Die Verordnung (EU) 2018/858 hat den Handel mit Oldtimern in der EU seit dem 1. September 2020 verändert. Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung können nun einfacher grenzüberschreitend zugelassen werden, was den Handel erleichtert. Allerdings bleiben für ältere Fahrzeuge und Einzelstücke nationale Einzelgenehmigungen wichtig.
Wichtige Punkte:
- EU-Typgenehmigung: Einheitliche Zulassung innerhalb der EU für Fahrzeuge mit CoC (Certificate of Conformity).
- Nationale Einzelgenehmigungen: Weiterhin notwendig für Oldtimer ohne CoC, insbesondere bei Umbauten.
- Marktüberwachung: Strengere Kontrollen und höhere Anforderungen an Dokumentation und Transparenz.
- Kosten: CoC-Duplikate kosten 70–250 €, während nationale Genehmigungen teurer und aufwendiger sind.
- Herausforderungen: Anpassungen bei Importen aus Drittstaaten und neue Dokumentationspflichten ab 2026.
Die Verordnung bringt Vorteile für moderne Klassiker, stellt aber Oldtimer-Besitzer vor neue Hürden. Frühzeitige Planung und professionelle Gutachten und automatisierte Bewertungen sind entscheidend, um den Wert und die Handelsfähigkeit von Fahrzeugen zu sichern.
1. Nationale Einzelgenehmigungen vor 2018
Vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/858 lag die Zuständigkeit für Einzelgenehmigungen bei den Landesbehörden. Diese dezentrale Regelung führte zu unterschiedlichen Standards innerhalb Deutschlands und der EU.
Flexibilität beim Teileersatz
Ein markantes Merkmal der nationalen Einzelgenehmigungen war der große Ermessensspielraum der Prüfingenieure. Jean Göbbels, Verkaufsspezialist bei Limora, fasste die Bedeutung dieser Rolle 2021 treffend zusammen:
„Der Prüfingenieur ist eine wichtige Instanz, wenn nicht die wichtigste! Denn er hat das letzte Wort darüber, was akzeptiert wird und was nicht."
Die sogenannte „Zeitgenössisch"-Regel bildete dabei die Grundlage: Umbauten und Ersatzteile wurden dann als zulässig angesehen, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung eines Fahrzeugs technisch verfügbar oder umsetzbar waren. So war es beispielsweise gängige Praxis, Autobianchi A112-Motoren in Fiat 600 oder 850 einzubauen – eine Modifikation, die den technischen Standard der damaligen Zeit widerspiegelte. Auch Modernisierungen wie die Umrüstung von 6V- auf 12V-Systeme oder der nachträgliche Einbau von Katalysatoren wurden erlaubt, um sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Umweltschutz zu verbessern.
Diese Flexibilität brachte jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Kontext des grenzüberschreitenden Handels.
Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel
Ein wesentlicher Nachteil der nationalen Genehmigungen war ihre beschränkte Gültigkeit: Sie galten ausschließlich im jeweiligen Ausstellungsland . Dies stellte Oldtimer-Händler vor erhebliche Hürden. Wollte ein deutscher Händler beispielsweise ein Fahrzeug nach Frankreich oder Italien verkaufen, war der Käufer gezwungen, im Zielland eine neue Einzelgenehmigung zu beantragen. Dabei stieß er oft auf abweichende technische Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe.
Wirtschaftliche Folgen
Modifikationen, die nicht als „zeitgenössisch" anerkannt wurden, führten zum Verlust des historischen Status eines Fahrzeugs. Dies hatte direkte wirtschaftliche Konsequenzen: höhere Steuern, teurere Versicherungsprämien und ein sinkender Marktwert. Fahrzeugbesitzer mussten daher genau abwägen, ob der technische Vorteil einer Modifikation die möglichen finanziellen Nachteile überstieg.
Diese wirtschaftlichen Herausforderungen verdeutlichten die Notwendigkeit einer Harmonisierung. Die nationalen Regelungen, so flexibel sie auch waren, legten den Grundstein für die später eingeführten EU-Standards.
2. EU-Typgenehmigung nach 2018
Die Verordnung (EU) 2018/858, die seit dem 1. September 2020 gilt, bringt Klarheit in den Oldtimerhandel innerhalb der EU. Während moderne Klassiker von standardisierten Verfahren profitieren, bleibt die nationale Einzelgenehmigung für historische Fahrzeuge weiterhin erforderlich. Hier ein genauer Blick auf die Auswirkungen dieser Regelung.
Flexibilität beim Zulassungsverfahren
Oldtimer ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) fallen nicht unter die vereinfachten EU-weiten Zulassungsverfahren. Stattdessen müssen sie nach § 21 StVZO eine nationale Genehmigung durchlaufen. Das betrifft insbesondere Fahrzeuge mit Umbauten oder individuellen Anpassungen, die weiterhin den jeweiligen nationalen Vorschriften unterliegen. Fahrzeuge mit CoC hingegen profitieren von einheitlichen Prozessen.
Ein Vorteil der neuen Regelung betrifft „moderne Klassiker“ mit Euro-5- und Euro-6-Norm. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Oktober 2022 (C-390/21) stellt sicher, dass Hersteller auch für vor dem 1. September 2020 typgenehmigte Fahrzeuge Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) gewähren müssen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) kommentierte:
„Der Europäische Gerichtshof entschied am 27. Oktober 2022, dass der Anwendungsbereich der Verordnung auch für Fahrzeuge gilt, die vor dem 1. September 2020 typgenehmigt wurden."
Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel
Die EU-Typgenehmigung erleichtert den Handel mit neueren Fahrzeugen, die über ein CoC verfügen, innerhalb des Binnenmarktes. Für importierte Klassiker aus Drittstaaten sind jedoch oft technische Anpassungen erforderlich, um die EU-Standards zu erfüllen.
Ein weiterer Vorteil: Hersteller sind verpflichtet, über die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) den Zugang zu Originalteilenummern zu gewährleisten. Dies erleichtert nicht nur die Ersatzteilbeschaffung, sondern unterstützt auch den grenzüberschreitenden Handel. Der EuGH hat klargestellt, dass dabei zwar Gebühren erhoben werden dürfen, diese jedoch „angemessen und verhältnismäßig" sein müssen.
Wirtschaftliche Folgen
Die Kosten für ein CoC-Duplikat liegen in der Regel zwischen 70 und 250 €. Importe aus Drittstaaten hingegen bringen deutlich höhere Ausgaben mit sich: Mindestens 1.500 € für Zulassungs- und Umbaukosten sowie zusätzliche Seefrachtkosten von 1.250 bis 2.500 €.
Historische Fahrzeuge ohne CoC müssen weiterhin über die nationale Einzelgenehmigung zugelassen werden. Dies kann zu Unsicherheiten beim späteren Verkauf ins EU-Ausland führen. Um Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem Import technische Dienstleister wie TÜV oder DEKRA zu konsultieren. Diese können Umbaukosten realistisch einschätzen und mögliche Ausnahmegenehmigungen prüfen.
Vor- und Nachteile
Vergleich: Nationale Einzelgenehmigung vs. EU-Typgenehmigung für Oldtimer
Hier fassen wir die Vor- und Nachteile der beiden Genehmigungssysteme zusammen: nationale Einzelgenehmigungen und EU-Typgenehmigungen. Beide Systeme haben je nach Fahrzeugtyp und Handelsziel ihre Stärken und Schwächen.
Handelsbarrieren und Flexibilität
Die nationale Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO punktet mit ihrer Flexibilität, da sie individuelle Ausnahmen erlaubt. Allerdings muss in jedem EU-Mitgliedstaat eine separate Prüfung erfolgen. Im Gegensatz dazu erleichtert die EU-Typgenehmigung den Handel: Ein Fahrzeug mit CoC (Certificate of Conformity) kann ohne weitere technische Prüfung in allen EU-Ländern zugelassen werden.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Kosten variieren deutlich zwischen den beiden Systemen. Eine EU-Einzelfahrzeuggenehmigung beim KBA kostet für das erste Fahrzeug 396 €, für jedes weitere Fahrzeug mit denselben Merkmalen 55 €, plus 59 € Ersterfassungsgebühr. Nationale Einzelgenehmigungen sind mit 200 bis 400 € pro Gutachten teurer, bieten jedoch keine EU-weite Gültigkeit.
Marktüberwachung
Mit der Verordnung (EU) 2018/858 wurde die Marktüberwachung verstärkt. Mindestens eine Kontrolle pro 40.000 neu zugelassene Fahrzeuge ist Pflicht. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 30.000 € pro nicht konformem Fahrzeug verhängt werden. Die Unterschiede der Systeme sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
| Faktor | Nationale Einzelgenehmigung (vor 2018/ältere Fahrzeuge) | EU-Typgenehmigung (nach 2018/moderne Klassiker) |
|---|---|---|
| Handelsbarrieren | Hoch; länderspezifische Prüfungen erforderlich | Niedrig; „einmal genehmigt, überall akzeptiert" via CoC |
| Flexibilität | Hoch; individuelle Ausnahmen über § 21 StVZO möglich | Gering; Fahrzeug muss exakt dem genehmigten Typ entsprechen |
| Verwaltungsaufwand | Hoch; individuelle Gutachten nötig | Niedrig; Routinezulassung mit standardisierten Daten |
| Kosten | 200–400 € pro Gutachten | 396 € für EU-Einzelgenehmigung; 70–250 € für CoC-Duplikate |
| Anwendungsbereich | Primär für Fahrzeuge vor 1996 oder Nicht-EU-Importe | Standard für Fahrzeuge ab 1996 |
Lösungen und Anpassungsstrategien
Ab 2026 treten strengere Dokumentationspflichten im EU-Oldtimerhandel in Kraft, die neue Ansätze erforderlich machen. Für Online-Verkäufe wird ein TÜV-Bericht oder ein technisches Gutachten verlangt, das nicht älter als drei Monate sein darf. Diese Regelung betrifft mehr als 90 % des Gebrauchtwagenhandels auf Plattformen wie mobile.de oder Autoscout24.
Eine effektive Antwort auf diese Anforderungen bietet die Nutzung digitalisierter Gutachten-Dienste. Die CUBEE Sachverständigen AG ermöglicht durch ein Netzwerk von Container-Standorten in Deutschland und anderen europäischen Ländern eine schnelle und professionelle Bewertung von Oldtimern. Der digitalisierte Prozess reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich: Händler können ihre Fahrzeuge entweder zu einem der Standorte bringen oder einen mobilen Gutachter direkt zum Fahrzeug bestellen. Das ist besonders nützlich für hochpreisige Klassiker, die empfindlich transportiert werden müssen, oder für Restaurationsprojekte, die nicht fahrbereit sind.
Zusätzlich zur Digitalisierung der Gutachten gibt es weitere Anforderungen für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Hier sind zusätzliche Dokumentationspflichten zu beachten: Ein schriftlicher Kaufvertrag sowie die Nutzung von Ausfuhrkennzeichen sind notwendig, um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung und Zollfreiheit zu gewährleisten. Bei besonders wertvollen Oldtimern, die als Kulturgut eingestuft werden, ist vor dem Export eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen nationalen Behörde erforderlich. Die Kombination aus technischer Zertifizierung und korrekter Zolldokumentation hilft, teure Verzögerungen an den Grenzen zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Übergang zur EU-Teiletypgenehmigung (TTG), der ab dem 20. Juni 2025 in Kraft tritt. Alte Teilegutachten bleiben zwar noch drei Jahre gültig , doch Restaurierungen mit neuen Teilen erfordern künftig die standardisierte TTG. Händler müssen Teilewechsel und Umbauten im Voraus planen und dokumentieren, um Probleme bei der Eintragung zu vermeiden. Besonders bei Youngtimern warnt die DEUVET vor einem Mangel an Originalersatzteilen, die nach etwa 15 Jahren oft nicht mehr verfügbar sind und die Fahrzeuge dadurch unverkehrsfähig machen können.
Händler passen ihre Strategien entsprechend an: Während Offline-Verkäufe von den neuen Regelungen unberührt bleiben, benötigen Online-Inserate die geforderte Zertifizierung. Kleinere Betriebe profitieren von Kooperationen mit spezialisierten Gutachtern, um die administrativen Kosten zu senken und die dreimonatige Gültigkeitsfrist der Gutachten effizient zu handhaben.
Fazit
Die Einführung der EU-Typgenehmigung durch die Verordnung (EU) 2018/858 hat den Oldtimerhandel innerhalb der EU spürbar verändert. Einerseits erleichtert die Harmonisierung den Handel: Ein Fahrzeug, das erfolgreich typgenehmigt wurde, kann in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Tests zugelassen und verkauft werden. Andererseits bringt sie auch neue bürokratische Hürden mit sich. Besonders die erweiterte Marktüberwachung erlaubt es nationalen Behörden und der EU-Kommission, bereits zugelassene Fahrzeuge genauer zu prüfen. Dennoch bleibt die Typgenehmigung keine universelle Lösung – gerade bei Oldtimern sind oft weiterhin individuelle Genehmigungsverfahren erforderlich, um deren Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die Einzelgenehmigung bleibt dabei essenziell, da sie die Flexibilität bietet, auf die speziellen Eigenschaften klassischer Fahrzeuge einzugehen. Ein zentraler Punkt ist die Einhaltung der Vorgaben gemäß § 23 StVZO: Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, sich im Originalzustand befinden und dürfen nur geringfügig verändert sein. Zukünftig könnten die neuen Anforderungen an Transparenz bei Software und elektronischen Systemen auch Auswirkungen auf die Bewertung von Youngtimern haben.
Um den Herausforderungen gerecht zu werden, sind einige Maßnahmen unverzichtbar. Dazu gehören die sorgfältige Dokumentation der Restaurierung mit Fotos, die Verifizierung von „Matching Numbers“ und die Aufbewahrung aller Originalunterlagen. Digitale Lösungen, wie beispielsweise die Gutachten von CUBEE, können den Verwaltungsaufwand erheblich verringern – ein großer Vorteil, besonders bei nicht fahrbereiten Restaurationsprojekten.
Langfristig bleibt es entscheidend, den Wert von Oldtimern durch strategisches Vorgehen zu sichern. Regelmäßige Wertgutachten, idealerweise alle zwei bis drei Jahre, und die frühzeitige Einbindung akkreditierter Prüfdienste während der Restaurierung sind dabei unerlässlich. Wer diese Anforderungen konsequent umsetzt, kann die Handelsfähigkeit und den Wert seines Klassikers auch in einem zunehmend regulierten Markt bewahren.
FAQs
Wie finde ich heraus, ob mein Oldtimer ein CoC hat?
Um sicherzugehen, dass ein CoC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) vorliegt, sollten Sie die Fahrzeugdokumente genau prüfen. Besonders die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II können Hinweise darauf enthalten. Falls dort keine Informationen zu finden sind, haben Sie auch die Möglichkeit, direkt beim Hersteller oder bei der Zulassungsstelle nachzufragen. Diese Stellen können Ihnen Auskunft darüber geben, ob ein CoC-Dokument verfügbar ist.
Welche Umbauten gefährden den H-Status beim EU-Weiterverkauf?
Umbauten, die die ursprüngliche Substanz, den technischen Zustand oder die Fahrbereitschaft eines Fahrzeugs beeinträchtigen, können den H-Kennzeichen-Status in Gefahr bringen. Besonders problematisch sind unsachgemäße Änderungen, sichtbare Schäden oder unvollständige Restaurierungen. Solche Mängel können nicht nur den Status als Oldtimer infrage stellen, sondern auch den Wiederverkaufswert innerhalb der EU erheblich mindern.
Was muss ich ab 2026 für ein Online-Inserat an Gutachten vorlegen?
Ab dem Jahr 2026 wird ein rechtssicheres KFZ-Gutachten verpflichtend, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dieses Gutachten muss nicht nur präzise und detailliert dokumentiert sein, sondern auch bestimmte Unterlagen enthalten, darunter:
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- HU-Berichte (Hauptuntersuchung)
- Nachweise über Restaurierungen
Es ist wichtig, dass sämtliche Angaben im Gutachten vollständig und korrekt sind. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achten Sie daher darauf, dass alle relevanten Dokumente sorgfältig geprüft und beigefügt werden.
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