Die Regulation (EU) 2018/858 ersetzt seit dem 1. September 2020 die Richtlinie 2007/46/EG und bringt klare Regeln für Typgenehmigung und Marktüberwachung in der EU. Hersteller müssen nun Daten wie Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) diskriminierungsfrei bereitstellen, was unabhängigen Werkstätten und Gutachtern den Zugang erleichtert. Wichtige Änderungen umfassen:
- Erweiterte Fahrzeugabdeckung: Mehr Fahrzeugkategorien und Bauteile fallen unter die Verordnung.
- Strengere OBD-Vorgaben: Hersteller müssen On-Board-Diagnose-Daten in maschinenlesbarer Form bereitstellen.
- EU-weite Marktüberwachung: Die Europäische Kommission kann Rückrufe anordnen und Bußgelder verhängen.
- Digitale Plattformen: Einführung elektronischer Übereinstimmungszertifikate (e-CoC) zur Vereinfachung grenzüberschreitender Prozesse.
- KI-Regelungen: Integration von KI-Anforderungen in Typgenehmigungen.
- Euro-7-Standards: Neue Emissionsvorgaben, inklusive Reifen- und Bremsabrieb.
- Einheitliche Vorschriften: Harmonisierung von RMI- und OBD-Zugang, auch rückwirkend für ältere Fahrzeuge.
Diese Änderungen stärken die Transparenz, vereinfachen Abläufe und fördern die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards.
1. Umfassendere Abdeckung von Systemen, Bauteilen und separaten technischen Einheiten
Die Verordnung (EU) 2018/858 erweitert ihren Geltungsbereich auf alle relevanten Fahrzeugkategorien (M, N, O) sowie deren Systeme, Bauteile und separate technische Einheiten. Besonders hervorzuheben ist, dass auch risikobehaftete Komponenten, die essenzielle Systeme gefährden könnten, nun strengeren Zulassungsanforderungen gemäß Artikel 55 und 56 unterliegen. Diese Änderungen betreffen sowohl Hersteller als auch Gutachter direkt, wie nachfolgend erläutert.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Gutachter
Die Verordnung präzisiert die Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI). Fahrzeughersteller müssen künftig eine Reihe von Daten zur Verfügung stellen, darunter:
- VIN-basierte Fahrzeugidentifikation
- Servicehandbücher und Schaltpläne
- Diagnose-Fehlercodes (DTCs), einschließlich herstellerspezifischer Codes
- Software-Kalibrierungs-Identifikationsnummern
- Informationen zu Spezialwerkzeugen
- Bidirektionale Steuer- und Testdaten
- Rohdaten zur Beziehung zwischen VINs und OE-Teilenummern, bereitgestellt als Massendaten für die elektronische Verarbeitung
Für Gutachter bringt dies einen klaren Vorteil: Sie erhalten verbesserten Zugang zu technischen Informationen und können Ersatzteile sowie Nachrüstsysteme auf Basis eines einheitlichen, EU-weit gültigen Rechtsrahmens bewerten – unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeugs.
Bedeutung für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Als direkt anwendbare Verordnung setzt die Regulation (EU) 2018/858 einheitliche technische Standards in allen EU-Mitgliedstaaten durch, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Typgenehmigungen werden automatisch EU-weit anerkannt. Dank der Einführung elektronischer Übereinstimmungsbescheinigungen (e-CoC) und einer zentralen Online-Plattform (Artikel 12) entfallen doppelte Prüfungen bei grenzüberschreitenden Zulassungen und Begutachtungen. Diese digitale Infrastruktur ebnet den Weg für weitere Modernisierungen im Bereich der Marktüberwachung.
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2. Strengere Anforderungen an die Offenlegung von OBD-Informationen
Dieser Abschnitt beleuchtet die verschärften Anforderungen an die Bereitstellung von On-Board-Diagnose-Informationen (OBD), die durch die Verordnung (EU) 2018/858 eingeführt wurden. Im Gegensatz zu den älteren Richtlinien (715/2007 und 595/2009), die oft als unklar kritisiert wurden, setzt diese Verordnung klare und verbindliche Standards. Fahrzeughersteller sind nun verpflichtet, unabhängigen Akteuren wie Gutachtern, freien Werkstätten und Teilehändlern diskriminierungsfreien Zugang zu OBD-Daten zu gewähren.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Gutachter
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Anforderung, dass OBD-Informationen in maschinenlesbaren und elektronisch verarbeitbaren Formaten bereitgestellt werden müssen. Artikel 61 der Verordnung schreibt vor:
„Die Angaben sind leicht zugänglich in Form von maschinenlesbaren und elektronisch verarbeitbaren Datensätzen darzubieten."
Zusätzlich erhalten unabhängige Betreiber kostenlosen Zugang zu zentralen Datenbanken der Hersteller. Dies ermöglicht ihnen, Reparatur- und Wartungsprotokolle einzusehen und durchgeführte Arbeiten zu dokumentieren. Für Gutachter bedeutet dies eine deutlich verbesserte Datenbasis, die ihnen eine präzisere Bewertung von Fahrzeugzuständen erlaubt. Diese Regelung ist besonders relevant in einem grenzüberschreitenden Kontext, da sie die Einhaltung von Compliance-Anforderungen erleichtert.
Bedeutung für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Die Verordnung sorgt für eine einheitliche Anwendung der Offenlegungspflichten in der gesamten EU. Dadurch entsteht ein harmonisierter Rechtsrahmen, der grenzüberschreitende Abläufe vereinfacht. Werkstätten und Gutachter in allen EU-Mitgliedstaaten erhalten so denselben Zugang zu relevanten Informationen, was den Wettbewerb fairer gestaltet und die Zusammenarbeit erleichtert.
Auswirkungen auf Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
Die Verordnung verpflichtet Fahrzeughersteller, eine standardisierte Struktur für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugsystemen bereitzustellen. Dazu gehört auch der Zugang zu Ferndiagnosediensten, die in Umfang und Funktion den Angeboten der Vertragswerkstätten entsprechen müssen. Gutachter profitieren hiervon, da sie nun auch komplexe Sicherheits- und Emissionssysteme unabhängig bewerten können. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine einheitliche Strategie für Sicherheit und Umweltstandards in der gesamten EU umzusetzen.
3. Neues Marktüberwachungssystem
Die Verordnung (EU) 2018/858 hat ein EU-weites Marktüberwachungssystem eingeführt, das deutlich über die Regelungen der vorherigen Richtlinie 2007/46/EG hinausgeht. Während zuvor allein der Mitgliedstaat, der die Typgenehmigung erteilt hatte, für die Überwachung zuständig war, kann nun auch die Europäische Kommission eigenständig Compliance- und Sicherheitstests an Fahrzeugen durchführen, die bereits auf dem Markt sind.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Gutachter
Für Fahrzeughersteller bedeutet dies eine ständige Überwachung. Bei Verstößen kann die Europäische Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Bußgelder von bis zu 30.000 € pro nicht konformem Fahrzeug verhängen. Diese Regelung gilt seit dem 1. September 2020. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchzuführen, um die Markttransparenz zu erhöhen.
Diese Neuerungen sind auch für KFZ-Gutachter von Bedeutung, da präzise und aktuelle Fahrzeugbewertungen für ihre Arbeit essenziell sind. Unternehmen wie die CUBEE Sachverständigen AG bieten digitale Lösungen an, die einen effizienten Gutachtenprozess unterstützen. Solche Maßnahmen fördern nicht nur die Transparenz, sondern auch einen einheitlichen Informationsaustausch, der im nächsten Abschnitt näher erläutert wird.
Bedeutung für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Ein zentrales Element des neuen Systems ist das Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung (Artikel 11). Dieses Forum erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und sorgt für eine einheitliche Auslegung der Vorschriften.
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Oktober 2022 (C-390/21) stellte klar, dass die Informationspflichten auch rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die vor September 2020 typgenehmigt wurden – einschließlich Euro-5- und Euro-6-Modellen. Diese Harmonisierung erleichtert grenzüberschreitende Prozesse und stärkt die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten EU.
Auswirkungen auf Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
Die verstärkte Marktüberwachung hat auch direkte Auswirkungen auf sicherheits- und umweltrelevante Aspekte. Besonders im Fokus stehen die Einhaltung der OBD- und RMI-Zugangspflichten, was für unabhängige Werkstätten und Gutachter von großer Bedeutung ist. Nationale Behörden sind verpflichtet, bei Fahrzeugen, die ein ernsthaftes Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen, konsequent einzugreifen – bis hin zu Verkaufsverboten oder Rückrufen.
Die Europäische Kommission hebt hervor:
„Die überarbeiteten Vorschriften zielen darauf ab, das Qualitätsniveau und die Unabhängigkeit der Fahrzeugtypgenehmigung und -prüfung zu erhöhen, die Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem EU-Markt sind, zu verstärken und das Gesamtsystem durch EU-Aufsicht zu stärken".
4. Digitaler Datenaustausch und zentrale Online-Plattform
Die Verordnung (EU) 2018/858 hat mit Artikel 12 ein verbindliches Online-Datenaustauschsystem eingeführt, das die Art und Weise, wie EU-Behörden kommunizieren, grundlegend verändert. Wo früher papierbasierte Prozesse den Standard darstellten, ermöglicht die digitale Infrastruktur nun den Echtzeit-Austausch von Typgenehmigungen in der EU, Prüfberichten und Marktüberwachungsdaten über Ländergrenzen hinweg. Damit wird die Grundlage für eine transparente und effiziente Zusammenarbeit geschaffen.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Gutachter
Ein zentraler Aspekt ist die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (e‑CoC), die in Artikel 37 geregelt ist. Ab dem 5. Juli 2026 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, CoC-Daten in einem strukturierten elektronischen Format öffentlich bereitzustellen. Diese Daten können anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) durchsucht werden. Das erleichtert nicht nur die Fahrzeugregistrierung erheblich, sondern minimiert auch administrative Fehler durch automatisierte Datenübertragungen.
Für Kfz-Gutachter ist der standardisierte Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie OBD-Daten, wie in Artikel 61 festgelegt, von großer Bedeutung. Fahrzeughersteller sind verpflichtet, unabhängigen Betreibern – darunter auch Sachverständigen – uneingeschränkten Zugang zu wichtigen Unterlagen wie Servicehandbüchern, Schaltplänen, Fehlercodes und Software-Kalibrierungs-IDs zu gewähren. Die CUBEE Sachverständigen AG setzt auf digitalisierte Datenquellen, um schnelle und präzise Gutachten zu erstellen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Relevanz für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Das neue digitale System verbessert nicht nur den operativen Datenaustausch, sondern auch die behördliche Zusammenarbeit. Artikel 27 sieht eine digitale Benachrichtigung vor, die in bestehende EU-Systeme wie RAPEX und ICSMS integriert ist. Dies sorgt für Transparenz auf EU-Ebene und ermöglicht die sofortige Meldung von Sicherheitsrisiken oder nicht konformen Fahrzeugen. Seit dem 1. September 2022 sind zudem Listen mit erteilten und zurückgezogenen Typgenehmigungen öffentlich zugänglich. Diese Vernetzung stärkt die Einhaltung des EU-Rechtsrahmens und verbessert die grenzüberschreitende Koordination.
Bedeutung für Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
Der digitale Zugriff auf VIN-spezifische Konfigurationsdaten ist für Gutachter und unabhängige Werkstätten unverzichtbar, um Fahrzeuge korrekt zu bewerten und sicherzustellen, dass Umwelt- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die Regelung gilt rückwirkend auch für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge, die vor September 2020 typgenehmigt wurden.
Darüber hinaus arbeitet die Europäische Kommission an einem Tool, das es anerkannten Dritten erlaubt, unabhängige Testergebnisse und Beschwerden hochzuladen, die dann öffentlich einsehbar sind. Hersteller können zwar Gebühren für den Zugang zu RMI erheben, diese müssen jedoch fair und verhältnismäßig sein, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten. Diese Maßnahmen verdeutlichen, wie wichtig digitaler Zugang für die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards in der gesamten EU ist.
5. EU AI Act Anforderungen für Fahrzeuge
Mit der fortschreitenden Digitalisierung greift nun auch der Einsatz von KI-Anwendungen in die Fahrzeugprozesse ein. Die Regulation (EU) 2018/858 hat KI-Anforderungen in die Fahrzeugtypgenehmigung integriert. KI-Systeme, die als sicherheitsrelevante Komponenten in Fahrzeugen genutzt werden, werden nach dem EU AI Act als „hochriskant" eingestuft. In diesem Zusammenhang werden spezifische Prüfungen für KI-Technologien in den bestehenden Genehmigungsprozess für Systeme, Bauteile und technische Einheiten integriert.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Sachverständige
Hersteller sind verpflichtet, umfangreiche Dokumentationen gemäß dem EU AI Act bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement- und Datenqualitätsberichte, die in die sogenannte „Beschreibungsmappe" (Art. 24) aufgenommen werden. Die Anforderungen des AI Act an Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze überschneiden sich mit der Pflicht, „Rohdaten" sowie Fahrzeugidentifikationsdaten bereitzustellen. Zudem müssen Hersteller dokumentieren, wie diese Daten in KI-gestützten Diagnosesystemen genutzt werden.
Für Kfz-Sachverständige bedeutet dies, dass sie Zugang zu präzise dokumentierter KI-Software erhalten. Bereits jetzt verpflichtet Artikel 61 der Verordnung (EU) 2018/858 Hersteller dazu, unabhängigen Betreibern Zugriff auf sicherheitskritische Systeme und Software zu ermöglichen. Der EU AI Act verstärkt diese Regelung durch zusätzliche Transparenzanforderungen für KI-gesteuerte Software. Technische Dienste, die in Kapitel XV der Verordnung genannt werden, müssen ihre Qualifikationen erweitern, um KI-Systeme fachgerecht zu prüfen. Diese Maßnahmen fördern zudem den grenzüberschreitenden Informationsaustausch.
Relevanz für Compliance und internationale Prozesse
Die Verordnung 2021/1244, die seit Juli 2023 in Kraft ist, standardisiert den Zugang zu Fahrzeuginformationssystemen durch sogenannte „Trust Centres". Diese Zentren bearbeiten Anfragen von Technikern, um Serverzugriffe zu validieren. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der sicheren Übertragung von Daten über Ländergrenzen hinweg. Techniker und Gutachter müssen dabei „Kompetenznachweise" vorlegen, um auf sensible Fahrzeuginformationen zugreifen zu können. David Thorneloe, Legal Director bei Pinsent Masons, erläutert:
„The regulation requires certificates of competence to be issued to suitable repairers and technicians, and for 'trust centres' to validate requests from technicians to access repair and maintenance information from vehicle manufacturers' servers."
Am 27. Oktober 2022 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Informationspflichten auch für Fahrzeuge gelten, die unter älteren Verordnungen (EG 715/2007 und EG 595/2009) genehmigt wurden. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Compliance, sondern verbessert auch die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge.
Bedeutung für Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
Der Zugang zu KI-gestützten Diagnosedaten ist essenziell, um Sicherheits- und Umweltstandards einzuhalten. Hersteller müssen unabhängigen Betreibern unter anderem Software-Kalibrierungs-IDs, Fehlercodes (auch herstellerspezifische) sowie bidirektionale Steuerungs- und Testdaten zur Verfügung stellen. Laut Europäischem Gerichtshof müssen die Gebühren für diesen Zugang „angemessen und verhältnismäßig" sein. Dadurch können unabhängige Gutachter, wie beispielsweise die CUBEE Sachverständigen AG, auf notwendige Daten zugreifen und präzise, gesetzeskonforme Bewertungen durchführen.
6. Anpassung an die Euro-7-Emissionsstandards
Die Verordnung (EU) 2024/1257 erweitert die bestehende Verordnung (EU) 2018/858 und bringt neue Anforderungen in Bereichen wie Nicht-Auspuff-Emissionen, Cybersicherheit und Manipulationsschutz mit sich. Während frühere Regelungen wie die Richtlinie 2007/46/EG sich vor allem auf Auspuffemissionen konzentrierten, deckt die aktualisierte Verordnung nun auch Emissionen durch Reifen- und Bremsabrieb sowie die digitale Sicherheit ab. Im Folgenden betrachten wir die Auswirkungen auf die Automobilindustrie, die Einhaltung der Vorschriften und die praktische Umsetzung.
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Sachverständige
Fahrzeughersteller stehen vor der Herausforderung, ein breiteres Spektrum an Umweltaspekten zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Reifenabrieb und die Lebensdauer von Batterien in Elektro- und Hybridfahrzeugen. Jährlich entstehen im europäischen Straßenverkehr etwa 500.000 Tonnen Reifenabriebpartikel, wobei die Emissionen je nach Reifenhersteller stark variieren können – bis zu einem Faktor von vier. Eine ADAC-Studie aus dem Jahr 2025 zeigte, dass Michelin-Reifen durchschnittlich 26 % weniger Partikel freisetzen als die Produkte von vier anderen Premium-Herstellern.
Die Verordnung verschärft zudem die Anforderungen an On-Board-Monitoring-Systeme (OBM). Diese Systeme müssen die Emissionsleistung kontinuierlich überwachen. Gleichzeitig werden Hersteller verpflichtet, Manipulationsschutzmaßnahmen und Cybersicherheitslösungen zu implementieren, um die Integrität der Emissionskontrollsysteme zu gewährleisten. Für Kfz-Sachverständige bedeutet das einen verbesserten Zugang zu präzisen Echtzeitdaten über Emissionen und den Batteriezustand. Dieser Fortschritt unterstützt beispielsweise die Arbeit der CUBEE Sachverständigen AG und erleichtert die Anwendung der EU-Standards über Ländergrenzen hinweg.
Bedeutung für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Die Verordnung (EU) 2018/858 schafft eine einheitliche Grundlage für die Durchsetzung von Umweltstandards wie Euro 7 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat nun die Befugnis, EU-weite Rückrufe zu veranlassen und eigene Tests durchzuführen – eine Aufgabe, die zuvor hauptsächlich den nationalen Behörden oblag. Bei Verstößen gegen die Typgenehmigung oder Umweltanforderungen drohen Strafen von bis zu 30.000 € pro nicht konformem Fahrzeug.
Die Einführung erfolgt schrittweise: Ab dem 29. November 2026 gelten die neuen Standards zunächst für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1, bevor sie bis 2032 auf weitere Fahrzeug- und Reifenklassen ausgeweitet werden. Kleinserienhersteller profitieren von verlängerten Fristen, wobei die Anforderungen für M1- und N1-Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2030 gelten.
| Fahrzeug-/Komponentenkategorie | Anwendungsdatum (neue Typen) | Anwendungsdatum (neue Fahrzeuge) |
|---|---|---|
| M1, N1 (Pkw und Transporter) | 29. November 2026 | 29. November 2027 |
| M2, M3, N2, N3 (Busse und Lkw) | 29. Mai 2028 | 29. Mai 2029 |
| C1-Klasse Reifen | 1. Juli 2028 | - |
| C2-Klasse Reifen | 1. April 2030 | - |
| C3-Klasse Reifen | 1. April 2032 | - |
| Kleinserienhersteller (M1, N1) | - | 1. Juli 2030 |
Relevanz für Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
On-Board-Diagnosesysteme (OBD) bleiben ein zentraler Bestandteil der Umweltüberwachung. Artikel 61 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet die Hersteller, unabhängigen Betreibern diskriminierungsfreien Zugang zu OBD-Daten sowie Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) zu gewähren. Florent Menegaux, Vorstandsvorsitzender der Michelin-Gruppe, hebt die Bedeutung strenger Standards hervor:
„As Europe becomes aware of the need to support its industry without giving up on its environmental ambitions, the decisions on the Euro 7 tire testing method perfectly illustrate the choices it faces: either to support innovation and stringency for the benefit of the environment, or to accept compromises that undermine the standard."
Ein entscheidender Wandel ist der Übergang von Labortests hin zu straßenbasierten Praxistests, die realistischere Emissionsdaten liefern sollen. Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, die Einhaltung der Umwelt- und Sicherheitsstandards auch bei bereits in Betrieb befindlichen Fahrzeugen zu überprüfen. Dies stärkt die Durchsetzung der neuen Regelungen und gewährleistet eine konsequente Einhaltung der Standards.
7. Vereinfachung durch das Omnibus-Paket
Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und Sachverständige
Die Verordnung (EU) 2018/858 fungiert als Omnibus-Rechtsakt und ersetzt die Richtlinie 2007/46/EG. Gleichzeitig werden die Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 angepasst. Das Ergebnis: ein einheitlicher Rechtsrahmen für Typgenehmigung und Marktüberwachung, der in allen EU-Mitgliedstaaten direkt gilt und den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Artikel 61 der Verordnung regelt klar die Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnose-Daten (OBD). Dies beseitigt rechtliche Unsicherheiten. Wie bereits in Abschnitt 2 erwähnt, sichert diese Regelung unabhängigen Sachverständigen einen standardisierten Zugang zu RMI und OBD-Daten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2022 bestätigte, dass diese Offenlegungspflichten auch rückwirkend gelten. Sachverständige wie die CUBEE Sachverständigen AG profitieren von diesen klar definierten Vorgaben, da sie so auf präzise fahrzeugspezifische Rohdaten zugreifen können. Diese Vereinheitlichung schließt die Lücke zwischen alten Vorschriften und den heutigen Anforderungen an Fahrzeugdaten.
Bedeutung für Compliance und grenzüberschreitende Prozesse
Die in Abschnitt 4 beschriebene digitale Infrastruktur – darunter das elektronische Übereinstimmungszertifikat (CoC) und eine zentrale Online-Plattform – erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Registrierungs- und Bewertungsprozesse erheblich. Zudem werden die Anforderungen an technische Dienste harmonisiert. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen wurde, auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. hebt hervor:
„Seit Inkrafttreten der neuen Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 am 1. September 2020 ist nun diese Regelung maßgeblich für die Verpflichtung der Fahrzeughersteller zur Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI)".
Relevanz für Fahrzeugsicherheit, OBD und Umweltstandards
Das Omnibus-Paket sorgt dafür, dass unabhängige Betreiber denselben Zugang zu OBD-Informationen und RMI erhalten wie autorisierte Händler. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Fahrzeughersteller zwar Gebühren für den Zugang erheben dürfen, diese jedoch angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Zusammen mit dem in Abschnitt 3 beschriebenen EU-weiten Marktüberwachungssystem trägt die Verordnung dazu bei, die Sicherheits- und Umweltstandards der Fahrzeuge sowohl bei der Typgenehmigung als auch während ihres Betriebs zu gewährleisten.
Vergleichstabelle: Richtlinie 2007/46/EG vs. Verordnung (EU) 2018/858
Vergleich Richtlinie 2007/46/EG vs. Verordnung (EU) 2018/858
Die Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede zwischen der Richtlinie 2007/46/EG und der Verordnung (EU) 2018/858 auf:
| Merkmal | Richtlinie 2007/46/EG (Alt) | Verordnung (EU) 2018/858 (Neu) |
|---|---|---|
| Rechtliche Klarheit | Formulierungen oft ungenau; Umfang der RMI war häufig strittig. | Klare Definitionen für RMI und OBD-Informationen, geregelt in Artikel 61. |
| Fahrzeugumfang | Unklare Regelungen für ältere Modelle. | Einschließlich Euro-5/6-Fahrzeuge, bestätigt durch EuGH-Urteil. |
| Datenzugang | Zugang meist auf OEM-Partner beschränkt. | Diskriminierungsfreier Zugang für unabhängige Betreiber. |
| VIN-Identifikation | Begrenzte Verfügbarkeit von Teil-zu-VIN-Daten. | Verpflichtung zur Bereitstellung von „Rohdaten“ für Teileidentifikation. |
| Preisgestaltung | Oft uneinheitlich und nicht reguliert. | Muss „angemessen und verhältnismäßig“ sein. |
| Rechtsform | Richtlinie, erfordert nationale Umsetzung. | Verordnung, direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. |
| Marktüberwachung | Kaum Kontrollen nach Markteinführung. | Verpflichtung zu Mindestkontrollen (1 pro 40.000 Fahrzeuge). |
| Sanktionen | Sanktionen von Mitgliedstaaten individuell geregelt. | EU-weit einheitliche Bußgelder bis zu 30.000 € pro Fahrzeug. |
Diese Übersicht verdeutlicht die relevanten Änderungen, die in den vorherigen Abschnitten detailliert besprochen wurden. Die klar definierten Anforderungen an RMI – wie Fehlercodes, Software-Kalibrierungsnummern, Schaltpläne und technische Anweisungen – erleichtern präzise Schadensbewertungen und Wertgutachten. Insbesondere unabhängige Sachverständige profitieren von diesen Standards, da sie nun auf konsistente und umfassende Daten zugreifen können.
Für Sachverständige wie die CUBEE Sachverständigen AG bedeutet dies einen erheblich verbesserten Zugang zu fahrzeugspezifischen Rohdaten. Dadurch können Ersatzteile und Reparaturkosten exakt mit den Spezifikationen der Hersteller abgeglichen werden, was die Arbeit deutlich vereinfacht.
Der EuGH hat zudem den Zugang zu Daten älterer Fahrzeugmodelle gestärkt. Die Umstellung von einer Richtlinie auf eine Verordnung beseitigt Unterschiede in der nationalen Umsetzung und schafft einen einheitlichen Standard in der gesamten EU. Dies erleichtert nicht nur grenzüberschreitende Bewertungsprozesse, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand für Sachverständige, die in mehreren Ländern tätig sind.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2018/858 hat den rechtlichen Rahmen für Fahrzeughersteller und Sachverständige grundlegend verändert. Durch ihre direkte Anwendbarkeit in allen EU-Mitgliedstaaten entfallen Unterschiede in der nationalen Umsetzung, die unter der Richtlinie 2007/46/EG häufig zu Unsicherheiten führten. Hersteller sind nun verpflichtet, diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren – darunter VIN-basierte Rohdaten, Software-Kalibrierungsnummern und herstellerspezifische Fehlercodes. Diese Verpflichtung gilt laut dem EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2022 (Rechtssache C-390/21) auch rückwirkend für Euro-5/6-Fahrzeuge.
Für Sachverständige bedeutet dies einen deutlich verbesserten Zugriff auf die benötigten Daten. Die klaren Definitionen in Artikel 61 erleichtern die exakte Identifizierung von Ersatzteilen und ermöglichen eine transparente Kalkulation der Reparaturkosten. Gleichzeitig sorgt die Regelung, dass Gebühren „angemessen und verhältnismäßig“ sein müssen, dafür, dass unabhängige Marktteilnehmer nicht durch überhöhte Kosten benachteiligt werden.
Die verschärfte Marktüberwachung trägt zusätzlich zur Einhaltung der Vorgaben bei. EU-weit drohen Bußgelder von bis zu 30.000 € pro nicht konformem Fahrzeug. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission eigene Tests durchführen und direkt eingreifen, was die Kontrollen erheblich intensiviert.
Unternehmen wie die CUBEE Sachverständigen AG profitieren besonders von dieser Standardisierung, vor allem bei grenzüberschreitenden Begutachtungen. Der digitalisierte Zugriff auf einheitliche, herstellerunabhängige Datenquellen ermöglicht präzise Schadensbewertungen und Wertgutachten – unabhängig davon, ob ein Fahrzeug in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen wurde. Diese Verordnung legt somit den Grundstein für schnellere, transparentere und rechtssichere Gutachten im europäischen Binnenmarkt.
FAQs
Wie erhalte ich als unabhängiger Gutachter legal Zugang zu RMI- und OBD-Daten?
Hersteller sind verpflichtet, unabhängigen Gutachtern standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnose-Daten (OBD) zu gewähren. Diese Informationen müssen in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden und ohne Einschränkungen ortsunabhängig abrufbar sein.
In der Praxis erfolgt der Zugang in der Regel über die Webseiten der Hersteller oder durch Bereitstellung in Formaten, die eine rechtmäßige und effiziente Nutzung der Daten gewährleisten.
Welche Fahrzeuge sind durch die EuGH-Entscheidung von 2022 rückwirkend betroffen?
Alle Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/858 typgenehmigt wurden, insbesondere Euro 5/6-Fahrzeuge, sind rückwirkend betroffen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Oktober 2022 entschieden, dass die Verpflichtung der Fahrzeughersteller, Reparatur- und Wartungsinformationen bereitzustellen, auch für diese Fahrzeuge gilt.
Was ändern e‑CoC und die zentrale EU-Plattform konkret bei Zulassung und Gutachten?
Das e‑CoC (electronic Certificate of Conformity) und die zentrale EU-Plattform bringen frischen Wind in Zulassungs- und Gutachtenprozesse, indem sie diese digital und effizient gestalten. Das e‑CoC ersetzt die klassischen Papierdokumente und stellt die Fahrzeugkonformität auf digitalem Weg sicher.
Die zentrale Plattform bietet einen vereinfachten Zugriff auf wichtige Fahrzeug-, Reparatur- und Wartungsdaten. Das beschleunigt Abläufe erheblich und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Behörden und Sachverständigen – wie beispielsweise der CUBEE Sachverständigen AG.
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