ein Oldtimer, und das gilt in allen 28 Mitgliedstaaten der EU." - Roger Eggers, Leiter der Technischen Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität

Doch das Alter allein reicht nicht aus. Ein Oldtimer muss sich im Originalzustand befinden und in einem guten Wartungs- und Reparaturzustand sein. Moderne Umbauten wie der Einbau von Gasanlagen, elektrische Servolenkung oder Lackierungen mit Perleffekten, die es damals nicht gab, sind nicht erlaubt. Auch Werbung mit modernen Elementen wie Internetadressen ist ausgeschlossen.

Es gibt jedoch Spielraum bei Modifikationen: Veränderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung vorgenommen wurden, oder Umbauten, die mindestens 30 Jahre zurückliegen, sind zulässig. Ebenso dürfen traditionelle Verschleißteile durch zeitgenössische Ersatzteile ersetzt werden.

Für den Import wird das Fahrzeug als „Sammlungsstück" nach Zolltarif 9705 der EU-Kombinierten Nomenklatur eingestuft. Dies setzt voraus, dass der Fahrzeugtyp nicht mehr produziert wird.

Ausnahmen von der 30-Jahre-Regel gibt es für Fahrzeuge, die bei historischen Veranstaltungen genutzt wurden, oder für Rennwagen mit besonderen sportlichen Erfolgen. Eine lückenlose Dokumentation des Zustands und der Historie ist dabei unerlässlich.

Erforderliche Dokumentation und Nachweise

Die technischen Voraussetzungen für die Anerkennung als Oldtimer müssen durch Gutachten nachgewiesen werden. Für Fahrzeuge, die bereits in Deutschland zugelassen sind, reicht ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, das zwischen 80 und 200 € kostet – abhängig vom Fahrzeugtyp.

Für importierte Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen, ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich. Dieses Gutachten ist umfangreicher, da es auch Daten zur Fahrzeughistorie enthält.

Die Dokumentation sollte folgende Punkte abdecken:

  • Altersnachweis: Originalzulassungspapiere oder andere Dokumente, die das Erstzulassungsdatum belegen.
  • Originalitätsbestätigung: Eine detaillierte Liste der Fahrzeugteile im Vergleich zu den Originalspezifikationen.
  • Zustandsbewertung: Angaben zum Erhaltungszustand und zu Restaurierungsarbeiten.
  • Historischer Wert: Nachweise über die historische Bedeutung des Modells.

Besonders wichtig ist die Bewertung durch einen anerkannten Sachverständigen, der sowohl die technischen Details als auch die historische Authentizität überprüft. Diese Expertise ist entscheidend, um das Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkennen zu lassen – und damit auch von steuerlichen Vorteilen beim Import zu profitieren.

Die Gutachten sollten stets aktuell sein, da veraltete Unterlagen den Importprozess unnötig verzögern können. Eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumentation spart Zeit und vermeidet Komplikationen.

Zoll- und Steuerverfahren

Beim Import von Oldtimern in die EU gelten besondere Vorschriften, die eine präzise Klassifizierung und korrekte Abwicklung voraussetzen. Im Folgenden werden die relevanten Zollcodes, steuerlichen Anforderungen und der Ablauf der Zollabfertigung näher erläutert.

Zollcodes und Klassifizierungen

In der EU werden Oldtimer unter dem Zollcode 97051000 geführt. Dieser Code gehört zu Kapitel 97 des Harmonisierten Systems (HS) und kennzeichnet das Fahrzeug als Sammlungsstück von historischem Interesse. Im Gegensatz dazu werden Standardfahrzeuge in Kapitel 87 eingeordnet. Für Einfuhranmeldungen wird der sogenannte TARIC-Code verwendet, beispielsweise 9705100030, der aus zehn Ziffern besteht. Die ersten sechs Ziffern entsprechen dem internationalen HS-Code, während die ersten acht Ziffern den Code der Kombinierten Nomenklatur darstellen.

Steuerliche Aspekte

Beim Import aus einem Nicht-EU-Land wird auf den ermittelten Zollwert Mehrwertsteuer erhoben. Der genaue Steuersatz variiert je nach nationalem Recht. Für als Sammlungsstücke klassifizierte Oldtimer können jedoch besondere Regelungen oder Steuervergünstigungen gelten. Es empfiehlt sich, die jeweils gültigen Vorschriften im Vorfeld sorgfältig zu prüfen.

Zollabfertigung durchführen

Nach Klärung der steuerlichen Rahmenbedingungen kann die eigentliche Zollabfertigung beginnen. Hierfür ist eine Einfuhranmeldung bei der zuständigen Zollstelle erforderlich. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:

  • Kaufvertrag oder Rechnung, einschließlich einer detaillierten Fahrzeugbeschreibung
  • Originalzulassungspapiere aus dem Herkunftsland
  • Sachverständigengutachten, das den Oldtimer-Status bestätigt
  • Transportdokumente, wie Frachtbriefe oder Verschiffungsunterlagen
  • Versicherungsnachweis für den Transport

Die Einfuhranmeldung erfolgt elektronisch über das ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung. Dabei müssen der Zollcode 97051000 sowie das Sachverständigengutachten angegeben werden.

Die Zollstelle prüft die Echtheit der eingereichten Dokumente und kann zusätzlich eine physische Begutachtung des Fahrzeugs anordnen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zollfreigabe erteilt, sodass das Fahrzeug für die Zulassung bereitsteht. Der gesamte Prozess kann einige Werktage dauern. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können jedoch zu Verzögerungen führen.

Technische Prüfung und Zulassung

Nach der Zollabfertigung steht der nächste wichtige Schritt an: die technische Prüfung, gefolgt von der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland. Dieser Prozess umfasst zwei Hauptetappen: die TÜV-Prüfung und die Anmeldung mit einem H-Kennzeichen.

TÜV-Prüfung für Oldtimer

TÜV

Alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden sollen – einschließlich importierter Oldtimer – müssen eine TÜV-Prüfung durchlaufen. Diese stellt sicher, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Emissionsstandards entspricht. Die Prüfung besteht aus der Hauptuntersuchung (HU), die sich auf die allgemeine Sicherheit und den Zustand des Fahrzeugs konzentriert, sowie der Abgasuntersuchung (AU), die die Emissionswerte überprüft.

Bei Oldtimern werden die Prüfungen an den historischen Standards des Fahrzeugs ausgerichtet. Dabei spielen die originalen Ausstattungsmerkmale eine zentrale Rolle. Die Prüfer achten darauf, ob das Fahrzeug authentisch erhalten wurde und keine nicht dokumentierten Modifikationen vorgenommen wurden, da diese zu Problemen führen können.

Die Anpassungskosten für amerikanische Muscle Cars liegen im Schnitt bei 2.500–4.000 €. Ein gut vorbereiteter Oldtimer kann die TÜV-Prüfung in wenigen Tagen bestehen. Ein Beispiel hierfür ist ein 1970er Plymouth Hemi 'Cuda, der innerhalb von drei Tagen alle Anforderungen erfüllte.

Nach bestandener TÜV-Prüfung kann das Fahrzeug für die Zulassung mit einem H-Kennzeichen angemeldet werden.

H-Kennzeichen und Anmeldung

Nach erfolgreicher TÜV-Prüfung steht der Zulassung des Fahrzeugs nichts mehr im Weg. Das H-Kennzeichen weist das Fahrzeug als Oldtimer und somit als technisches Kulturgut aus. Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, qualifizieren sich automatisch für diese spezielle Zulassung.

Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle werden neben den üblichen Dokumenten oft ein Sachverständigengutachten sowie der TÜV-Bericht benötigt. Das Gutachten bestätigt, dass sich das Fahrzeug in einem originalgetreuen Zustand befindet und als Kulturgut eingestuft werden kann.

Ein H-Kennzeichen bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Zum Beispiel können bei einem 1993er Chevrolet Corvette C4 Einsparungen von über 9.000 € erreicht werden. Zudem profitieren Oldtimer-Importe von einem 0%igen Einfuhrzoll für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sowie einer reduzierten Mehrwertsteuer von 7% statt 19%. Das macht den Import solcher Fahrzeuge besonders attraktiv.

Professionelle Begutachtung und Dokumentationsunterstützung

Der Import von Oldtimern in die EU ist ein Prozess, bei dem eine präzise Fahrzeugbewertung eine zentrale Rolle spielt. Diese Bewertung ist nicht nur für die Einhaltung der Zollformalitäten entscheidend, sondern auch, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Sie bildet die Grundlage für einen erfolgreichen und reibungslosen Import.

Warum eine Expertenbewertung unverzichtbar ist

Die Bewertung eines Oldtimers erfordert tiefgehendes Fachwissen, insbesondere wenn es um die Marktanalyse und die Ermittlung des exakten Fahrzeugwerts geht. Dieser Schritt ist essenziell, um korrekte Zoll- und Steuerverfahren sicherzustellen.

Leistungen der CUBEE Sachverständigen AG

CUBEE Sachverständigen AG

Die CUBEE Sachverständigen AG hat sich auf die Bewertung von Oldtimern spezialisiert und bietet umfassende Dienstleistungen, die speziell für den Import solcher Fahrzeuge entwickelt wurden. Dabei fließen sowohl der historische als auch der emotionale Wert eines Oldtimers in die Bewertung ein. Zusätzlich werden aktuelle Marktdaten herangezogen, um den Fahrzeugwert für Verkauf, Versicherung oder Import präzise zu bestimmen.

Der Begutachtungsprozess ist modern und effizient gestaltet. Fahrbereite Fahrzeuge können an Container-Standorten deutschlandweit geprüft werden. Für nicht fahrbereite Fahrzeuge bietet CUBEE einen mobilen Service, der direkt zum Standort des Fahrzeugs kommt. Mithilfe moderner Technologien werden Fahrzeugdaten präzise erfasst, und der Zustand des Oldtimers wird detailliert dokumentiert. So entstehen in kurzer Zeit umfassende Gutachten.

Neben der Fahrzeugbewertung bietet CUBEE auch professionelle Schadensdokumentation an. Diese dient als rechtlicher Schutz und unterstützt bei der Kommunikation mit Versicherungen und Anwälten. Kunden schätzen die sorgfältig erstellten Berichte und den engagierten Kundenservice. Ein kostenloser Service sorgt zusätzlich für Transparenz und erleichtert den Zugang zu diesen Dienstleistungen.

Fazit

Der Import eines Oldtimers in die EU ist kein einfacher Vorgang – er erfordert sorgfältige Planung und eine vollständige Dokumentation. Damit alles reibungslos verläuft, müssen wichtige Aspekte wie die richtige Fahrzeugklassifizierung, eine ordnungsgemäße Zollabwicklung und eine fundierte Bewertung beachtet werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Rechtliche Anforderungen sind das Fundament jedes erfolgreichen Imports. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und seinen ursprünglichen Charakter bewahrt haben. Außerdem müssen alle wichtigen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung und Herstellerbestätigungen vollständig vorliegen.

Bei den Zoll- und Steuerverfahren lassen sich oft erhebliche Kosten sparen. Während für reguläre Fahrzeugimporte 19 % Mehrwertsteuer anfallen, gelten für Oldtimer reduzierte Steuersätze. Die korrekte Anwendung der Zollcodes ist hierbei entscheidend, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

Auch die technische Abnahme durch den TÜV und die Beantragung des H-Kennzeichens spielen eine zentrale Rolle. Eine lückenlose Dokumentation des Fahrzeugzustands ist notwendig, um die Anforderungen zu erfüllen. Mit dem H-Kennzeichen können Oldtimer zudem von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Eine professionelle Bewertung durch Experten, wie die CUBEE Sachverständigen AG, erleichtert den gesamten Prozess erheblich. Die genaue Wertermittlung sorgt für korrekte Zollanmeldungen und liefert gleichzeitig die erforderlichen Unterlagen für Versicherung und Zulassung. Dank digitalisierter Gutachten mit flexiblen Standort- und Mobiloptionen ist dieser Service besonders nutzerfreundlich.

Kurz gesagt: Ein gut geplanter Ablauf und die Unterstützung durch Fachleute sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen und kosteneffizienten Oldtimer-Import. Die Investition in eine ordnungsgemäße Abwicklung zahlt sich langfristig durch steuerliche Ersparnisse und rechtliche Sicherheit aus.

FAQs

Welche Unterlagen benötige ich, um den Oldtimer-Status bei der Einfuhr in die EU nachzuweisen?

Um ein Fahrzeug als Oldtimer bei der Einfuhr in die EU anzumelden, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Diese sind wichtig, um den Oldtimer-Status zu bestätigen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Hier ist, was Sie bereithalten sollten:

  • Kaufvertrag oder eine schriftliche Bestätigung über den Erwerb des Fahrzeugs.
  • Eigentumsnachweis, beispielsweise durch den Fahrzeugbrief oder -schein.
  • Fahrzeugpapiere, die das Alter sowie die Historie des Fahrzeugs dokumentieren.
  • Vollabnahme durch eine anerkannte Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA.

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Fehler oder fehlende Dokumente können zu Verzögerungen bei der Einfuhr führen. Bereiten Sie sich gut vor, damit der Prozess reibungslos verläuft.

Welche Rolle spielt der Originalzustand eines Fahrzeugs bei der Anerkennung als Oldtimer?

In Deutschland spielt der Originalzustand eines Fahrzeugs eine entscheidende Rolle, wenn es als Oldtimer anerkannt werden soll. Das bedeutet, dass das Fahrzeug weitgehend so aussehen und funktionieren muss, wie es ursprünglich konzipiert wurde. Restaurierungen sind dabei erlaubt – allerdings nur, wenn sie den historischen Charakter des Fahrzeugs erhalten. Umbauten, die den Originalzustand wesentlich verändern, sind hingegen nur in sehr eingeschränktem Rahmen gestattet.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, um ein H-Kennzeichen zu erhalten. Dieses spezielle Kennzeichen bestätigt den Oldtimer-Status offiziell. Es bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern auch besondere Regelungen bei der Zulassung.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es beim Import eines Oldtimers in die EU?

Beim Import eines Oldtimers in die EU können Sie erhebliche steuerliche Vorteile nutzen, wenn das Fahrzeug als Sammlungsstück eingestuft wird. In diesem Fall entfällt nicht nur die Zollgebühr, sondern die Einfuhrumsatzsteuer wird auf lediglich 7 % gesenkt.

Darüber hinaus genießen Oldtimer mit H-Kennzeichen eine pauschale Kfz-Steuer von nur 191,73 € pro Jahr. Diese Regelungen machen den Oldtimer-Import nicht nur spannender, sondern auch finanziell attraktiver.

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