Die Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 ist eine zentrale Voraussetzung, um Fahrzeuge oder Bauteile in der EU zu verkaufen. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte alle Sicherheits-, Umwelt- und Technikstandards einhalten. Der Prozess umfasst:

  • Vorbereitung: Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, Auswahl eines Technischen Dienstes und ggf. Benennung eines EU-Vertreters.
  • Anfangsbewertung: Prüfung der Produktionsqualität und interner Prozesse durch Behörden wie das KBA.
  • Tests: Durchführung von Sicherheits-, Emissions- und Funktionstests durch akkreditierte Technische Dienste.
  • Genehmigung: Ausstellung des Typgenehmigungszertifikats, das den EU-weiten Vertrieb ermöglicht.

Nach der Genehmigung müssen Hersteller die Einhaltung der Standards durch regelmäßige Kontrollen und die Ausstellung von CoC-Dokumenten sicherstellen. Fehlerhafte Unterlagen oder Nichteinhaltung können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder Rückrufen führen. Der Aufwand lohnt sich, da die Genehmigung den Zugang zu einem Markt mit Millionen von Fahrzeugen pro Jahr eröffnet.

Vorbereitung auf das Typgenehmigungsverfahren

Die EU-Typgenehmigung verlangt eine sorgfältige und frühzeitige Vorbereitung, sowohl administrativ als auch technisch. Hier sind die wichtigsten Anforderungen und die erforderliche Dokumentation zusammengefasst.

Verstehen der Anforderungen

Bevor der Antrag gestellt wird, müssen Hersteller eine umfassende technische Dokumentation erstellen. Dazu gehören Beschreibungen, Zeichnungen und relevante technische Daten. Die Verordnung (EU) 2018/858 sowie deren Anhang III definieren genau, welche Unterlagen erforderlich sind.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt zunächst eine sogenannte Anfangsbewertung des Herstellers durch, basierend auf den Vorgaben aus Anhang X. Hersteller, die bereits eine Fahrzeug-Typgenehmigung besitzen, profitieren von einer Vorbewertung, die den Prozess beschleunigen kann.

Ein zentraler Bestandteil der Dokumentation ist die sogenannte „Beschreibungsmappe“. Diese muss folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibungsblatt (gemäß Anhang III und Anhang I)
  • Anlagen mit Prüfberichten
  • Varianten- und Versionscodes
  • Matrix (falls erforderlich)
  • Liste aller bisherigen Genehmigungen oder Prüfberichte

Hersteller außerhalb der EU müssen vor der Antragstellung einen bevollmächtigten Vertreter im Europäischen Wirtschaftsraum benennen.

Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen liegt beim Hersteller. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumente können zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

Auswahl eines Technischen Dienstes

Die Wahl des richtigen Technischen Dienstes ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Typgenehmigungsverfahrens. Diese akkreditierten Organisationen sind für die Durchführung der vorgeschriebenen Tests und die Erstellung der Prüfberichte zuständig.

Es empfiehlt sich, einen vom KBA anerkannten Technischen Dienst auszuwählen und das Verfahren im Vorfeld genau abzustimmen. Dabei sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Expertise in der entsprechenden Fahrzeugkategorie
  • Akkreditierungsstatus
  • Erfahrung mit ähnlichen Genehmigungsverfahren
  • Fähigkeit, alle erforderlichen Tests durchzuführen

Der Technische Dienst agiert als unabhängige dritte Partei, die sicherstellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Durchführung von Tests an Fahrzeugen, Systemen oder Bauteilen sowie die Unterstützung des Herstellers bei der Dokumentation.

Ein frühzeitiger Austausch mit dem Technischen Dienst ist entscheidend. Experten raten dazu, bereits in der Vorbereitungsphase engen Kontakt zu halten und digitale Tools für das Dokumentenmanagement einzusetzen. Organisationen wie die CUBEE Sachverständigen AG bieten beispielsweise digitalisierte Fahrzeugbewertungen und Gutachten an, die den Dokumentationsprozess erleichtern können – insbesondere bei Schadensbewertungen oder Wertgutachten, die für die Typgenehmigung relevant sind.

Hersteller müssen alle Testkosten tragen. Daher ist eine klare und frühzeitige Kostenabschätzung mit dem Technischen Dienst unerlässlich. Klären Sie alle Kostenpunkte im Voraus, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Diese gründliche Vorbereitung ebnet den Weg für den nächsten Schritt: die behördliche Bewertung und die Testphase.

Schritte zur Erlangung der EU-Typgenehmigung

Nach gründlicher Vorbereitung beginnt der eigentliche Genehmigungsprozess, der in vier klar abgegrenzte Phasen unterteilt ist. Jede Phase baut auf der vorherigen auf und erfordert eine präzise Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Technischem Dienst und Genehmigungsbehörde.

Anfangsbewertung durch die Behörden

Der erste Schritt ist die Anfangsbewertung, die in der Regel durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchgeführt wird. Diese Bewertung basiert auf den Vorgaben des Anhangs X der Verordnung (EU) 2018/858 und dient dazu, die Qualitätssicherung und Produktionsprozesse des Herstellers zu prüfen.

Das Ziel ist es festzustellen, ob der Hersteller in der Lage ist, Fahrzeuge herzustellen, die den EU-Vorschriften entsprechen. Dabei werden interne Qualitätskontrollverfahren, Produktionsdokumentationen und organisatorische Strukturen analysiert.

Hersteller, die bereits vorab zertifiziert wurden, können von einer schnelleren Bewertung profitieren. Das KBA kann zudem Vor-Ort-Audits durchführen, um sicherzustellen, dass die regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Diese Audits umfassen die Überprüfung der Produktionsstätten, der Qualitätsunterlagen und der internen Prüfprozesse.

Nach Abschluss der Anfangsbewertung kann der Hersteller den formellen Antrag stellen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags zusammen mit einer umfangreichen technischen Dokumentation. Der Antrag muss alle relevanten Unterlagen gemäß den EU-Richtlinien enthalten.

Wichtige Bestandteile sind unter anderem:

  • Eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Zeichnungen und Varianten-/Versionscodes
  • Nachweise zur Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Betriebsanforderungen
  • Zugang zu Fahrzeugsoftware und Algorithmen für externe Prüfungen, um Manipulationen auszuschließen

Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen liegt beim Hersteller. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumente können den Prozess erheblich verzögern oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

Prüfungen und Dokumentation

Nach der Antragstellung führt der Technische Dienst alle erforderlichen Tests durch. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Sicherheitsprüfungen: Zum Beispiel Crashtests und Bremstests
  • Umweltprüfungen: Dazu gehören Emissions- und Geräuschmessungen
  • Betriebsprüfungen: Wie Beleuchtungs- und Elektroniktests

Bei modernen Fahrzeugen, insbesondere Elektroautos und solchen mit fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen, spielen Software- und Algorithmustests eine zentrale Rolle. Sie stellen sicher, dass elektronische Systeme korrekt funktionieren und nicht manipuliert werden können.

Alle Testergebnisse werden vom Technischen Dienst in ausführlichen Prüfberichten dokumentiert. Diese Berichte dienen als Grundlage für die abschließende Entscheidung. Während dieser Phase ist eine enge Abstimmung zwischen Hersteller und Technischem Dienst wichtig, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Der Einsatz digitaler Tools kann dabei hilfreich sein.

Nach Abschluss der Tests erfolgt die behördliche Prüfung und Zertifizierung.

Genehmigung und Zertifizierung

Die abschließende Prüfung übernimmt das KBA. Es bewertet die vollständige Antragsdokumentation sowie die Prüfberichte des Technischen Dienstes. Dabei wird geprüft, ob die Sicherheits-, Umwelt- und Betriebsstandards sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen.

Falls während der Prüfung zusätzliche Informationen oder Klarstellungen benötigt werden, müssen diese zügig bereitgestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das KBA die Typgenehmigung und stellt ein entsprechendes Zertifikat aus. Diese Genehmigung gilt im gesamten EU-Binnenmarkt, wodurch keine weiteren nationalen Zulassungen erforderlich sind.

Nach Erhalt der Typgenehmigung darf der Hersteller das genehmigte Fahrzeugmodell europaweit vermarkten. Zusätzlich muss für jedes produzierte Fahrzeug eine Konformitätsbescheinigung (CoC) ausgestellt werden, die die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt.

Die Bearbeitungszeit für eine Typgenehmigung kann je nach Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Monate betragen. Eine sorgfältige Vorbereitung und eine frühzeitige Zusammenarbeit aller Beteiligten sind daher entscheidend, um den Prozess effizient zu gestalten.

Arten der Typgenehmigung

Nachdem der Genehmigungsprozess im Detail erläutert wurde, variieren die nächsten Schritte je nach gewählter Genehmigungsart. Fahrzeughersteller können aus unterschiedlichen Verfahren wählen, die sich nach Fahrzeugtyp, Produktionsprozess und Zielmarkt richten. Diese Entscheidung beeinflusst direkt die Kosten, den Zeitaufwand und die Reichweite am Markt. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen einstufigen und mehrstufigen Verfahren sowie nationale und individuelle Genehmigungen erläutert.

Einstufige und mehrstufige Genehmigungen

Einstufige Typgenehmigungen sind der Standard für die meisten Serienfahrzeuge. Sie kommen bei Fahrzeugen zum Einsatz, die vollständig von einem einzigen Hersteller produziert werden. Hier trägt ein Unternehmen die Verantwortung für den gesamten Produktionsprozess, einschließlich der technischen Dokumentation. Jährlich werden etwa 13 Millionen Pkw und 2 Millionen Nutzfahrzeuge über dieses Verfahren zertifiziert. Beispiele hierfür sind Pkw (Klasse M1), Standard-Lkw (Klasse N), Busse und Anhänger.

Mehrstufige Typgenehmigungen werden verwendet, wenn die Produktion in mehreren Schritten und durch verschiedene Hersteller erfolgt. Ein typisches Beispiel ist ein Lkw-Fahrgestell, das zunächst von einem Hersteller gefertigt und anschließend von einem Aufbauhersteller zu einem Spezialfahrzeug weiterentwickelt wird – etwa zu einem Kühlfahrzeug, Kran oder Feuerwehrfahrzeug. Jede Produktionsstufe wird separat geprüft, und der finale Hersteller fasst die Dokumentation zur Gesamtgenehmigung zusammen.

Zusätzlich zu diesen Verfahren gibt es spezielle nationale Genehmigungen und individuelle Zulassungen für besondere Anwendungsfälle.

Nationale und Einzelgenehmigungen

Nationale Typgenehmigungen gelten ausschließlich im ausstellenden EU-Mitgliedsland und werden in speziellen Fällen genutzt. Sie eignen sich für Fahrzeuge, die nicht für den gesamten EU-Markt bestimmt sind, oder für Sonderfahrzeuge, die nicht den harmonisierten EU-Vorschriften unterliegen. Typische Beispiele sind militärische Fahrzeuge, spezielle Maschinen oder Produkte für Märkte außerhalb der EU.

Einzelgenehmigungen (Einzelzulassungen) richten sich an Fahrzeuge, die in sehr kleinen Stückzahlen oder als Einzelstücke gefertigt werden. Jedes Fahrzeug wird individuell geprüft und zertifiziert. Obwohl dieser Prozess aufwendiger ist, bietet er mehr Flexibilität. Diese Genehmigungsart ist besonders relevant für Prototypen, kundenspezifische Sonderanfertigungen, Umbauten oder restaurierte Oldtimer. Digitale KFZ-Gutachten können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten.

Genehmigungsart Gültigkeit Anwendungsbereich Typische Fahrzeuge
Einstufig EU-weit Serienproduktion Pkw, Standard-Lkw, Busse
Mehrstufig EU-weit Aufbauten, Spezialfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge, Kühlfahrzeuge
National Ein Mitgliedsstaat Sonderanwendungen Militärfahrzeuge, Agrarmaschinen
Einzelgenehmigung Ein Mitgliedsstaat Kleinserien, Unikate Prototypen, Oldtimer, Umbauten

Die Verordnung (EU) 2018/858 hat die Anforderungen für alle Genehmigungsarten verschärft. Hersteller müssen heute strengere Transparenzvorgaben erfüllen und intensivere Marktkontrollen akzeptieren – insbesondere im Hinblick auf Software und elektronische Systeme.

Compliance und Verantwortlichkeiten nach der Genehmigung

Sobald die Typgenehmigung erteilt wurde, beginnt die entscheidende Phase der dauerhaften Einhaltung der EU-Standards. Seit der Überarbeitung der Verordnung (EU) 2018/858 im September 2020 sind die Anforderungen an Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber dem Genehmigungsmitgliedstaat deutlich gestiegen. Hersteller sind verpflichtet, alle Änderungen am Fahrzeugtyp oder an Bauteilen unverzüglich zu melden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Marktüberwachung, die jetzt auch Fahrzeuge im Straßenverkehr umfasst. Sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch die EU-Kommission können zugelassene Fahrzeuge überprüfen. Diese erweiterten Kompetenzen bilden die Basis für die Anforderungen an die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und die Produktionsüberwachung (CoP).

Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

Das Certificate of Conformity (CoC) ist ein unverzichtbares Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug alle relevanten EU-Vorschriften erfüllt. Ohne dieses Zertifikat ist eine Zulassung auf dem europäischen Markt nicht möglich. Es dient als Türöffner für den europaweiten Marktzugang, ohne dass zusätzliche nationale Genehmigungen erforderlich sind.

Die CoC wird vom Hersteller ausgestellt, der damit die Verantwortung für die Konformität des Fahrzeugs mit dem genehmigten Typ übernimmt. Jede Bescheinigung muss eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können und alle sicherheitsrelevanten, umwelt- und leistungsbezogenen Standards dokumentieren. Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation der CoC ist besonders wichtig, da Behörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland regelmäßige Kontrollen durchführen .

Während die CoC die Regelkonformität eines Fahrzeugs bestätigt, sorgt die Produktionsüberwachung (CoP) dafür, dass diese Standards auch in der laufenden Produktion eingehalten werden.

Übereinstimmung der Produktion (CoP)

Die Conformity of Production (CoP) garantiert, dass die Serienproduktion eines Fahrzeugs kontinuierlich den Anforderungen der ursprünglichen Typgenehmigung entspricht. Hersteller sind verpflichtet, durch interne Qualitätsmanagementsysteme sicherzustellen, dass ausschließlich genehmigungskonforme Fahrzeuge in den Verkehr gelangen.

Darüber hinaus müssen technische Unterlagen während der gesamten Produktionsphase vollständig und nachvollziehbar vorliegen. Dazu gehören die ursprünglichen Genehmigungsdokumente, alle Änderungen sowie Berichte aus der Qualitätskontrolle. Seit der Reform von 2020 führen nationale Behörden verstärkt Audits und Kontrollen durch. Dabei wurden auch die Offenlegungspflichten, wie etwa für die Software elektronischer Systeme, erweitert.

Compliance-Bereich Verantwortung Häufigkeit Konsequenzen bei Nichteinhaltung
CoC-Ausstellung Hersteller Bei jedem Fahrzeug Zulassungsverweigerung
Produktionsüberwachung Hersteller Kontinuierlich Entzug der Typgenehmigung
Änderungsmeldungen Hersteller Bei jeder Modifikation Bußgelder und Fahrzeugrückrufe
Behördliche Audits Nationale Behörden Regelmäßig Bußgelder, Rückrufe oder Entzug der Typgenehmigung

Die Missachtung von Compliance-Vorschriften kann schwerwiegende Folgen haben – von Bußgeldern über Rückrufaktionen bis hin zum Entzug der Typgenehmigung. Deshalb sollten Hersteller nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch auf unangekündigte Kontrollen vorbereitet sein und ihr Personal regelmäßig schulen, um den hohen Standards gerecht zu werden.

Fazit

Die EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 ist der Schlüssel, um Fahrzeuge auf dem europäischen Markt zu verkaufen und zuzulassen. Ohne diese Genehmigung bleibt der Zugang zur EU für Fahrzeughersteller verschlossen. Mit einer gründlichen Vorbereitung lässt sich der anspruchsvolle Prozess jedoch erfolgreich meistern.

Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist dabei unverzichtbar. Die Wahl eines erfahrenen Technischen Dienstes, wie etwa eines TÜV-Unternehmens, sowie die vollständige und präzise Erstellung aller technischen Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf . Bereits in der Entwicklungsphase sollten sämtliche sicherheits-, umwelt- und produktionstechnischen Anforderungen konsequent berücksichtigt werden.

Seit der Reform im September 2020 sind die Anforderungen noch strenger geworden. Hersteller stehen vor umfangreichen Offenlegungspflichten, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz zu stärken und Manipulationen zu verhindern.

Nach erfolgreicher Genehmigung müssen Hersteller die Einhaltung der Standards kontinuierlich sicherstellen. Dies geschieht unter anderem durch die Ausstellung der CoC-Dokumente (Certificate of Conformity) und die Überwachung der Produktion. Jede Änderung am Fahrzeugtyp muss zudem unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Ein wesentlicher Vorteil der EU-Typgenehmigung ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Eine einmal erteilte Genehmigung in einem EU-Mitgliedstaat ermöglicht den Marktzugang in die gesamte EU. Damit eröffnet sich ein Markt mit jährlich etwa 13 Millionen Pkw und zwei Millionen Nutzfahrzeugen. Der Aufwand für die Typgenehmigung lohnt sich also, denn sie ist eine essenzielle Investition für Fahrzeughersteller, um den europäischen Markt zu erschließen.

Wer die Vorschriften ernst nimmt, professionell arbeitet und auch nach der Genehmigung die Standards gewissenhaft einhält, sichert sich nicht nur den Zugang zu einem der weltweit größten Automobilmärkte, sondern auch das Vertrauen von Behörden und Kunden.

FAQs

Welche Unterlagen benötige ich für die EU-Typgenehmigung und wie stelle ich sicher, dass alles korrekt eingereicht wird?

Für die EU-Typgenehmigung sind umfangreiche technische Unterlagen und Nachweise erforderlich, die die Konformität Ihres Fahrzeugs belegen. Dazu zählen technische Daten, Testergebnisse und Konformitätsbescheinigungen, die den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/858 entsprechen müssen.

Es ist wichtig, die Dokumente sorgfältig zu prüfen und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen, um sicherzustellen, dass sie vollständig und korrekt sind. Professionelle Unterstützung kann dabei helfen, mögliche Fehler zu vermeiden und den gesamten Prozess effizienter zu gestalten.

Die CUBEE Sachverständigen AG bietet Ihnen dabei wertvolle Hilfe: Mit schnellen und präzisen KFZ-Gutachten unterstützt CUBEE Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen. Dank eines digitalisierten Prozesses und einem breiten Netzwerk von Standorten in Deutschland und Europa sorgt das Unternehmen für eine reibungslose Abwicklung. Dabei können Sie wählen, ob Sie den Service vor Ort nutzen oder mobile Gutachter direkt zu Ihnen kommen lassen.

Wie finde ich den passenden Technischen Dienst für mein Fahrzeug und worauf sollte ich dabei achten?

Bei der Wahl des passenden Technischen Dienstes für Ihr Fahrzeug gibt es einige zentrale Punkte, die Sie berücksichtigen sollten. Wichtig ist, dass der Anbieter über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung verfügt, um die Anforderungen der Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 zu erfüllen. Zusätzlich kann es von Vorteil sein, wenn flexible Begutachtungsoptionen angeboten werden – sei es vor Ort oder durch mobile Dienste.

Die CUBEE Sachverständigen AG überzeugt mit schnellen und professionellen Kfz-Gutachten an zahlreichen gut erreichbaren Standorten in Deutschland und Europa. Zum Leistungsspektrum gehören Schadensbewertungen, Wertgutachten sowie Oldtimer-Bewertungen. Dank eines digitalisierten Prozesses erhalten Sie präzise und verlässliche Ergebnisse – entweder direkt an einem der Standorte oder durch einen mobilen Gutachter, der bequem zu Ihnen kommt. Das macht den gesamten Ablauf effizient und unkompliziert.

Was ist zu tun, wenn nach der Typgenehmigung Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden?

Wenn nach der Erteilung einer Typgenehmigung Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden sollen, ist es wichtig, die möglichen Auswirkungen dieser Anpassungen auf die bestehende Genehmigung genau zu prüfen. Häufig müssen solche Änderungen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Um mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich an Fachleute zu wenden. Eine professionelle Beratung, wie sie beispielsweise durch KFZ-Gutachter angeboten wird, kann dabei unterstützen, die Änderungen ordnungsgemäß zu dokumentieren und alle relevanten Vorschriften einzuhalten. Solche Experten sorgen dafür, dass alles korrekt abläuft und keine Details übersehen werden.

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