Die EU-Verordnung 2018/858 legt fest, wie Fahrzeuge, Anhänger und deren Bauteile innerhalb der EU genehmigt und überwacht werden. Seit dem 1. September 2020 ersetzt sie die Richtlinie 2007/46/EG und sorgt für einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Umwelt zu schützen und den Handel innerhalb der EU zu erleichtern.
Die wichtigsten Punkte:
- Geltungsbereich: Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeuge) und O (Anhänger) sowie Bauteile wie Bremsanlagen, Abgassysteme und Beleuchtung.
- Typgenehmigung: Einmalige Genehmigung in einem EU-Land reicht für den gesamten Binnenmarkt.
- Marktüberwachung: Regelmäßige Stichprobenkontrollen auch bei zugelassenen Fahrzeugen.
- Einzelgenehmigungen: Für Importfahrzeuge, Umbauten oder selbstgebaute Fahrzeuge.
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC): Notwendig für die Zulassung in der EU.
Fahrzeughalter profitieren von klaren Regeln und einheitlichen Standards. Hersteller sparen Zeit und Kosten durch vereinfachte Verfahren. Die Verordnung stärkt zudem die Marktüberwachung, um Manipulationen oder Verstöße zu verhindern.
Was die Verordnung abdeckt
Die EU-Verordnung 2018/858 legt fest, welche Fahrzeugtypen und Bauteile eine EU-Typgenehmigung benötigen, bevor sie in Europa verkauft oder genutzt werden dürfen. Hier sind die wichtigsten Fahrzeugklassen und Komponenten, die von dieser Regelung betroffen sind.
Fahrzeugtypen und Bauteile im Geltungsbereich
Die Verordnung umfasst drei zentrale Fahrzeugklassen, die besonders für den deutschen Markt relevant sind:
- Klasse M (Personenkraftwagen): Dazu zählen alle Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind. Darunter fallen klassische PKWs, Minibusse und größere Personentransporter. Diese Fahrzeuge müssen eine vollständige EU-Typgenehmigung erhalten, bevor sie auf den Markt kommen.
- Klasse N (Nutzfahrzeuge): Diese Kategorie betrifft Fahrzeuge, die für den Gütertransport genutzt werden. Das Spektrum reicht von kleinen Lieferwagen bis hin zu schweren Lastkraftwagen (LKW).
- Klasse O (Anhänger): Hierunter fallen alle Arten von Anhängern – von Wohnwagen bis zu großen Anhängern für den gewerblichen Transport.
Zusätzlich regelt die Verordnung auch einzelne Systeme, Bauteile und eigenständige technische Einheiten. Zu den wichtigsten Komponenten zählen:
- Bremsanlagen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs entscheidend sind
- Abgasanlagen, die den geltenden Umweltstandards entsprechen müssen
- Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme
- Fahrzeugbeleuchtung, einschließlich Scheinwerfern und Rücklichtern
Diese Vorschriften betreffen nicht nur neue Fahrzeuge, sondern auch den Ersatzteilmarkt. Ersatzteile und Nachrüstkomponenten müssen denselben Anforderungen genügen, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Umweltstandards während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs eingehalten werden.
Was nicht abgedeckt ist
Die Verordnung schließt bestimmte Fahrzeugtypen aus, was wichtig ist, um alternative Regelungen zu identifizieren.
Beispielsweise fallen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge nicht unter diese Verordnung. Diese Fahrzeuge unterliegen speziellen EU-Vorschriften für landwirtschaftliche Maschinen.
Auch Zweiräder und dreirädrige Fahrzeuge, wie Motorräder oder Roller, sind ausgenommen und werden durch andere EU-Regelungen geregelt.
Darüber hinaus sind folgende Sonderfahrzeuge nicht im Geltungsbereich enthalten:
- Fahrzeuge für militärische Zwecke
- Spezielle Geländefahrzeuge, die ausschließlich im Off-Road-Bereich genutzt werden
- Prototypen und Testfahrzeuge
- Motorsportfahrzeuge
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Export außerhalb der EU bestimmt sind
Für Einzelfahrzeuge, importierte Fahrzeuge aus Drittländern oder Fahrzeuge mit besonderen Umbauten gelten individuelle Genehmigungsverfahren gemäß Artikel 44 oder 45 der Verordnung. In Deutschland wird dies meist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchgeführt.
Diese klare Abgrenzung hilft Herstellern und Importeuren, genau zu verstehen, welche Fahrzeuge und Bauteile eine EU-Typgenehmigung benötigen und welche unter andere Vorschriften fallen. Bei Verstößen drohen Marktzugangsbeschränkungen oder Rückrufaktionen.
Typgenehmigungsverfahren und Standards
Die EU-Verordnung 2018/858 hat ein einheitliches Verfahren geschaffen, das sicherstellt, dass neue Fahrzeugtypen, Systeme, Bauteile und technische Einheiten den festgelegten Sicherheits- und Technikstandards entsprechen, bevor sie auf den EU-Markt gelangen.
Funktionsweise der Typgenehmigung
Das Typgenehmigungsverfahren ist europaweit standardisiert. Hersteller reichen dazu umfangreiche technische Dokumente bei der zuständigen nationalen Behörde ein. Anschließend werden Fahrzeuge oder Bauteile von akkreditierten technischen Diensten geprüft – beispielsweise auf Emissionswerte, Sicherheitsmerkmale und Umweltverträglichkeit. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Behörde die Typgenehmigungsbescheinigung aus. Für jedes genehmigte Fahrzeug ist der Hersteller außerdem verpflichtet, eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) auszustellen. Ein großer Vorteil dieses Systems: Eine einmal in einem EU-Mitgliedstaat erteilte Typgenehmigung gilt in der gesamten EU und erleichtert so den Marktzugang.
Technische Dienste und Behörden
In Deutschland übernimmt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Rolle der nationalen Typgenehmigungsbehörde. Es überwacht den gesamten Prozess, prüft Testergebnisse und stellt die Genehmigungsbescheinigungen aus. Zusätzlich kann das KBA Sondergenehmigungen für Einzel- oder Spezialfahrzeuge erteilen. Die eigentlichen Prüfungen werden von akkreditierten technischen Diensten wie GTÜ, TÜV oder DEKRA durchgeführt. Diese sorgen dafür, dass alle Fahrzeuge und Bauteile den EU-Standards entsprechen. Hersteller außerhalb der EU müssen einen autorisierten Vertreter innerhalb der EU benennen, der als Ansprechpartner für Behörden dient und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt. Zudem wurde die Marktüberwachung durch die Verordnung gestärkt: Mitgliedstaaten sind verpflichtet, regelmäßig Stichproben zugelassener Fahrzeuge durchzuführen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.
Vorteile standardisierter Regelungen
Die Vereinheitlichung technischer Standards bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Für Hersteller und Importeure wird der grenzüberschreitende Handel deutlich einfacher, da ein in einem EU-Land genehmigtes Fahrzeug oder Bauteil ohne zusätzliche Prüfungen in allen Mitgliedstaaten vermarktet werden kann. Dies spart Zeit, senkt Kosten und reduziert den Verwaltungsaufwand. Für Fahrzeughalter bedeutet dies gleichbleibend hohe Sicherheits- und Umweltstandards in der gesamten EU, was den Import und Export von Fahrzeugen erleichtert. Die Digitalisierung des Genehmigungsprozesses – etwa durch den elektronischen Austausch von Übereinstimmungsbescheinigungen – sorgt zusätzlich für mehr Effizienz und eine bessere Nachverfolgbarkeit.
Auch die präzise Fahrzeugbewertung profitiert von digitalisierten Prozessen, die eine noch genauere Einschätzung ermöglichen und das standardisierte System sinnvoll ergänzen.
Marktüberwachung und Aufsicht
Die EU-Verordnung 2018/858 hat die Marktüberwachung umfassend verändert und die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden deutlich erweitert. Das Ergebnis ist ein zweistufiges System, das sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene agiert und für mehr Kontrolle sorgt.
Verbesserte Überwachungssysteme
Das neue System ersetzt die vorherige Richtlinie 2007/46/EG und führt regelmäßige Stichprobenprüfungen von Fahrzeugen ein, die bereits auf dem Markt zugelassen sind. Diese zusätzlichen Kontrollen ergänzen das bestehende Typgenehmigungsverfahren und sorgen durch eine kontinuierliche Überwachung für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Die Prüfungen umfassen sowohl Fahrzeuge im Neuzustand als auch solche, die sich bereits im Verkehr befinden. In Deutschland übernimmt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Überwachung der technischen Dienste, die für diese Kontrollen zuständig sind.
Ein zentraler Aspekt ist die EU-weite Koordination. Die Europäische Kommission hat erstmalig eigene Befugnisse zur Marktüberwachung auf EU-Ebene erhalten. Dieser koordinierte Ansatz stellt sicher, dass in allen Mitgliedstaaten einheitliche Standards gelten und Compliance-Probleme effizient angegangen werden können.
Durch ein digitales Austauschsystem wird die Überwachung zusätzlich gestärkt. Der elektronische Transfer von Übereinstimmungsbescheinigungen ermöglicht eine schnellere Identifikation von Fahrzeugtypen, die nicht den Vorgaben entsprechen. Diese technische Neuerung hat direkte Auswirkungen auf alle Akteure des Marktes.
Auswirkungen auf Fahrzeughalter und Hersteller
Die Einführung der erweiterten Marktüberwachung bietet Fahrzeughaltern mehr Schutz, da fortlaufende Stichprobenprüfungen sicherstellen, dass die Fahrzeuge auch nach ihrer Zulassung den Vorschriften entsprechen. Hersteller werden verpflichtet, die Konformität ihrer Fahrzeuge langfristig zu gewährleisten, unterstützt durch transparente und EU-weit koordinierte Maßnahmen.
Ein weiterer Fortschritt ist die erhöhte Transparenz: Die Ergebnisse der Marktüberwachung werden öffentlich zugänglich gemacht. Verbraucher können dadurch fundiertere Entscheidungen treffen, während Hersteller und Behörden stärker in die Verantwortung genommen werden.
Wenn bei den Überwachungsaktivitäten Verstöße festgestellt werden, können die Behörden Maßnahmen wie Rückrufe, Software-Updates oder sogar Hardware-Änderungen anordnen. In schwerwiegenden Fällen besteht die Möglichkeit, Typgenehmigungen auszusetzen oder zurückzuziehen. Der harmonisierte Ansatz innerhalb der EU sorgt dafür, dass diese Maßnahmen in allen betroffenen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden, in denen die entsprechenden Fahrzeuge verkauft wurden.
Einzelgenehmigungen und Sonderfälle
Neben den standardisierten Typgenehmigungen und Marktüberwachungsverfahren deckt die EU-Verordnung 2018/858 auch Einzelgenehmigungen für Sonderfälle ab. Diese Regelung ist besonders relevant für Importe aus Nicht-EU-Ländern, Eigenbauten sowie Fahrzeuge mit Umbauten. Die Einzelgenehmigungsprozesse sind eng an die bereits beschriebenen Typgenehmigungsverfahren angelehnt.
Einzelgenehmigungen beantragen
Einzelgenehmigungen werden benötigt, wenn Fahrzeuge nicht unter eine bestehende EU-Typgenehmigung fallen. Dazu zählen Einzelimporte, Eigenbauten oder Fahrzeuge mit umfangreichen Umbauten. Hier gibt es zwei Varianten: die EU-weite Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 und die nationale Einzelgenehmigung nach Artikel 45.
Die EU-weite Einzelgenehmigung erlaubt es, ein Fahrzeug nach erfolgreicher Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in allen EU-Mitgliedstaaten zuzulassen – ohne zusätzliche technische Überprüfungen. Im Gegensatz dazu ist die nationale Einzelgenehmigung nur innerhalb Deutschlands gültig.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Dazu müssen umfangreiche technische Unterlagen wie Gutachten, Prüfberichte und Nachweise zur Einhaltung der EU-Standards eingereicht werden. Anschließend erfolgt eine technische Inspektion durch akkreditierte Dienste wie GTÜ oder TÜV. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird das Genehmigungszertifikat ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Komplexität des Fahrzeugs und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sie kann zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten variieren. Bei umfangreichen Umbauten oder fehlenden Dokumenten kann sich der Prozess deutlich verzögern.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören unter anderem Eigentums- und Herkunftsnachweise, technische Datenblätter, Nachweise zur Einhaltung von EU-Sicherheits- und Umweltstandards sowie bei Umbauten detaillierte Beschreibungen der Änderungen.
Umgebaute und importierte Fahrzeuge
Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie die Einhaltung der EU-Standards nachweisen müssen. Dies kann zusätzliche Tests oder teure Nachrüstungen erforderlich machen. Häufig betroffen sind Oldtimer-Importe, US-Fahrzeuge sowie Sonderumbauten wie Behindertenfahrzeuge.
Auch baulich veränderte Fahrzeuge, wie beispielsweise umgebaute Wohnmobile, benötigen eine Einzelgenehmigung. Für Spezialfahrzeuge wie Wohnmobile sind zusätzliche Prüfungen erforderlich, etwa für die Wohninstallationen. Gepanzerte Fahrzeuge müssen zudem Nachweise für ballistischen Schutz und Sicherheitskonformität erbringen.
Vergleich der Genehmigungsarten
| Genehmigungsart | Geltungsbereich | Typische Anwendungsfälle | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|
| EU-Typgenehmigung | gesamte EU | Serienfahrzeuge, Großserien | KBA, andere EU-Behörden |
| Nationale Einzelgenehmigung | nur Deutschland | Einzelimporte, Eigenbauten, Umbauten | KBA (mit akkreditierten technischen Diensten) |
| EU-Einzelgenehmigung | gesamte EU | Einzelstücke, Spezialfahrzeuge | KBA |
Herausforderungen bei Einzelgenehmigungen umfassen oft den Nachweis der EU-Standards für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Märkten, fehlende Dokumente bei älteren Fahrzeugen oder Unikaten sowie die hohen Kosten für technische Anpassungen. Zudem können aufwendige Inspektionen die Genehmigungszeiten verlängern.
Ein Beispiel: Der Import eines Neufahrzeugs aus den USA. Der Besitzer muss das Fahrzeug zur Inspektion vorführen, alle erforderlichen Unterlagen einreichen und möglicherweise Beleuchtungs- oder Abgassysteme nachrüsten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung und Erhalt des Genehmigungszertifikats kann das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden.
Wie CUBEE bei Fahrzeugbegutachtungen hilft

CUBEE bietet maßgeschneiderte Begutachtungsdienste, um die Anforderungen der EU-Verordnung 2018/858 zu erfüllen. Diese Verordnung regelt die Begutachtung von Fahrzeugen, die nicht unter eine Standard-Typgenehmigung fallen. Die CUBEE Sachverständigen AG unterstützt Fahrzeughalter dabei, die notwendigen Gutachten für Einzelgenehmigungen zu erstellen. Damit wird sichergestellt, dass der individuelle Begutachtungsbedarf effizient und präzise abgedeckt wird.
Digitale Fahrzeugbewertungslösungen
CUBEE setzt auf einen vollständig digitalisierten Begutachtungsprozess, der präzise Messungen und standardisierte Berichte liefert. Dies ist besonders wichtig, um die technischen Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu erfüllen. Der Service richtet sich an Fahrzeuge, die eine Einzelgenehmigung benötigen, wie z. B. Importe aus Drittländern, modifizierte Fahrzeuge vor der Erstzulassung oder Komplettfahrzeuge.
Die digitale Dokumentation sorgt für Konsistenz und hilft, Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
CUBEE bietet verschiedene Bewertungsarten an, die speziell auf Einzelgenehmigungen zugeschnitten sind:
- Schadensbewertungen: Ideal für importierte Fahrzeuge mit möglichen versteckten Schäden oder für modifizierte Fahrzeuge.
- Wertgutachten: Unerlässlich, um den Wert von einzigartigen oder modifizierten Fahrzeugen zu ermitteln, die außerhalb der Standard-Typgenehmigung fallen.
- Oldtimer-Bewertungen: Wichtig für ältere Fahrzeuge, die keine EU- oder nationale Typgenehmigung besitzen.
Zusätzlich bietet CUBEE flexible Vor-Ort-Dienstleistungen, die den Prozess noch komfortabler gestalten.
Lokale und mobile Serviceoptionen
CUBEE betreibt ein Netzwerk standardisierter Prüfstandorte in Deutschland und Europa. Diese Standorte dienen als zentrale Anlaufstellen für Fahrzeuginspektionen und bieten die notwendigen Einrichtungen für Routine- und Compliance-Prüfungen, die im Rahmen der erweiterten Marktüberwachung der Verordnung erforderlich sind.
Darüber hinaus bietet CUBEE einen mobilen Gutachterdienst an, der Fahrzeuge direkt vor Ort prüft. Dies ist besonders praktisch für modifizierte oder fertiggestellte Fahrzeuge, die vor der Erstzulassung eine nationale Einzelgenehmigung benötigen. Die mobilen Gutachter führen technische Bewertungen in Werkstätten, bei Fertigstellungsbetrieben oder direkt beim Fahrzeughalter durch.
Für gewerbliche Fahrzeugbetreiber bietet die Kombination aus festen Prüfstandorten und mobilen Dienstleistungen klare Vorteile. Insbesondere bei Nutzfahrzeugen, die als unvollständige Fahrgestelle verkauft und vor Ort fertiggestellt werden, reduziert der mobile Service Ausfallzeiten erheblich. Dank des digitalisierten Prozesses können die für KBA-Genehmigungsanträge erforderlichen Dokumente schneller erstellt werden, was eine zügigere Zulassung der Fahrzeuge ermöglicht.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte der EU-Verordnung 2018/858
Seit dem 1. September 2020 regelt die EU-Verordnung 2018/858 die Fahrzeugzulassung in Europa und löst damit die frühere Richtlinie 2007/46/EG ab. Ihr Ziel? Einheitliche technische und sicherheitsbezogene Anforderungen schaffen, um Verkehrssicherheit, Umweltschutz und den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die erweiterte Marktüberwachung. Bereits zugelassene Fahrzeuge werden stichprobenartig überprüft, und die Ergebnisse werden transparent veröffentlicht. Für Fahrzeughalter bringt das klare Vorteile: Ein in einem EU-Mitgliedstaat genehmigtes Fahrzeug kann ohne erneute Prüfung in der gesamten EU zugelassen werden. Anders sieht es bei Importen aus Drittländern oder bei individuell angefertigten bzw. modifizierten Fahrzeugen aus – hier ist eine Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 oder 45 erforderlich.
Die Verordnung fördert zudem moderne, digitale Prozesse im Bereich der Fahrzeugzulassung. Der elektronische Datenaustausch verbessert die Nachverfolgbarkeit und beschleunigt die Abläufe. Auch die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) kann sowohl elektronisch als auch in Papierform eingereicht werden, was den Prozess flexibler gestaltet.
Ein Beispiel für die praktische Umsetzung dieser Neuerungen liefert CUBEE: Mit einem digitalen Gutachtungsprozess ermöglicht das Unternehmen eine schnelle und präzise Bewertung des Fahrzeugzustands. Durch ein Netzwerk aus stationären Prüfstandorten und mobilen Gutachtern wird der gesamte Begutachtungsprozess effizient gestaltet – eine echte Unterstützung für Fahrzeughalter, die den harmonisierten Anforderungen gerecht werden wollen.
FAQs
Welche Vorteile bringt die EU-Verordnung 2018/858 für Fahrzeughalter und Hersteller im Vergleich zur vorherigen Richtlinie 2007/46/EG?
Die EU-Verordnung 2018/858 hat die Standards für die Fahrzeugbewertung und -zulassung in Europa auf ein neues Niveau gehoben. Sie bringt mehr Transparenz, strengere Sicherheitsanforderungen und einheitliche Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet: Fahrzeughalter profitieren von klareren und effizienteren Zulassungsprozessen sowie einer besseren Qualitätssicherung. Gleichzeitig erleichtert die Verordnung Herstellern den Marktzugang durch optimierte und harmonisierte Verfahren.
CUBEE Sachverständigen AG bietet Fahrzeughaltern zuverlässige und schnelle KFZ-Gutachten an – sei es für Schadensbewertungen, Wertgutachten oder die Bewertung von Oldtimern. Dank eines vollständig digitalisierten Prozesses können Begutachtungen entweder direkt vor Ort oder durch mobile Sachverständige durchgeführt werden, was den gesamten Ablauf besonders flexibel und bequem macht.
Wie trägt die EU-Verordnung 2018/858 zur Verbesserung der Fahrzeugqualität und -sicherheit bei?
Die EU-Verordnung 2018/858 zielt darauf ab, die Marktüberwachung zu verbessern und klare Regeln für die Fahrzeugzulassung in Europa zu schaffen. Das Hauptziel? Fahrzeuge sicherer, umweltfreundlicher und zuverlässiger zu machen. Dafür müssen alle Fahrzeuge strenge Tests bestehen und den festgelegten Standards entsprechen.
Die CUBEE Sachverständigen AG unterstützt Fahrzeugbesitzer dabei, den Zustand und die Qualität ihrer Fahrzeuge genau zu bewerten. Mit präzisen Schadensanalysen und Wertgutachten sorgt CUBEE für Transparenz. Dank eines schnellen, digitalen Prozesses bietet das Unternehmen professionelle Fahrzeugbewertungen – ob an einem festen Standort oder direkt vor Ort.
Welche Schritte sind notwendig, um ein importiertes oder umgebautes Fahrzeug gemäß der EU-Verordnung 2018/858 zu genehmigen?
Die EU-Verordnung 2018/858 legt klare Regeln und Verfahren für die Genehmigung von Fahrzeugen in Europa fest. Dies betrifft sowohl importierte Fahrzeuge als auch solche, die umgebaut wurden. Wenn Sie eine Einzelgenehmigung benötigen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Vollständige Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, darunter technische Daten, Prüfberichte und Nachweise zu Umbauten. Eine vollständige Dokumentation ist der erste Schritt, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Technische Prüfung: Ihr Fahrzeug muss eine technische Überprüfung bestehen. Dabei wird geprüft, ob es die europäischen Standards für Sicherheit und Umweltschutz erfüllt.
- Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen sowie die Ergebnisse der technischen Überprüfung.
Wenn Sie eine professionelle Bewertung Ihres Fahrzeugs benötigen, bietet die CUBEE Sachverständigen AG eine praktische Lösung. Dank ihres digitalen und effizienten Prozesses erhalten Sie schnelle und verlässliche Gutachten, die den Zulassungsprozess erheblich erleichtern können.
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