Die Verordnung (EU) 2018/858 regelt seit dem 1. September 2020 die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen in der EU. Sie bringt klare Vorgaben für Hersteller, Werkstätten und Fahrzeughalter, mit dem Ziel, Sicherheit, Transparenz und den grenzüberschreitenden Handel zu stärken. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Marktüberwachung: Strengere Kontrollen für Fahrzeuge, auch nach der Zulassung. Verstöße können hohe Geldbußen (bis zu 30.000 € pro Fahrzeug) nach sich ziehen.
- Pflichten für Fahrzeughalter: Dokumentation von Fahrzeugdaten (z. B. Event Data Recorder), regelmäßige Wartung von Sicherheitssystemen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Reparaturinformationen: Hersteller müssen freien Werkstätten denselben Zugang zu Diagnosedaten gewähren wie Vertragswerkstätten.
- Grenzüberschreitender Handel: Einheitliche EU-Typgenehmigungen erleichtern die Zulassung und steigern den Fahrzeugwert im EU-Ausland.
Die Verordnung betrifft alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h. Halter sollten sich über ihre Pflichten informieren, um Bußgelder oder den Verlust der Betriebserlaubnis zu vermeiden.
Compliance-Anforderungen für Fahrzeughalter
Pflicht-Sicherheitssysteme nach EU-Verordnung 2018/858: Funktionen und Anforderungen
Die Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet Fahrzeughalter dazu, spezifische Auflagen zu erfüllen, die über bisherige Verpflichtungen hinausgehen. Dabei liegt der Fokus auf der Funktionsfähigkeit von Sicherheitssystemen und der korrekten Dokumentation von Fahrzeugdaten. Verstöße können zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
Flottenhalter tragen hierbei eine besonders große Verantwortung. Sie müssen ihre Fahrzeuge jährlich einer UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) durch einen Sachverständigen unterziehen, um deren Betriebssicherheit nachzuweisen. Der Prüfbericht nach DGUV Grundsatz 314-005 muss schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind Halter verpflichtet, ihre Fahrer über die vorhandenen Sicherheitssysteme sowie die Art der aufgezeichneten Fahrzeugdaten zu informieren und entsprechend zu schulen. Im Folgenden werden die wichtigsten Pflichten in Bezug auf Datenpflege und Wartung der Sicherheitssysteme erläutert.
Datenpflege und Dokumentationspflichten
Fahrzeughalter müssen eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Fahrzeug stattfindenden Datenverarbeitungstätigkeiten führen. Dies betrifft insbesondere den Event Data Recorder (EDR), der automatisch und nicht deaktivierbar Daten wie Geschwindigkeit, Bremsverhalten, Position sowie den Status aller Sicherheitssysteme aufzeichnet.
Diese Daten unterliegen den strengen Vorgaben der DSGVO. Halter sind verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen und diese zu aktualisieren, sobald neue Assistenzsysteme oder vernetzte Funktionen im Fahrzeug aktiviert werden. Flottenbetreiber müssen zudem ihre Nutzungsrichtlinien entsprechend anpassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann im Rahmen der Marktüberwachung jederzeit verlangen, dass Fahrzeughalter technische Daten, Software-Zugriffe oder Spezifikationen vorlegen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen regulatorische Maßnahmen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis.
Wartungspflichten für Sicherheits- und Assistenzsysteme
Neben der Dokumentation ist die regelmäßige Wartung und Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Systeme durchgehend einsatzbereit sein müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Intelligent Speed Assistance (ISA): Dieses System ist bei jedem Fahrzeugstart aktiv und informiert den Fahrer über Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Reifendruckkontrollsystem (TPMS): Überwacht präzise den Reifendruck und warnt bei Druckverlusten.
- Advanced Driver Assistance Systems (ADAS): Systeme wie Rückfahrassistenten, Notbremsleuchten und Müdigkeitswarnungen fallen ebenfalls unter die Wartungspflicht.
| Pflichtsystem | Funktion/Anforderung |
|---|---|
| ISA (Intelligent Speed Assistance) | Warnt vor Geschwindigkeitsüberschreitung; bei jedem Start aktiv |
| EDR (Event Data Recorder) | Zeichnet Geschwindigkeit, Bremsung und Position bei Unfällen auf; nicht deaktivierbar |
| TPMS | Warnt bei Reifendruckverlust; erfordert präzise Überwachung |
| Müdigkeitswarnung | Überwacht Fahreraufmerksamkeit; Daten müssen sofort nach Verarbeitung gelöscht werden |
| Notbremslicht | Signalisiert nachfolgendem Verkehr plötzliches Bremsen |
| Rückfahrassistent | Erkennt Objekte oder Personen hinter dem Fahrzeug |
Die Tabelle gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Systeme und ihre Anforderungen. Um die Compliance sicherzustellen, sind detaillierte Aufzeichnungen über Sensorkalibrierungen und Software-Updates erforderlich. Diese Nachweise sind besonders wichtig für die Kalibrierung von ADAS-Sensoren und die Durchführung von Software-Aktualisierungen.
„Hersteller müssen unabhängigen Betreibern uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen, Diagnose- und anderen Geräten, Werkzeugen, einschließlich der vollständigen Referenz und verfügbaren Downloads der anwendbaren Software, sowie zu Fahrzeugreparatur- und Wartungsinformationen gewähren." – Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 61
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Die Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet Fahrzeughersteller, unabhängigen Werkstätten und Fahrzeughaltern einen umfassenden, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) zu ermöglichen. Damit endet das Informationsmonopol der Vertragswerkstätten, und freie Werkstätten können Fahrzeuge ebenso professionell warten. Diese Regelung umfasst technische Unterlagen, detaillierte Fahrzeuginformationen und vor allem „Rohdaten“ oder „Massendaten“, die die Verbindung zwischen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) und den spezifischen Originalteile-Nummern herstellen. Das erleichtert die präzise Identifikation und Katalogisierung von Ersatzteilen.
Dieses Prinzip wurde durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestärkt. Am 27. Oktober 2022 entschied der EuGH (C-390/21), dass die Verpflichtungen der Verordnung auch für Fahrzeuge gelten, die vor dem 1. September 2020 typgenehmigt wurden, darunter Euro‑5- und Euro‑6-Fahrzeuge. Der Gerichtshof stellte klar:
„Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2022 (C-390/21) klargestellt, dass sich diese Verpflichtung auch auf Fahrzeuge bezieht, die vor Inkrafttreten der Verordnung 2018/858 typgenehmigt wurden." – GVA
Hersteller dürfen für den Zugang zu diesen Daten zwar Gebühren erheben, diese müssen jedoch angemessen und verhältnismäßig sein. Zudem müssen die Daten in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Zugang zu On-Board-Diagnose und Teiledatenbanken
Die praktische Umsetzung des Datenzugangs erfolgt über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) und digitale Teiledatenbanken. Fahrzeughersteller sind verpflichtet, sicherzustellen, dass unabhängige Werkstätten universelle Diagnosewerkzeuge verwenden können, ohne sich bei herstellerspezifischen Servern registrieren oder kostenpflichtige Internetverbindungen nutzen zu müssen.
Im Oktober 2023 entschied der Europäische Gerichtshof im Fall ATU Auto-Teile-Unger und Carglass gegen FCA Italy (C-296/22), dass Hersteller unabhängigen Werkstätten den Zugang zu OBD-Ports erleichtern müssen. Das Gericht erklärte, dass OBD- und Reparaturinformationen „leicht zugänglich“ sein müssen, sodass universelle Diagnosewerkzeuge ohne zusätzliche Hürden eingesetzt werden können.
Ein weiteres Urteil im November 2023 im Fall Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. gegen Scania CV AB (C-319/22) bekräftigte die Verpflichtung der Hersteller, Ersatzteil-Datenbanken bereitzustellen, die die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) enthalten. Dies ist entscheidend, damit unabhängige Werkstätten Ersatzteile für spezifische Fahrzeuge korrekt zuordnen können. Außerdem stellte das Gericht klar, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dieser Verpflichtung nicht entgegensteht.
„Die Verpflichtung der Fahrzeughersteller, uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu OBD-Informationen zu gewähren... umfasst die Verpflichtung, unabhängigen Betreibern die Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen zu ermöglichen, ohne anderen Bedingungen als den in dieser Verordnung festgelegten unterworfen zu sein." – Europäischer Gerichtshof
Auswirkungen auf unabhängige Reparaturbetriebe
Diese Regelungen stärken die Position unabhängiger Werkstätten erheblich. Sie können nun moderne Fahrzeugsysteme wie Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) und Elektrofahrzeug-Batterien warten. Zusätzliche Änderungen, etwa am Anhang X, ermöglichen schnellere Software-Updates, was die Wettbewerbsfähigkeit dieser Werkstätten weiter verbessert. Für Fahrzeughalter bedeutet dies mehr Auswahl bei Servicestellen und potenziell niedrigere Reparaturkosten, da unabhängige Betriebe nun denselben Zugang zu Diagnose-, Service- und Inspektionsdaten haben wie Vertragswerkstätten.
Hersteller, die diese Vorgaben nicht einhalten, setzen sich hohen Strafen aus. Die Europäische Kommission kann Bußgelder von bis zu 30.000 € pro nicht konformem Fahrzeug verhängen. Außerdem dürfen Sicherheitsmaßnahmen zur Cybersicherheit – wie in der UN-Regelung Nr. 155 festgelegt – die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Diagnose- und Reparaturinformationen nicht einschränken.
Auswirkungen auf grenzüberschreitende Fahrzeugbewertung und Handel
Die Verordnung hat den Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU deutlich erleichtert. Sobald ein Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung erhält, kann es in jedem Mitgliedstaat zugelassen werden, ohne dass zusätzliche technische Prüfungen erforderlich sind. Das hat den Vorteil, dass der Wiederverkaufswert von Gebrauchtwagen über Ländergrenzen hinweg stabil bleibt. Ein Beispiel: Im Jahr 2023 wurden 47 % der in Deutschland produzierten Wohnwagen und Wohnmobile ins EU-Ausland verkauft – ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig harmonisierte Zulassungsverfahren für den Handel sind. Diese Harmonisierung schafft die Basis für die Verknüpfung von Zulassungsdokumentation und Emissionsstandards.
Typgenehmigung und Emissionsstandards
Die Regularien rund um Typgenehmigungen und Emissionsstandards spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung und dem Handel grenzüberschreitend handelbarer Fahrzeuge. Ein entscheidendes Dokument dabei ist die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Laut Artikel 36 der Verordnung müssen Hersteller diese Bescheinigung dem Käufer kostenlos und in Papierform zur Verfügung stellen. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug alle EU-Standards erfüllt, und ist für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat unverzichtbar. Fehlt die CoC – etwa bei Fahrzeugen, die ursprünglich für Nicht-EU-Märkte produziert wurden – muss eine EU-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 beantragt werden. Dabei fallen Gebühren an, die sich an den zuvor genannten Kosten orientieren.
Auch der Emissionsstandard hat direkten Einfluss auf den Fahrzeugwert. Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm profitieren von günstigeren Steuersätzen und weniger Zufahrtsbeschränkungen. Zukünftig wird die Euro-7-Norm noch strenger sein: Ab dem 29. November 2026 gilt sie für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge), ab dem 29. November 2027 für alle Neuzulassungen. Fahrzeuge, die diese Standards nicht erfüllen, könnten in Teilen der EU vom Handel ausgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2020 ist außerdem vorgeschrieben, dass neue Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1 Gruppe I) mit On-Board-Kraftstoffverbrauchsmessgeräten (OBFCM) ausgestattet sind. Diese Geräte erfassen den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch, was einen Vergleich mit den Laborwerten ermöglicht. Falls die reale Effizienz stark von den Herstellerangaben abweicht, kann dies den Wert eines Gebrauchtwagens beeinflussen. Um diese Normen korrekt zu bewerten und den Fahrzeugwert zu sichern, sind professionelle Gutachten oft unverzichtbar.
Professionelle Fahrzeugbewertungen und Compliance
Professionelle Gutachten sind besonders wichtig, um die Einhaltung der Verordnung zu dokumentieren – vor allem bei Fahrzeugen, die keine CoC besitzen. Technische Dienste prüfen, ob solche Fahrzeuge die „alternativen Anforderungen“ in Bezug auf Sicherheit und Emissionen erfüllen. Nur Gutachten von benannten technischen Diensten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anerkannt. Berichte von nicht benannten Prüfstellen können hingegen abgelehnt werden.
Ein Beispiel für solche Dienstleistungen bietet die CUBEE Sachverständigen AG. Über ihr Netzwerk an Container-Standorten in Deutschland und Europa ermöglicht sie schnelle, digitalisierte Fahrzeugbewertungen, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören Wertgutachten für den grenzüberschreitenden Verkauf oder Versicherungszwecke sowie die Prüfung der Konformität mit aktuellen Sicherheits- und Emissionsstandards.
Die Marktüberwachung wurde durch die Verordnung ebenfalls verschärft. Behörden müssen jährlich eine Mindestanzahl an Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass bereits zugelassene Fahrzeuge weiterhin den geltenden Standards entsprechen. Professionelle Gutachten bieten hier eine wichtige Absicherung: Sie minimieren das Risiko, ein nicht konformes Fahrzeug zu erwerben, und schützen den Restwert von Fahrzeugflotten, die den Vorschriften entsprechen.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2018/858 hat seit dem 1. September 2020 die Regeln für Fahrzeughalter in der EU grundlegend verändert. Mit einem harmonisierten System wird der Handel erleichtert und gleichzeitig durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit und Einhaltung von Umweltstandards gesorgt. Mitgliedstaaten führen dazu regelmäßige Stichproben durch, um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen.
Fahrzeughalter profitieren von mehr Transparenz und einer größeren Auswahl, da Hersteller verpflichtet sind, unabhängigen Werkstätten diskriminierungsfreien Zugang zu OBD-Daten und Reparaturinformationen zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof hat dazu unmissverständlich festgehalten:
„Sicherheitsmaßnahmen sollten die Verpflichtungen des Fahrzeugherstellers nicht beeinträchtigen, umfassende Diagnoseinformationen und fahrzeuginterne Daten bereitzustellen, die für Reparatur und Wartung relevant sind".
Diese Regelung stärkt den Wettbewerb im Aftermarket und schafft fairere Bedingungen.
Besonders bei Importfahrzeugen ohne Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) sind professionelle Gutachten unerlässlich. Nur benannte technische Dienste können die notwendigen Prüfberichte erstellen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für eine EU-Einzelgenehmigung anerkannt werden. Die Kosten für eine solche Genehmigung belaufen sich auf etwa 396 €, zuzüglich rund 59 € für die Bearbeitung der Ausgangsdaten. Hier kommt CUBEE ins Spiel: Mit einem Netzwerk an Container-Standorten in Deutschland und Europa ermöglicht das Unternehmen schnelle, digitale Gutachten – von Wertgutachten bis hin zur Konformitätsprüfung nach aktuellen Emissionsstandards.
Die Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für den Fahrzeughandel innerhalb der EU. Elektronische CoC und unabhängige Prüfungen erleichtern grenzüberschreitende Zulassungen erheblich. Gleichzeitig zeigen offizielle EU-Portale mögliche Marktkontrollen und Rückrufe an und sorgen so für zusätzliche Sicherheit.
FAQs
Welche Unterlagen müssen Fahrzeughalter gemäß der EU-Verordnung 2018/858 vorlegen?
Gemäß der EU-Verordnung 2018/858 müssen Fahrzeughalter sicherstellen, dass sie vollständige und gut lesbare Unterlagen vorlegen können. Dazu zählen unter anderem Antragsformulare, Prüfberichte eines benannten technischen Dienstes, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) sowie Details zur Fahrzeugausstattung.
Diese Dokumente spielen eine zentrale Rolle bei zahlreichen Verwaltungsprozessen, wie etwa bei Fahrzeugbewertungen oder im grenzüberschreitenden Handel. Eine präzise und ordnungsgemäße Dokumentation kann nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch den gesamten Ablauf reibungsloser gestalten.
Wie unterstützt die EU-Verordnung 2018/858 den Fahrzeughandel innerhalb Europas?
Die EU-Verordnung 2018/858 setzt klare Standards für die Fahrzeugzulassung, die Marktüberwachung und den Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel? Den Handel über Ländergrenzen hinweg transparenter und einfacher zu gestalten.
Für Fahrzeughalter und Händler bedeutet das weniger Bürokratie und ein reibungsloserer Informationsfluss. Diese klaren Regelungen stärken das Vertrauen und minimieren potenzielle Hürden im Handel innerhalb der EU.
Wie beeinflusst die EU-Verordnung 2018/858 die Wartung von Sicherheitssystemen in Fahrzeugen?
Die EU-Verordnung 2018/858 verpflichtet Fahrzeughersteller, unabhängigen Werkstätten und Reparaturbetrieben standardisierten Zugang zu essenziellen Fahrzeugdaten zu gewähren. Dazu gehören Informationen wie OBD-Daten, Diagnose- und Wartungsinformationen. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Fahrzeuge fachgerecht gewartet und repariert werden können, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Systemen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verordnung ist, dass diese Daten in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden müssen. Dadurch können Werkstätten effizienter und präziser arbeiten. Diese Regelung sorgt nicht nur für mehr Transparenz, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, da sicherheitskritische Systeme korrekt instand gehalten werden können.
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