Die Typgenehmigung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge in der EU sicher, umweltfreundlich und technisch einheitlich sind. Fahrzeuge ohne diese Genehmigung dürfen weder verkauft noch zugelassen werden. Hier sind die wichtigsten Fakten:
- Betroffene Fahrzeuge: Alle Straßenfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, wie Pkw, Lkw, Busse und Anhänger (Kategorien M, N, O).
- Wichtige Komponenten: Systeme wie Bremsen, Beleuchtung und Sicherheitsgurte benötigen ebenfalls eine Genehmigung.
- Regeln seit 2020: Die Verordnung (EU) 2018/858 verschärft die Anforderungen an Hersteller und erlaubt stichprobenartige Kontrollen.
- Ausnahmen: Spezielle Genehmigungen für Einzelabnahmen, Fahrzeugteile oder ältere Modelle sind möglich.
Ohne Typgenehmigung drohen hohe Kosten und Probleme bei der Zulassung, besonders bei Importen oder Fahrzeugmodifikationen. Prüfen Sie vor dem Kauf oder Umbau alle Dokumente, um rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Fahrzeuge, die eine Typgenehmigung nach Verordnung (EU) 2018/858 benötigen
Die EU-Verordnung 2018/858 definiert klar, welche Fahrzeuge und Fahrzeugteile eine Typgenehmigung benötigen. Sie gilt für alle Straßenfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und unterteilt diese in drei Hauptkategorien. Diese Kategorien werden im Folgenden näher erläutert.
Übersicht der Fahrzeugkategorien
Die Verordnung umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (Kategorie M), Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (Kategorie N) sowie deren Anhänger (Kategorie O).
-
Kategorie M: Fahrzeuge, die für den Transport von Personen ausgelegt sind, wie z. B. Pkw und Busse. Hierzu gehören:
- M1: Personenkraftwagen
- M2: Kleinbusse mit einem Gewicht unter 5 Tonnen
- M3: Große Reisebusse mit einem Gewicht über 5 Tonnen
-
Kategorie N: Fahrzeuge für den Gütertransport, wie Transporter und Lkw. Diese werden wie folgt unterteilt:
- N1: Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- N2: Mittelschwere Lkw zwischen 3,5 und 12 Tonnen
- N3: Schwere Lkw über 12 Tonnen
-
Kategorie O: Anhänger, die je nach Gewicht in folgende Klassen fallen:
- O1: Kleine Anhänger unter 0,75 Tonnen
- O2: Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen
- O3: Anhänger zwischen 3,5 und 10 Tonnen
- O4: Schwere Anhänger über 10 Tonnen
| Fahrzeugkategorie | Beschreibung | Unterkategorien (Beispiele) |
|---|---|---|
| M | Personenbeförderung | M1 (Pkw), M2 (Busse < 5 t), M3 (Busse > 5 t) |
| N | Güterbeförderung | N1 (Transporter < 3,5 t), N2 (Lkw 3,5-12 t), N3 (Lkw > 12 t) |
| O | Anhänger | O1 (< 0,75 t), O2 (0,75-3,5 t), O3 (3,5-10 t), O4 (> 10 t) |
Komponenten und Systeme, die eine Genehmigung benötigen
Die Typgenehmigungspflicht betrifft nicht nur komplette Fahrzeuge, sondern auch Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten, die in diese Fahrzeugkategorien eingebaut werden. Beispiele hierfür sind Bremssysteme, Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsgurte, die jeweils eine eigene Typgenehmigung benötigen.
Ein Bremssystem, das in Deutschland zugelassen wurde, kann durch die EU-Typgenehmigung problemlos in allen anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Darüber hinaus unterliegen auch Nachrüstteile für sicherheitsrelevante Systeme besonderen Vorschriften, insbesondere wenn sie die Funktion wesentlicher Fahrzeugsysteme beeinträchtigen könnten.
Anforderungen für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen, gelten diese Vorschriften sowohl für die einzelnen Komponenten als auch für das gesamte Fahrzeug. Jedes Fahrzeug muss über eine Typgenehmigung verfügen und mit einer Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ausgeliefert werden, die den EU-Standards entspricht.
Die gegenseitige Anerkennung dieser Genehmigungen innerhalb der EU erleichtert den Marktzugang erheblich, da keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind. Der Typgenehmigungsprozess garantiert, dass jedes Fahrzeugmodell den EU-Vorgaben in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Produktionskonformität entspricht, bevor es auf den Markt kommt. Ohne diese Genehmigung ist weder der Verkauf noch die Zulassung des Fahrzeugs möglich.
Ausnahmen und Befreiungen von der Typgenehmigungspflicht
Nicht jedes Fahrzeug und jedes Fahrzeugteil benötigt eine vollständige Typgenehmigung. Für spezielle Fälle gibt es alternative Ansätze, die dann Anwendung finden, wenn herkömmliche Zulassungsverfahren nicht praktikabel sind.
Alternative Genehmigungsverfahren
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt zwei zentrale Alternativen zur Verfügung:
- Auslaufgenehmigungen: Diese gelten für Fahrzeuge, die bereits typgenehmigt und produziert wurden, aber den aktuellen Zulassungsanforderungen nicht mehr entsprechen. Mit einer solchen Genehmigung können Hersteller eine begrenzte Anzahl dieser Fahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum zulassen, um vorhandene Lagerbestände weiterhin zu nutzen.
- Prüfbescheinigungen für Fahrzeugteile: Für Fahrzeugteile, die laut § 22a Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) typgenehmigungspflichtig sind, kann das KBA Prüfbescheinigungen ausstellen. Diese Bescheinigungen erlauben es, die entsprechenden Teile im öffentlichen Straßenverkehr zu testen, ohne dass eine vollständige Allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich ist.
Diese Verfahren bieten die Möglichkeit, von den Standardvorschriften abzuweichen und dennoch eine Zulassung zu erhalten. Wie der weitere Genehmigungsprozess abläuft, wird im nächsten Abschnitt beschrieben.
Schritte im Typgenehmigungsverfahren
Nach den Ausnahmen folgt der reguläre Ablauf des Typgenehmigungsverfahrens. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übernimmt dabei die Koordination, während Hersteller, technische Dienste und Zulassungsbehörden eng zusammenarbeiten.
Antragstellung und Dokumentation
Um eine EU-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 zu beantragen, ist ein vollständiges und gut lesbares Dokumentenpaket erforderlich. Hersteller müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Für Erstantragsteller: Stammdaten zur Authentifizierung (Bearbeitungsgebühr: ca. 59 Euro)
- Antragstellerbrief: Eingereicht von einer natürlichen oder juristischen Person
- Fahrzeuginformationen: Gemäß Anhang III, Anlage 1 der Verordnung (EU) 2020/683
- Zwei Fahrzeugbilder: 3/4-Ansicht vorne und hinten, mindestens 640×480 Pixel
- Bei mehrstufigen Genehmigungen: Konformitätsbescheinigungen für jede Stufe
Die Unterlagen können elektronisch oder per E-Mail an EUFEG@kba.de übermittelt werden. Das KBA prüft die Dokumente und verifiziert bei Bedarf technische Dienste aus dem Ausland.
Technische Prüfung und Zertifizierung
Ein benannter technischer Dienst erstellt für jedes Fahrzeug mit eigener Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) einen Prüfbericht. Dieser bestätigt, dass das Fahrzeug am angegebenen Prüfdatum und -ort den geltenden Vorschriften entspricht. Bei alternativen Anforderungen für Fahrzeuge der Kategorien M1 oder N1 muss die gewählte Alternative in der Verifikationsliste vermerkt sein.
Die Gebühren für eine EU-Einzelgenehmigung betragen 396 Euro. Für „annähernd identische“ Fahrzeuge fallen zusätzlich 55 Euro an. Im Falle einer Ablehnung werden 25–75 % der regulären Gebühr berechnet. Nach der Zertifizierung beginnt die laufende Überwachung der Fahrzeuge sowohl in der Produktion als auch im Straßenverkehr.
Konformitätsüberwachung und Marktaufsicht
Nach der Erteilung der Typgenehmigung wird die Serienproduktion regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den genehmigten Spezifikationen entsprechen. Durch Stichprobenkontrollen können Abweichungen frühzeitig erkannt werden. Auch zugelassene Fahrzeuge werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass ausschließlich konforme Fahrzeuge dauerhaft am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Zusammenfassung der Typgenehmigungsanforderungen
Die EU-Verordnung 2018/858 legt klar fest, welche Fahrzeuge und Fahrzeugteile einer Typgenehmigung unterliegen.
Fahrzeugkategorien und Genehmigungsanforderungen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Fahrzeugkategorien und deren Anforderungen:
| Fahrzeugkategorie | Beschreibung | Typgenehmigung erforderlich | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|
| Kategorie M | Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern zur Personenbeförderung | Ja | KBA |
| Kategorie N | Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern für Gütertransport | Ja | KBA |
| Kategorie O | Anhänger | Ja | KBA |
| Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge | Spezialfahrzeuge für landwirtschaftliche Zwecke | Ausnahmen möglich | KBA |
| Nicht straßenzugelassene Fahrzeuge | Renn- und Baustellenfahrzeuge | Nein | – |
Auch sicherheitsrelevante Fahrzeugteile benötigen eine gesonderte Genehmigung.
Im November 2022 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2236 eingeführt. Sie brachte eine Neuerung bei der Europäischen Kleinserientypgenehmigung: Diese wurde in zwei Systeme unterteilt. Schema I gilt für Hersteller mit maximal 1.500 jährlichen Zulassungen, während Schema II für alle anderen Kleinserienfahrzeuge vorgesehen ist.
Bedeutung der Typgenehmigung für Fahrzeughalter
Die Typgenehmigung ist für Fahrzeughalter unverzichtbar, da sie sicherstellt, dass nur Fahrzeuge zugelassen werden, die den Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Ohne diese Genehmigung dürfen weder Verkauf noch Zulassung erfolgen, was den Schutz von Käufern und anderen Verkehrsteilnehmern gewährleistet.
Für Fahrzeughalter bedeutet dies vor allem Rechtssicherheit beim Kauf und Betrieb ihres Fahrzeugs. Zudem sorgt die kontinuierliche Marktüberwachung dafür, dass die Standards auch nach der Zulassung eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Maßnahmen wie Rückrufaktionen oder die Stilllegung des Fahrzeugs.
CUBEE Sachverständigen AG bietet umfassende Unterstützung für Fahrzeughalter, insbesondere bei Fragen zur Fahrzeugbewertung oder technischen Compliance. Mit einem deutschlandweiten Netzwerk an Container-Standorten können schnelle und präzise Gutachten erstellt werden – ein großer Vorteil bei behördlichen Verfahren oder Versicherungsfragen.
FAQs
Was passiert, wenn ein Fahrzeug keine Typgenehmigung hat?
Ein Fahrzeug ohne Typgenehmigung darf in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer ohne gültige Zulassung fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 70,00 € rechnen. Sind die Kennzeichen ungültig, können die Strafen sogar auf 80,00 € ansteigen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Um es wieder nutzen zu können, sind in der Regel Nachrüstungen oder eine nachträgliche Genehmigung notwendig. Das kann nicht nur viel Zeit, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Deshalb ist es entscheidend, vor der Nutzung eines Fahrzeugs sicherzustellen, dass sämtliche Genehmigungen ordnungsgemäß vorliegen.
Benötigen Fahrzeuge für den Straßenverkehr und Spezialfahrzeuge wie Traktoren oder Rennwagen unterschiedliche Typgenehmigungen?
Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr und Spezialfahrzeuge wie Traktoren oder Rennwagen unterliegen jeweils eigenen Vorschriften, wenn es um die Typgenehmigung geht. Straßenfahrzeuge müssen die Anforderungen der EU-Verordnung 2018/858 erfüllen, die klare Standards für Sicherheit und Umwelt festlegt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge, darunter Traktoren, sind häufig von diesen Vorgaben ausgenommen, da sie primär nicht für den alltäglichen Straßenverkehr entwickelt wurden. Rennfahrzeuge folgen wiederum speziellen Regelungen, die sich von den allgemeinen Zulassungskriterien unterscheiden.
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Welche Auswirkungen hat die EU-Verordnung 2018/858 auf die Fahrzeugzulassung und -prüfung?
Die EU-Verordnung 2018/858 legt fest, welche Anforderungen Fahrzeuge erfüllen müssen, um eine Typgenehmigung zu erhalten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Autos, Nutzfahrzeuge und Anhänger den europäischen Standards in Bezug auf Sicherheit, Umwelt und Produktion gerecht werden. Bestimmte Fahrzeugkategorien, wie landwirtschaftliche Maschinen oder Sonderfahrzeuge, sind jedoch teilweise von diesen Regelungen ausgenommen.
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